ARGE gibt mir einen 1 Euro-Job, kann ich den ablehnen und stattdessen einen 165 Euro-Job annehmen?
ich habe letzte Woche von der ARGE einen 1 Euro-Job erhalten. Momentan bin ich seit 3 Wochen krank geschrieben. Als Tätigkeitsbeschreibung ist das Sortieren von Kleidung aus dem Container, Stricken (was ich nicht kann), nähen usw. angegeben. Arbeitszeit sind 20 Std./Woche.
Jetzt hatte ich durch eine Bekannte erfahren, dass eine Familie jemanden auf 165 Euro zum täglichen kochen und zur Betreuung der Haustiere sucht. Arbeitszeit täglich ca. 1 Std. -1,5 Std., also wöchentlich ca. bis 6 Std. Eine Haushaltshilfe haben sie schon. Die kann aber nicht länger arbeiten, weil ihre Kinder aus der Schule kommen. Also habe ich mich beworben. Ich könnte dort sofort nächste Woche arbeiten. Kann das Arbeitsamt mir die Arbeit verbieten? Die Arbeitszeit ist immer mittags, weil sie dann (logischer Weise) zu Mittag essen.
Noch eine Info: der 1 Euro-Job ist bis Ende Dezember 2012 befristet
12 Antworten
Hallo Doree123,
was ist denn in der EGV vereinbart? Hast du etwa unterschrieben, einen Ein-Euro-Job antreten zu wollen?
Ansonsten gilt; ein regulärer Job (also auch ein Minijob) geht vor dem 1€ Job. Gehe zur Sachbearbeitung, möglichst bereits mit einem gefertigten Schreiben zur Anstellung als Betreuung. In dem Schreiben sollte die Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit in Stunden sowie Vergütung hervorgehen. Gut wäre auch noch eine Schlussformulierung, dass eine Erweiterung, also Ausbau der Tätigkeit evtl. zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre.
Sollte es mit deiner Jobcenter-Sachbearbeitung Stress geben, weil die einen Hacken an der Vermittlung des 1€ Jobs machen möchte, stelle dich bei dem Träger vor.
Dort erklärst du in einem Vier-Augen-Gespräch (keine Zeugen), dass du unfreiwillig da bist und sogar noch deinen Job deswegen kündigen sollst. Wenn der Träger dann noch zögern sollte und dich doch Einstellen beabsichtigt, dann frage ihn doch was das so auf sich hat, mit der Altkleidersortierung. Im Regelfall werden diese kommerziell gesammelt und damit nehmen Beschäftigte auf 1€-Basis reguläre Arbeitsplätze weg. Ich denke mal, der Träger dürfte dann auf deine Mitwirkung keinen weiteren Wert mehr legen wollen.
offenbar wurde von dir etwas wesentliches überlesen?
Fragesteller stellt sich vor und fertig.
Brisante Fragen stellt man nicht in Anwesenheit von Dritten.
Das wäre doch glatt eine Unterstellung, mit dem nicht-arbeiten-wollen
Davon abgesehen übersiehst du etwas wesentliches, Fragesteller legt einen Vertrag zu einem Minijob vor. 1€ Job ist keine Arbeit, sondern eine Maßnahme. Job geht grundsätzlich vor Maßnahme.
Das würde ich mit dem Amt abklären, denn erst Mal ist es so, dass Du der Aufforderung der Arge Folge zu leisten hast.
genau so, setz dich mit dem Amt in Verbindung und kläre das ab
was ist das für ein Schwachsinn, 3Monate 1 Eurojob hab ich ja noch garnicht gehört, dann die nächste Lüge vom Amt (1 Eurojob sprich 1 Euro pro Stunde Das ist Meraufwandsentschädigung für Fahrgeld Verpflegung u.s.w.) du arbeitest da für 0 Euro, wir sind wieder im 17.Jahrhundert angekommen!!! Ich würde mich mit allen Mitteln dagegen wehren, das ist ja wirklich schlimm, am besten bleib Krank geschrieben dann hat sich das von sebst erledigt
Dein Verhalten kann eine Sanktion mit 30 % vom Regelsatz für 3 Monate nach sich ziehen . Wegen Krankschreiben lassen wegen 1 Euro Job aber!!! Arbeitsfähigkeit bei165 Nebenjob.Da nützt auch kein aggressiver;, Wenne " was.Oder eine Löschung von Antworten , durch wen veranlasst auch immer.Die Wahrheit kann man nicht töten.
Erstmal gibt es nicht 1 Euro sondern 1,50 euro und 8 Stunden Arbeit ist Verboten, man Arbeitet Wöchentlich 30 Stunden also für 45 Euro in der Woche ich selber kann damit gut Leben sind knapp 200 euro die man mehr Hat im Monat Fahrkosten fallen keine an 5 Minuten mit Fahrrad mit Auto lohnt sich nicht die paar Meter.
toller vorschlag. wenn der träger ihn meldet aufgrund nicht-arbeitens-wollen, dann hat er mit einer santkion unter dem arm viel gekonnt.