Umschulung beenden wegen neuen Job?

2 Antworten

Du hast doch sicher mit der Agentur für Arbeit eine EGV - über die Umschulung abgeschlossen ?

Darin sollte dann alles relevante schriftlich festgehalten worden sein,also auch eine evtl.Rückforderung von Kosten,wenn die Umschulung ohne wichtigen Grund abgebrochen wird.

Sollte dies nicht in der EGV - stehen dürfen max. 30 % der Kosten zurück verlangt werden.

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung bzw.eine wo man dann aus dem Bezug fällt geht natürlich immer vor,wenn du also erst abbrichst,wenn du deine Beschäftigung aufnimmst,dürfte es keine Probleme mit dem Amt geben,also es dürfte zu keiner Rückforderung kommen.

isomatte  09.01.2017, 06:42

Korrektur !

Wenn in der EGV - nichts von einer Rückforderung vereinbart ist,dann darf gar nichts zurück verlangt werden,wenn doch,dann max.die genannten 30 %.

GEB90 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 00:56

okay vielen Dank das beruhigt mich schonmal sehr :-)

GEB90 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 11:15

Was noch interessant wäre....

da ich weit über die Fehlzeitengrenze bin und von der Prüfungskommesion warscheinlich auf grund dessen sowieso nicht zur Prüfung zugelassen werde obwohl meine Zensuren ohne jegliche Mühe gut sind... habe ich auch bedenken, dass das Amt mir vorwirft die Umschulung mutwillig vernachlässigt zu haben. Können sie mir da irgendwie zum Problem werden obwohl die Tage entschuldigt sind?

Sorry für meine anstrengende Grammatik. habe mir die ganze Nacht den Kopf zerbrochen und bin ein bisschen durch den Wind.....

isomatte  09.01.2017, 15:28
@GEB90

Wenn in der EGV - nichts über eine Rückforderung bei Abbruch ohne wichtigem Grund steht,dann musst du gar nichts zurück zahlen,wenn ja,dann max. diese schon genannten 30 % der gesamten Kosten für die Umschulung !

Aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder halt Vollzeit bei der Bundeswehr ist ein wichtiger Grund und deshalb darf auch keine Rückforderung kommen.

Es sei denn,wie schon angemerkt,dass du Fahrkosten im Voraus gezahlt bekommst,dann sind diese für den Monat des Abbruchs voll bzw.teilweise zurück zu zahlen,je nach dem,wann du in diesem Monat die Umschulung beendest.

Du hast für diese Zeiten z.B. AU - Befreiungen,bedeutet,du warst nicht arbeitsfähig und alleine das zählt,es kann also nichts unterstellt werden und wenn doch hat es für dich keinen Belang,du musst auf keinen Fall etwas zurück zahlen.

GEB90 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 11:10

Ich werde die Umschulung definitiv erst beenden wenn ich etwas schriftliches von der Bundeswehr in der Hand habe. Falls das mit der Bundeswehr nicht klappt was ich nicht hoffe, werde ich eine Alternative finden um in einen festen Job zu kommen. Warscheinlich nicht den, den ich gelernt habe aber eine Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle. Meine Angst ist hauptsächlich, dass das Amt sagt ich muss 10000 zurück Zahlen. Momentan bin ich nur anwesend im Unterricht um nach lokrativen Stellenangeboten zu suchen oder mich genauer über die gewünschte Bundeswehrlaufbahn zu informieren um bestens vorbereitet zu sein. Das ist schon echt ein komisches Gefühl. Man fühlt sich so nutzlos. Als ob es verlorene Zeit wäre die man absitzen muss... 

Und verlässt man sich auf das Arbeitsamt ist man verlassen. Echt traurig! Danke für Ihre Antworten!

Hallo ! Der Eintritt in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist ein wichtiger Grund für den Abbruch einer Bildungsmaßnahme. Da hast Du keine Rückforderung zu befürchten - außer vielleicht Fahrkosten , falls Du welche erhälst. Denn diese werden ja im Vorraus gezahlt , aber das wäre ja dann ganz logisch, dass sie Dir nicht mehr zustehen, wenn Du abbrichst. Für die gesamte Maßnahme wirst Du nichts zurückzahlen müssen.  Alles Gute für Dich !

GEB90 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 11:03

Fahrkosten liegen bei 470 Euro im Monat. Muss ich die für die kompletten 6 Monate Nachzahlen? Es ist mittlerweile so schlimm, dass immer mehr Leute einfach nicht kommen oder sich nach einer Alternatieve umsehen. Hätte nicht gedacht dass diese Umschulungen so schlecht sind. Bin echt enttäuscht. Vielen Dank!

QuincyMarket  09.01.2017, 11:46
@GEB90

Nein , musst Du nicht. Ich meinte damit folgendes : Fahrkosten für den Monat Februar werden ja Ende Januar überwiesen. Wenn Du dann aber beispielsweise am 29.1. eine Zusage für eine neue Arbeitsstelle ab 1.2. erhälst und Dich dann auch ab 1.2.bei der Agentur für Arbeit abmeldest dann müsstest Du die FK für Februar natürlich zurückzahlen.