Was soll ich tun, wenn mir jemand zum zweiten Mal reingefahren ist?

8 Antworten

Ja natürlich. Das Auto fährt ja noch und dann kannst das erneut schätzen lassen was DIESE Reparatur kosten würde.

Neugierig1890 
Beitragsersteller
 04.02.2020, 11:01

Sind eigentlich nur Kratzer an der Frontstoßstange. Trotzdem begutachten lassen oder lieber privat einigen?

Ob ein Gutachter kommen muss – was ich aufgrund der etwas komplizierten Situation befürchte - solltest du mit der Versicherung absprechen. Nicht dass man hinterher versucht solche Kosten auf dich abzuwälzen, weil sie unnötig gewesen seien oder so… Grundsätzlich wird er ja vermutlich im Rahmen des anderen Unfalls schon eine Entschädigung für dein Fahrzeug gezahlt worden sein oder zumindest auf dem Weg sein gezahlt zu werden. Angesichts der Tatsache, dass der alte Schaden ja noch vorhanden ist, bezieht sich der neue Schaden nur noch auf dein – ja sozusagen – Schrott-Auto. Da wirst du also vermutlich nur eine geringere Entschädigung kriegen oder zumindest geringer, als wäre dein Auto intakt gewesen. Insgesamt jedenfalls nicht höher als der Schrottrestwert, der beim ersten Unfall ermittelt wurde, abzüglich des jetzigen Schrottwerts...

T3Fahrer

Natürlich wird dieser Gutachter berücksichtigen, dass der wirtschaftliche Totalschaden bereits vorher vorhanden war.

Er geht also nur vom seinerzeit bestimmten Restwert aus.

Das macht auch ein "neuer" Gutachter. Der sieht das ja genau so.

Bei Kratzern als Unfallschaden brauchts du keinen Gutachter. Den zahlt die Versicherung nur bei einem Schaden über 800€.

Warum fragst du nicht bei deiner Versicherung, was du machen sollst?

Woher ich das weiß:Recherche

Klar kannst du das.

Solltest/musst aber die Vorschäden angeben, auch wenn er diese sowieso sieht.