Noch kein Bafög bekommen. Überbrücken mit Geld vom Jobcenter?

7 Antworten

Ich nehme an, dass du bei der Höhe des BAFöG alleine wohnst und nicht mehr bei deinen Eltern. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Nach einer Gesetzesänderung im letzten Jahr sähe es anders aus, würdest du bei deinen Eltern leben.

Überbrückend kann nur im ersten Monat gezahlt werden, wenn es sich um
eine Arbeitsaufnahme handelt, was in deinem Fall aber auch nicht
zutrifft.

Ich glaube auch nicht, dass das Jobcenter in Vorleistung tritt und es im Rahmen eines Erstattungsanspruches vom BAFöG-Amt zurück holt, wenn du den Grund des  Ausbleibens der Leistung zu vertreten hast.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist eine Härtefallregelung. Aber vorher steht die Frage im Raum, ob nicht deine Eltern überbrücken können, da sie dir bis zum 25. Lebensjahr eh zu Unterhalt verpflichtet sind.

Sanchez92 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 12:27

danke für die Antwort. ich bin 25. und meine Eltern haben beide nichts. Mama Frührentnerin, Papa bekommt hartz4. deswegen bekomme ich den höchstsatz an Bafög

da du im bezug vom bafög stehst, bekommst du kein alg2. die späte abgabe des folgeantrages hast du selbst verschuldet und wirst nun gucken wie du bis ende oktober oder nobember mit dem was du hast selbst klar kommst.

du kannst gerne versuchen einen antrag zu stellen, allerdings wird dieser negativ beschieden, da du ja im bezug von genügend bafög stehst. sprich mit deinem vermieter und deinen stromanbieter das geld später kommt. du wirst mit deinem kindergeld auskommen müssen.

Sanchez92 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:54

alles gut Leute. miete ist eh kein Thema. miete ist eh kein Thema. die ist bezahlt

Laury95  02.09.2017, 13:34

FS ist 25 und bekommt kein Kindergeld mehr.

markusher  02.09.2017, 13:45
@Laury95

na dann hat sie pech gehabt und muss von dem leben was sie hat oder eben arbeiten gehen.

Gibt es nicht irgendwelche Uni-internen Projekte. Bei uns gab es damals von der ASTA 500€ als Zinsfreies Darlehn, wenn man finanzielle Engpässe hatte und konnte das über Monate hinweg zurückzahlen. 

Sanchez92 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:56

da könnte ich mal nachfragen. danke

Hi,

nein, hast du nicht. Du hast es selbst vermasselt, also bist du auch selbst Schuld. Verhungern lassen will man dich nicht, aber du bist ja ein junger gesunder Mensch, der auch arbeiten kann neben des Studiums.

Konsequent wäre: Ich habe es vermasselt, ich muss jetzt arbeiten gehen... Da du aber natürlich noch studieren willst, sollte ein 450€ Job drin sein, den du sofort anfangen kannst.

Dein Vater geht davon aus, dass du so oder so Sozialhilfe empfängst (früher war es eben Sozialhilfe). Das gab es aber für Leute, die auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar waren, zB Krankheit, Behinderung.

Du bist ein junger Mensch, der studiert und es verpeilt hat sich darum zu kümmern, dass du weiterhin Geld als Förderung bekommst... Da hat keiner Mitleid und wenn du verhungern solltest, wäre das deine eigene Verantwortung.

Sanchez92 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 14:53

heh Leute.. alles ist gut. es war eine frage der Neugier und ich war sicher dass ich die Antwort kenne.. klar ist das meine schuld und wir finden schon eine Lösung..

Fortuna1234  02.09.2017, 15:27
@Sanchez92

Nein meine Antwort ist nicht hilfreich, sondern die Gesetzeslage. Mir persönlich ist das ja egal, ich gebe dir die antwort, dass es nicht geht und sogar -. weil ich helfen will - den Grund. Dass du dir was anders gewünscht hast, ist mir klar. Aber ich kann ja nicht zaubern.

Laury95  02.09.2017, 13:33

Du bist ja lustig. Das Geld für den 450-Euro Job kommt zufälligerweise nicht sofort bar auf die Hand. das gibts Ende des Monats. Und womit soll der FS jetzt den Monat überbrücken, du "Experte"

markusher  02.09.2017, 13:51
@Laury95

das ist ihr problem. sie sieht doch wann der bafögbescheid zu ende ist. also weiß sie das sie 4-6 wochen vor ende einen neuen antrag stellen muss.

Laury95  02.09.2017, 13:56
@markusher

Ja, aber diese Expertenantwort war nicht gerade hilfreich.

Sanchez92 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 13:26

danke.. sehe ich ja auch so.. hab eben nur gefragt weil mein Vater drauf besteht dass ich Montag da anrufe und frage. werde es auch tun aber nur damit er ruhe gibt.. und nein, arbeiten kann ich derzeit nicht aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen. ist aber auch egal.

Du kannst ja mal einen Antrag stellen, letztes Jahr wurden die Regelungen nämlich ein wenig aufgelockert, sodass du evtl. ein Darlehen bekommst, dass du dann wieder zurückzahlen musst. Du musst schriftlich eins stellen und am besten Kontoauszüge vorlegen um deine Mittellosigkeit zu beweisen.

markusher  02.09.2017, 13:49

sie ist im bezug von bafög und hat den zustand selbst verursacht. sie bekommt kein darlehen. sie muss zum bafögamt und um vorschuss bitten.

Laury95  02.09.2017, 13:55
@markusher

Ja, da hast du Recht. Und bei Weiterbewilligungsanträgen wird auch eher ein Vorschuss gewährt als bei neuanträgen, da sich meist  nicht viel geändert hat.

Fortuna1234  02.09.2017, 15:29
@Laury95

Ein Vorschuss gibt es, wenn das Amt zu langsam ist. Wenn der Antrag aber zu spät gestellt wird, ist das nicht die Schuld vom Amt.