Ermittlungsverfahren wegen straßenverkehrsgefährdung?

5 Antworten

Nehmen wir es einmal auseinander. Eine Leitplanke ist durchaus eine Sache von bedeutendem Wert (meines Wissens aktuell mindestens 750 € Schadenssumme oder ein Wert der gefährdeten Sache von mindestens 1300 €) , die hier beschädigt wurde, also ist auf konkrete Gefährdung nicht zu prüfen. Dabei ist entscheidend, ob hier § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB anwendbar ist, was insbesondere dann gilt, wenn der Schlaf mit "Vorwarnung" eingetreten sein sollte, oder aber man sich unausgeschlafen o.ä. an das Steuer gesetzt hätte etc. (bewußte Fahrlässigkeit bis Eventualvorsatz bei "gesteigerter subjektiver Verwerflichkeit", eine andere Umschreibung für grob verkehrswidrig).

In dem Fall .. Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren, bei Fahrlässigkeit bis zu 2 Jahren, wahrscheinlich Geldstrafe, Entscheidung des Richters. Hinzu käme meist ein Führerscheinentzug, § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB, den gäbe es bei Straftaten im Verkehr i.d.R. kostenlos dazu, quasi als Bonus, oder aber mindestens ein Fahrverbot nach § 44 StGB.

Und weil es so schön war, hat das Ganze auch noch eine zivilrechtliche Seite, denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haftpflichtversicherer, welcher zunächst den Schaden reguliert, an Dich herantreten und die Schadenssumme von Dir zurückfordern.

Und zu "keine Verletzte". § 315c StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, d.h. kann auch dann erfüllt sein, wenn es keine Verletzten (mit Ausnahme vcon einem selber, es gelten nur fremde Personen) gab, sie aber konkret gefährdet waren, der immer wieder beliebte "Beinaheunfall". Hier aber ist der Sachschaden ausreichend gemäß § 315c StGB:

[...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet [...]

Es hängt also davon ab, ob man eine spontane Müdigkeit anerkennte und damit das Verhalten als nicht grob verkehrswidrig einschätzte, womit man wieder § 315c StGB nicht mehr anwenden könnte.

alleyezs 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 16:29

Denkst du ich komm ins Gefängnis ?

PolluxHH  19.09.2018, 17:36
@alleyezs

Solltest Du hier nicht Gravierendes verschwiegen haben wie ein langes Vorstrafenregister, idealerweise zudem Verkehrsstraftaten, ist eine Haftstrafe, auch auf Bewährung, nahezu auszuschließen. Wenn dürfte auch die Geldstrafe eher deutlich unter 90 Tagessätzen bleiben, was die Grenze für den Eintrag im (normalen) Führungszeugnis wäre für eine erstmalige Geldstrafe.

Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt Strafrecht angewendet werden kann, aber das kann Dir dein Anwalt deutlich besser erläutern, wenn es soweit ist und er die Akten in der Hand hat, denn nun hängt auch viel davon ab, was Du vor Ort für Angaben gemacht hast.

gut dass du dir Gedanken machst .. wenn du 24 Stunden wach warst, schon 2000 km gefahren bist und Wachmacher geschluckt hats .. das hast du sicher ein Problem.

Aber normalerweise kann man dir das doch gar nicht nachweisen .. du bist halt unaufmerksam gewesen, nicht übermüdet und hast auch keine Whatsapps geschrieben, und nichts genommen.

Dann vermute ich mal, dass gar nichts kommt, ausser dem Sachschaden, den du, bzw die Versicherung zahlen muss. Und wenn die Polizei da war, natürlich auch noch ein Bussgeld .. Unfall mit Sachschaden verursacht, ohne sonstige Verkehrsregel Übertretung wären 35 Euro ... sonst finde ich nichts.

PolluxHH  19.09.2018, 17:32

Nun, wenn schon ein Verfahren nach § 315c StGB eröffnet wurde, dürfte vor Ort angegeben worden sein, daß man einen Sekundenschlaf hatte, womit sich die Möglichkeiten deutlich beschränkten.

Was sagt der Anwalt?
Geldstrafe vermutlich!

aberhallole  19.09.2018, 15:43

Nein
Du zahlst Geld für die Leitplanke und für Bearbeitungsgebühr

alleyezs 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 15:19

Habe Angst dass es eine Freiheitsstrafe wird ..

PolluxHH  19.09.2018, 15:59
@alleyezs

Dann müßtest Du aber schon eine gravierende Vorgeschichte haben ... im Bundeszentralregister dokumentiert. So schnell gibt es keine Freiheitsstrafen (außer bei Verbrechen).

Warum fragst du nicht einfach deinen Anwalt? 🤦🏻‍♀️

PolluxHH  19.09.2018, 17:43

Meine Vermutung: aufgrund einer akuten Verunsicherung und ... die Frage beim Anwalt kostete [ggf.] Geld (selbst mit Rechtsschutz sind Verkehrsstraftatbestände eine Sache für sich, denn bei Bekennen auf Vorsatz kann die Versicherung den Betrag vom Versicherten regelmäßig zurückfordern).

anavi677  19.09.2018, 19:01
@PolluxHH

Der FS hat bereits einen Anwalt engagiert. So eine Frage kostet ihn da nicht zusätzlich

PolluxHH  19.09.2018, 19:33
@anavi677

Kommt auf das Abrechnungsverfahren an. Bei Strafverteidigern wird auch teils in Stunden abgerechnet, während des Ermittlungsverfahrens wie hier werden Grund- und Verfahrensgebühr sowie die Auslagenpauschale erhoben, aber auch eine Terminsgebühr kann erhoben werden. Transparenz ergäbe sich bei einer Pauschalvergütung je nach Verfahrensabschnitt, aber davon kann man nicht zwingend ausgehen.

Geht man von einer Vergütungsvereinbarung mit Terminsgebühren aus, könnte man eine Verunsicherung dahingehend nicht ausschließen, ob eine solche Frage mit einer Terminsgebühr verbunden wäre. In diesem Sinne war es gemeint, den es ging ja um den Horizont des Fragenden, die Mißverständlichkeit bitte ich zu entschuldigen.

Es kommt darauf an. Warum warst du müde bzw bist eingeschlafen?

alleyezs 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 15:24

Kam spontan ..

FastReply  19.09.2018, 15:40
@alleyezs

Bloße Ermüdung nach langem Arbeitstag begründet allein noch keine Fahrunsicherheit (Köln NZV 89, 358)

Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Hecker StGB § 315c Rn. 4-11.

Das heißt, je nachdem könntest auch straffrei rausgehen. Kenn natürlich nicht die Einzelheiten des Falls.