Schaden bei Lieferung frei Bordsteinkante
Hallo ich habe im Internet eine Balkontür bestellt, die Lieferung sollte frei Bordsteinkante erfolgen. Bei Anlieferung haben wir dem Fahrer angeboten auf das Grundtück zu fahren und dort abzuladen. Diesem Angebot folgte der Fahrer auch widerspruchslos. Die Ware wurde abgeladen und beim Rausfahren ist der Fahrer mit seinem LKW gegen unser Gartentor gefahren und hat dieses beschädigt. Die Lieferfirma weist alle Ansprüche von sich da der Fahrer ja bei Lieferung frei Bordsteinkante das Grundstück ja hätte gar nicht befahren dürfen, ist das richtig so?
Vielen Dank und viele Grüße
7 Antworten
Wenn dem so ist, geht die Forderung an den Fahrer und nicht an die Firma. Zaheln muss er für den Schaden allemal.
Analogie: Zahlt der Busfahrer eines Reisebusses bei einem Unfall? Oder zahlt die Versicherung des Reiseunternehmers?
Ist der Fahrer des Fahrzeuges beim Lieferunternehmen angestellt, wird die Kfz-Haftpflicht auf diese Firma laufen. Ist er Freelancer und mit seinem eigenen Fahrzeug (im Auftrag des Lieferanten) unterwegs, gilt seine Haftpflichtversicherung (sprich die des Fahrzeugs).
Der Schaden muss darüber gedeckt werden.
"Lieferung frei Bordsteinkante" wäre relevant, wenn an der gelieferten Balkon-Tür ein Schaden entstanden wäre, z.B. Hochtragen durchs Treppenhaus in die obere Etage. Doch das ist hier nicht der Fall.
Den Schaden muss die Haftpflichtversicherung des LKW bezahlen, sie ist dementsprechend Dein Ansprechpartner. Sollte die Firma nicht mit der entsprechenden Versicherungsnummer oder Schadensnummer herausrücken wende Dich an einen Rechtsanwalt. Dessen Kosten dürfen dann auch gleich mit übernommen werden.
Wie und an wen die Versicherung dann Forderungen geltend macht ist nicht Dein Bier.
Wer hat den Schaden verursacht?
Richtig, der Fahrer. Also muss auch die KFZ-Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ganz einfache Sache.
Ja, das ist korrekt. In dem Fall müsste der Fahrer haften.
Unsinn, da der Schaden mit dem Firmen-LKW entstand, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW für den Schaden zuständig. Die Frankatur (frei Haus/Bordsteinkante) ist irrelevant. Das wäre dann von Bedeutung, wenn der Fahrer die Tür von Hand irgendwohin getragen hätte und die Tür dadurch beschädigt worden wäre. Dann hätte der Fahrer für den Schaden aufkommen müssen.