Noch kein Bafög bekommen. Überbrücken mit Geld vom Jobcenter?
Hi ihr lieben,
Mal ne Frage. Ich bekomme als Studentin Bafög seit einem Jahr, 735 Euro im Monat. Ich weiß nicht wieso ich so ein Brett vorm Kopp hatte, jedenfalls habe ich meine Studienbescheinigung fürs dritte Semester zum Bafögamt geschickt und dachte das war's. Pusteblume. Habe auf mein Konto geguckt und natürlich habe ich kein Geld bekommen, bis meine Sachbearbeiterin mir sagte dass ich einen Folgeantrag einreichen muss. Der wird jetzt übers Wochenende fertig gemacht und unverzüglich abgegeben. Jedoch werde ich aufgrund der Bearbeitungszeit erst Ende September oder Ende Oktober Geld bekommen. Mein Papa meinte jetzt früher wäre man zum Sozialamt gegangen und hätte sich das geliehen zur Überbrückung und er meinte ich soll beim jobcenter fragen. Ich meinte ich glaube nicht, dass die mir was geben weil die nicht zuständig sind und ich das ja verbaselt habe. Er meinte das wäre Quatsch und dass die mich ja nicht "verhungern" lassen würden.
Wie seht ihr das? Hab ich das recht auf ne Überbrückung?
7 Antworten
Ich nehme an, dass du bei der Höhe des BAFöG alleine wohnst und nicht mehr bei deinen Eltern. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Nach einer Gesetzesänderung im letzten Jahr sähe es anders aus, würdest du bei deinen Eltern leben.
Überbrückend kann nur im ersten Monat gezahlt werden, wenn es sich um
eine Arbeitsaufnahme handelt, was in deinem Fall aber auch nicht
zutrifft.
Ich glaube auch nicht, dass das Jobcenter in Vorleistung tritt und es im Rahmen eines Erstattungsanspruches vom BAFöG-Amt zurück holt, wenn du den Grund des Ausbleibens der Leistung zu vertreten hast.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist eine Härtefallregelung. Aber vorher steht die Frage im Raum, ob nicht deine Eltern überbrücken können, da sie dir bis zum 25. Lebensjahr eh zu Unterhalt verpflichtet sind.
danke für die Antwort. ich bin 25. und meine Eltern haben beide nichts. Mama Frührentnerin, Papa bekommt hartz4. deswegen bekomme ich den höchstsatz an Bafög
da du im bezug vom bafög stehst, bekommst du kein alg2. die späte abgabe des folgeantrages hast du selbst verschuldet und wirst nun gucken wie du bis ende oktober oder nobember mit dem was du hast selbst klar kommst.
du kannst gerne versuchen einen antrag zu stellen, allerdings wird dieser negativ beschieden, da du ja im bezug von genügend bafög stehst. sprich mit deinem vermieter und deinen stromanbieter das geld später kommt. du wirst mit deinem kindergeld auskommen müssen.
alles gut Leute. miete ist eh kein Thema. miete ist eh kein Thema. die ist bezahlt
na dann hat sie pech gehabt und muss von dem leben was sie hat oder eben arbeiten gehen.
Gibt es nicht irgendwelche Uni-internen Projekte. Bei uns gab es damals von der ASTA 500€ als Zinsfreies Darlehn, wenn man finanzielle Engpässe hatte und konnte das über Monate hinweg zurückzahlen.
da könnte ich mal nachfragen. danke
Hi,
nein, hast du nicht. Du hast es selbst vermasselt, also bist du auch selbst Schuld. Verhungern lassen will man dich nicht, aber du bist ja ein junger gesunder Mensch, der auch arbeiten kann neben des Studiums.
Konsequent wäre: Ich habe es vermasselt, ich muss jetzt arbeiten gehen... Da du aber natürlich noch studieren willst, sollte ein 450€ Job drin sein, den du sofort anfangen kannst.
Dein Vater geht davon aus, dass du so oder so Sozialhilfe empfängst (früher war es eben Sozialhilfe). Das gab es aber für Leute, die auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar waren, zB Krankheit, Behinderung.
Du bist ein junger Mensch, der studiert und es verpeilt hat sich darum zu kümmern, dass du weiterhin Geld als Förderung bekommst... Da hat keiner Mitleid und wenn du verhungern solltest, wäre das deine eigene Verantwortung.
heh Leute.. alles ist gut. es war eine frage der Neugier und ich war sicher dass ich die Antwort kenne.. klar ist das meine schuld und wir finden schon eine Lösung..
Nein meine Antwort ist nicht hilfreich, sondern die Gesetzeslage. Mir persönlich ist das ja egal, ich gebe dir die antwort, dass es nicht geht und sogar -. weil ich helfen will - den Grund. Dass du dir was anders gewünscht hast, ist mir klar. Aber ich kann ja nicht zaubern.
Du bist ja lustig. Das Geld für den 450-Euro Job kommt zufälligerweise nicht sofort bar auf die Hand. das gibts Ende des Monats. Und womit soll der FS jetzt den Monat überbrücken, du "Experte"
das ist ihr problem. sie sieht doch wann der bafögbescheid zu ende ist. also weiß sie das sie 4-6 wochen vor ende einen neuen antrag stellen muss.
Ja, aber diese Expertenantwort war nicht gerade hilfreich.
danke.. sehe ich ja auch so.. hab eben nur gefragt weil mein Vater drauf besteht dass ich Montag da anrufe und frage. werde es auch tun aber nur damit er ruhe gibt.. und nein, arbeiten kann ich derzeit nicht aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen. ist aber auch egal.
Du kannst ja mal einen Antrag stellen, letztes Jahr wurden die Regelungen nämlich ein wenig aufgelockert, sodass du evtl. ein Darlehen bekommst, dass du dann wieder zurückzahlen musst. Du musst schriftlich eins stellen und am besten Kontoauszüge vorlegen um deine Mittellosigkeit zu beweisen.
sie ist im bezug von bafög und hat den zustand selbst verursacht. sie bekommt kein darlehen. sie muss zum bafögamt und um vorschuss bitten.
Ja, da hast du Recht. Und bei Weiterbewilligungsanträgen wird auch eher ein Vorschuss gewährt als bei neuanträgen, da sich meist nicht viel geändert hat.
Ein Vorschuss gibt es, wenn das Amt zu langsam ist. Wenn der Antrag aber zu spät gestellt wird, ist das nicht die Schuld vom Amt.
FS ist 25 und bekommt kein Kindergeld mehr.