Steuerwechsel wg. Heirat, Nachberechnung?
Hi, ich habe im Oktober 2020 geheiratet und daher meine Steuerklasse auf 3 gewechselt. Nun habe ich vom Arbeitsgeber "nur" eine Nachberechnung für die Monate ab Oktober 2020 erhalten.
Ich dachte, dass man dann das ganze Jahr als verheiratet bzw. die Steuerklasse 3 für das komplette Jahr 2020 rückwirkend gilt. Hätte ich also nicht auch für die Monate Januar bis September eine Nachberechnung erhalten sollen? Liegt hier evtl. ein Fehler vor?
Ich danke euch schon einemal :)
4 Antworten
Du hast ab Heirat, alsdo ab Oktober die Steuerklasse 3, vorher hattest du ja sie 1. Daher kann der Arbeitgeber auch nur das korrigieren. Das ganze Jahr hattest du ja nicht die 3, sondern eben ab Heirat und so ist das auch richtig.
Das was du meinst, mit dem ganzen Jahr, das ist die Steuererklärung, die musst du gemeinsam mit deiner Frau ja sowieso verpflichtend abgeben. Und da gibt es keine Steuerklassen mehr. Aber wenn deine Frau nicht oder nur wenig arbeitet, dann kannst du ihren Steuerfreibetrag mit nutzen, das so genannte Ehegattensplitting. Und das wird eben über das ganze Jahr gerechnet. Da wirst du dann im nächsten Jahr vermutlich einiges an Geld zurück erhalten. Dein Arbeitgeber hat damit aber nichts zu tun.
Der Arbeitgeber ist hier der falsche Ansprechpartner.
Dein Finanzamt ist zuständig.
Über eine (freiwillige) Steuererklärung für 2020 wirst du ggf. zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten.
Die Steuererklärung für 2020 kannst du frühestens ab Januar 2021 machen & beim Finanzamt einreichen. Das geht immer nur rückwirkend, nachdem das Jahr vorbei ist.
PS: Bei Steuerklasse 3 würde ich für die Zukunft eher keine großen Rückerstattungen erwarten. Im Gegenteil: Es kann (je nach Einkommen des Ehepartners) sogar zu Nachzahlungen kommen.
Meine Frau & ich sind daher beim Modell 4 & 4 geblieben.
Weil der Arbeitnehmer das nur ab dem Tag deiner Hochzeit anpassen kann bzw. darf.
"Rückwirkend die Steuerklasse ändern" geht nicht. Du hast ab dem Tag deiner Hochzeit Steuerklasse 3, nicht früher.
Die Steuerklasse ist sowieso nur relevant für die monatliche Steuervorauszahlungen (die auf Schätzungen / Annahmen beruht).
Für die tatsächlich zu zahlenden Steuern ist die Steuerklasse völlig unerheblich.
*Arbeitgeber meinte ich natürlich
Die 'Nachberechnung' erfolgt durch das Finanzamt, wenn du im nächsten Jahr eine Einkommensteuererklärung abgibst.
Wieso macht der Arbeitgeber dann aber eine Nachberechnung nur für die Monate ab Oktober?
Weil er nicht verpflichtet ist, es für das gesamte Jahr rückwirkend zu machen.
Weil du ja erst ab Oktober die Steuerklasse 3 hattest.
Vorher hattest du (vermutlich) Steuerklasse 1. Rückwirkend die Steuerklasse ändern geht nicht.
Für die tatsächlich 2020 zu zahlenden Steuern bzw. Rückerstattungen ist die Steuerklasse aber auch völlig unerheblich. Mach einfach im Januar eine Steuererklärung, dann löst sich das auf.
Der Arbeitgeber muss ab dem Tag Deiner Hochzeit die korrekte Berechnung vornehmen.
Das Finanzamt berechnet das ganze Jahr und da gilst Du auch das ganze Jahr als verheiratet.
Wieso macht der Arbeitgeber dann aber eine Nachberechnung nur für die Monate ab Oktober, wenn das Finanzamt zuständig ist?