Erstausstattung Hartz 4 - Bearbeitungszeit?
Hallo,
Hatte heute bzgl. Erstaustattung einen Außendienstmitarbeiter von der ARGE in der Wohnung, der sich davon überzeugen konnte das nichts in der Wohnung ist, nach dem ich einen formlosen Antrag (vor ca. 1monat) auf Erstaustattung gestellt hatte.
Auf meine Frage "Wie lange wird das dauern? Und kriege ich das überwiesen?" konnte er mir keine Antwort geben. Er hat so gut wie keine Fragen gestellt, hat nur auf seinem A4 zettel alles notiert.
Könnt ihr mir gemäß erfahrung nennen wie lange das ganze nun noch dauern wird, nach dem der Außendienstmitarbeiter vorort war?
Danke
2 Antworten
Vor allem solltest du dir angewöhnen, mit der ARGE nichts Wichtiges mündlich zu machen .. immer alles nachweislich schriftlich, gegen Empfangsbestätigung oder per Rückschein- Einschreiben. - Die ARGE steht in der Leistungspflicht; man kann in solchen Fällen einen separaten Antrag auf "vorläufige Bewilligung" stellen und bei Mittellosigkeit und dringendem Bedarf auch einen Bar- Vorschuss beantragen. Ein Hausbesuch erst 4 Wochen nach Antragstellung, wenn jemand nichts in der Wohnung hat, ist schon ziemlich lang.
Hallo Larah10,
Vielen Dank für deine antworten, die sind schonmal sehr hilfreich.
Wie formuliere ich diese Frist von 5 Werktagen? Der Aussendienstmitarbeiter meinte ich sollte mit ca. 10 tagen rechnen, meinst du ich sollte diese 10 tage abwarten oder jetzt schon fristschreiben erstellen?
Was mir noch sorgen macht ist das die mir vielleicht irgendwelche gutscheine für gebrauchtmöbelhäuser geben die mit der arge zusammen arbeiten. Diese häuser haben gegenstände die teilweise echt für nen sperrmüll gedacht sind. Ich hatte in meiner erstaustattungsschreiben erwähnt das ich viele leute kenne (darunter auch an&verkauf - wo ich weiss das die möbeln in ordnung sind) wo ich die sachen in gutem zustand und günstig erhalte. das spricht für bargeld..ob die das so machen? Der typ der vorort war, wusste von dem Schreiben nichts (inhaltlich hatte ich die dinge aufgeliset mit endbeträgen die ich benötige...endbetrag war ca 980€...obwohl ich das bei empfang abgegeben haben und dessen abgabe mir bestätigen lassen hab) und hat nach seiner meinung nach die dinge aufgeschrieben die ich brauche....mhhhh berücksichtigen die denn überhaupt mein schreiben? eine kopie davon hätte ich für zB sozialgericht.
Es liegt rein im Ermessen des Leistungsträgers, ob sie Bargeld oder Sachleistungen /Gutscheine gewähren (bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware). Die ARGE darf zwar Pauschalen für Erstausstattungen nach §23 SGB II zahlen - aber der tatsächliche Bedarf muss damit gedeckt sein. Bei Beantragung aufgelisteter Erstausstattungs- Artikel muss der Bescheid der ARGE nachvollziehbar sein und klar erkennbar beinhalten, welcher €-Betrag für welchen konkreten Artikel bewilligt wurde bzw. welche beantragten Artikel nicht bewilligt wurden. Geht das aus dem Bescheid nicht hervor, kann man nachweislich schriftlich Widerspruch dagegen einlegen und sowohl eine schriftliche Aufschlüsselung der einzelnen bewilligten Posten fordern als auch ggf. die Nachzahlung für noch fehlende notwendige Artikel fordern.- Das mit dem Schreiben musst du natürlich selber wissen.. "falsch" machen kannst du damit aber nix. Ich würde eine Frist setzen, wenn ich seit 1 Monat komplett ohne Möbel dastehen würde und jetzt nochmal 10 Tage warten sollte, bis mal ein Bescheid ergeht. (Jeden Tag telefonisch nachhaken geht natürlich auch, wenn man denn durchkommt :D...)
