Erklärung zur Befreiung des Bankgeheimnisses

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Schließe mich VirtualSelfs Antwort an - und würde diese Anforderung des Jobcenters "Befreiung vom Bankgeheimnis" auch zunächst 'mal dem Landesdatenschutzbeauftragten vorlegen. Das erscheint mir rechtlich doch sehr problematisch (und nicht zulässig). Die Einkünfte/Vermögen Eurer Bedarfsgemeinschaft können bereits problemlos durch die Vorlage Eurer entsprechenden Unterlagen, Auszüge, Sparbücher etc. dargelegt werden.

Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, auch wenn deine Frau selbst vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist, ist deine Frau zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflicht.

Eine Befreiung der Bank vom Bankgeheimnis ist dafür nicht notwendig und daher m.E. ohne Rechtsgrundlage; die Vorlage von Kontoauszügen ist in jedem Fall ausreichend.

Ich würde das Ganze keinesfalls unterzeichnen.

Auch deine Frau muss die Erklärung unterschreiben, den ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn deine Frau eine Rente von z.B. 1200€ (ich weiß die Summe nicht) erhält, bekommt ihr kein Hartz4, da ihr ja eine Gemeinschaft bildet und deshalb nicht bedürftig seit.

Bei Hartz 4 sind beide Ehepartner über Einkommen und Vermögen auskunftspflichtig.