Erklärung zum dauernden Getrenntleben - Steuerklasse bei Trennung

1 Antwort

Für das Jahr 2011 brauchst du dir keine Gedanken zu machen, es reicht aus, wenn ein Ehepaar auch nur einen Tag im Jahr zusammen gelebt hat. Für 2012 sieht es leider anders aus, da die Trennung bereits 2011 erfolgte, hättest du bereits das ganze Jahr Steuerklasse I haben müssen. Hinsichtlich der Nachzahlung kommt es allerdings darauf an, welche Steuerklasse du gehabt hast - bei St.Kl. III wird es eine deftige Nachzahlung geben, bei StKl. IV schon wesentlich weniger, und bei StKl. V zahlst du sowieso mehr als bei StKl. I. Mit einer Strafe brauchst du nicht zu rechnen, allerdings würde ich dringend davon abraten, den Trennungstermin auf Anfang 2012 zu 'verlegen' - falls das raus kommt, gibt es Ärger.

gerd1955 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 19:47

Danke für deine Antwort. Wenn 2011 nicht insgesamt als getrennt lebend gewertet wird und ich für 2011 keine Nachforderung und Strafe zu erwarten habe, macht es keinen Sinn, den Trennungstermin auf Anfang 2012 zu verschieben. Dann kann ich glücklicherweise bei den Tatsachen bleiben. Ja, ich war als Alleinverdiener in Steuerklasse III. Wenn ich mein Steuerprogramm mit den Daten von 2011 füttere und von verheiratet auf getrennt lebend umschalte, muss ich ca. 6.000€ nachzahlen, statt 1.700€ ausgezahlt zu bekommen. Dies wird nach 37 selbst erstellten Steuererklärungen das erste Mal sein, dass ich einen Steuerberater bemühen werde. Soweit ich weiss, mindern Unterhaltszahlungen etc. mein steuerpflichtiges Einkommen. Aber, das weiß der Steuerberater sicher viel besser, als ich! VG, Gerd