Ach so, und wegen des Schreibens: Nachweislich einfach ein paar Zeilen.. habe am Datum X nachweislich meinen Antrag auf Y eingereicht, ein Besuch Ihres Außendienstmitabeiters hat am Datum Z stattgefunden; ich bin ohne Möbel, kann nicht kochen/ waschen/ etc., verweise auf Ihre Leistungspflicht etc. (siehe Ratgeber oben) und bitte um Bewilligung und Überweisung des Zuschusses bis spätestens Datum. Sowas in der Art.
Hallo Larah10,
Ich habe so eben mit der arge hotline telefoniert. die dame an der stripe meinte es bestehe keine mittellosigkeit da ich regelleistung erhalten habe. Die war sehr unfreundlich und meinte ich würde keinen notfall termin diesbezüglich erhalten. wenn ich damit nicht einverstanden bin sollte ich freitag mit wartezeit direkt vorort vorsprechen, eventuell kriege ich dann einen sofortigen termin.
Ich habe diesen monat 317 euro erhalten, weil die mietkaution als darlehen von meinem regelsatz abgezogen wird.
Ich lebe seit dem 16.12.2010 von meinem freund getrennt (er arbeitet und die wohnung gehörte ihm - hatte keine eigene einrichtungsgegenstände dort) und habe bis zum 05.01.2011 bei einer freundin gelebt - sozu sagen "wohnungslos" ..war auch nicht bei der freundin gemeldet sondern musste mich bei einer tagesaufenthalt stelle postalisch anmelden für postverkehr vom amt.wäre die freundin nicht da würde ich wohl auf der strasse leben, da ich in dieser stadt keine verwandten habe. in dieser zeit habe ich mir eine wohnung gesucht. habe auch keinen cent von der arge erhalten, so hat mir meine freundin knapp 250 euro geld geliehen.
Ich hatte auch direkt, nach dem die wohnung genehmigt wurde und ich alle unterlagen abgegeben habe am 05.01.2011 von der arge 308 euro bargeld erhalten. Damit habe ich meine schulden zurück gezahlt.
Vom 05.01.2011 bis vorgestern musste ich wieder geld leihen. Ich habe also mit den geld den ich gestern erhalten habe wiederum die schulden ausgeglichen. mir stehen also bis 01.03.2011 nur noch 90 euro zur verfügung.
zudem, wie bekannt, habe ich nichts in der wohnung :(
Kann man seperat, zur Erstaustattung, darlehen für Unterhalt beantragen, oder sagen die "ist uns egal was sie mit das geld gemacht haben" ?
mit 90 euro bis ende des monats, nichts zuhause..wie soll das weiter gehen? Wenn ich das alles hinter mir habe, hoffe ich das ich wieder Arbeit habe. Das ist ja grauenhaft..
Also ich würde dir raten, einen Anwalt aufzusuchen und das mal durchrechnen bzw. abklären zu lassen. Ohne die Bescheide etc. zu sehen, kann man schlecht etwas dazu sagen ( was wurde bereits als Regelunterhalt gezahlt, was für Unterkunft, was evtl. für Erstausstattung ..usw.) - Das Kautionsdarlehen z.B. musst du nicht aus deinem laufenden ALG 2 zurückzahlen.. solange du im Bezug stehst, kann es noch nicht von dir zurückgefordert werden. Oder hast du einen Vertrag mit der ARGE gemacht, in dem die Rückzahlung vereinbart wurde, weil du das möchtest? http://hartz.info/index.php?topic=62.0
Du musst selbst immer wieder nachfragen,sei dabei hartnäckig.
Hallo, Wobei soll ich hartnäckig sein? Der typ hat meine fragen heute früh stumpf ignoriert. sollt ich die Arge selbst anrufen oder was meinst du?
Ja,alles anrufen,was mit dem Fall zu tun haben könnte.
Zum Hausbesuch schau mal hier rein...du hast Anspruch auf eine Kopie des Protokolls: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf Ich würde der ARGE (nachweislich schriftlich) eine Frist von z.B. fünf Werktagen setzen. Falls bis dahin kein Bewilligungsbescheid und keine Zahlung eingangen ist bzw. falls ein Ablehnungsbescheid kommt, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum Fachanwalt Sozialrecht (kostet dich max. 10 € Eigenbeitrag). Wenn nötig, erwirkt der Anwalt ggf. auch eine Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht.