Ich habe einen Einzelunternehmen (Kleinunternehmen) angemeldet und ein Brief von der BGHW bekommen, muss ich dann da rein?
Ich ein Unternehmen gegründet, wobei ich legendlich ein selbstgeschriebenes Programm vermarkten. Ich meldete es als Nebengewerbe an und bekam vor einiger Zeit ein Brief von der BGHW, diese wollten genauere Informationen über die Art des Vertriebs/ was ich genau mache. Die BGHW ist ja eine Unfallversicherung für Selbstständige, wo auch Beiträge eingezahlt werden müssen. Nun ist es so das ich mit einem Jahresumsatz von max. 100 € rechnen kann. Also würde es sich eigendlich nicht lohnen. Und jz zu meiner Frage. Muss ich, als Selbstständiger, in der BGHW sein oder muss ich da nicht rein. Und wenn wie kann ich da austreten, anscheinend bin ich da automatisch aufgenommen worden.
Viele Dank
Mit freundlichen Grüßen
toastfolie31
5 Antworten
Die BGHW ist primär keine Unfallversicherung für Selbstständige, sondern eine der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), welche primär Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Angestellten versichern.
Die BGHW hat keine Unternehmerpfichtversicherung mehr. D. h. Du als Unternehmer kannst Dich dort versichern, musst es aber nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass Du aus der BG austreten kannst. Denn jedes Unternehmen ist per Gesetz Mitglied in einer BG bzw. gesetzliche Unfallversicherung.
Solange Du aber keine Mitarbeiter hast und Dich nicht freiwillig versichert fallen dadurch aber auch keine Koste für Dich an.
Also, Du bist per Gesetz zur Mitgliedschaft verpflichtet und musst auch den Brief beantworten. Du musst aber ohne Mitarbeiter auch nichts zahlen.
wegen 100 stutz überhaupt etwas beginnen ?
was ist mit der krankenversicherung ?
Liebe toastfolie,
in D gibt es kein Kleinunternehmen, sondern nur eine "Kleinunternehmer-Regelung": https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Ich meldete es als Nebengewerbe an und bekam vor einiger Zeit ein Brief von der BGHW, diese wollten genauere Informationen über die Art des Vertriebs/ was ich genau mache...
Als Gewerbe im Nebenerwerb mußt du deine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden, falls vorhanden: https://www.bghw.de/die-bghw
Muss ich, als Selbstständiger, in der BGHW sein oder muss ich da nicht rein. Und wenn wie kann ich da austreten, anscheinend bin ich da automatisch aufgenommen worden...
Wer ist versichert?Der Kreis der Versicherten umfasst die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mitgliedsunternehmen der BGHW. Für Unternehmerinnen und Unternehmer besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bei der BGHW zu versichern.
Dein Unternehmen wird also automatisch bei der Berufsgenossenschaft BGHW angemeldet mit deiner Gewerbeanmeldung und du bist verpflichtet, evtl. vorhandene Mitarbeiter unverzüglich zu melden wg. dem Versicherungsschutz!
Du selbst kannst dich frei entscheiden, ob du auch Mitglied werden willst. Mit deiner Gewerbeabmeldung erlischt dann die Mitgliedschaft deines Unternehmens in der BGHW.
Gruß siola55
Dein Unternehmen wird also automatisch bei der Berufsgenossenschaft BGHW angemeldet mit deiner Gewerbeanmeldung
Genau genommen hätte der Fragesteller sein Unternehmen aktiv selber bei der zuständigen BG anmelden müssen.
Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für Mitarbeiter. Es gibt aber auch für Unternehmer die Möglichkeit, sich dort freiwillig gegen Unfall versichern zu lassen. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft erfolgt automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Wenn keine Mitarbeiter vorhanden sind, bitte dies der Berufsgenossenschaft mitteilen, ebenso wenn keine freiwillige Unfallversicherung als Unternehmer gewünscht wird. Allerdings gibt es auch Berufsgenossenschaften, bei denen der Unternehmer "laut Satzung" automatisch Mitglied ist. Dann bitte anrufen und klären, ob dennoch ein Austritt möglich ist. Es kommt zwar am Jahresende ein Formular, auf dem der Bruttolohn aller Beschäftigten mitgeteilt werden soll. Künftig erfolgt dies aber nur noch elektronisch über das Intranet oder das jeweilige Lohnprogramm. Hier am besten das Feld "Fehlanzeige" ankreuzen. Dann weiß die Berufsgenossenschaft, das kein Lohn gezahlt wurde und keine Mitarbeiter vorhanden sind.
Einzelunternehmer, OK. Aber kleinunternehmer NEIN. Denn das kennt das Gewerberecht nicht.
das was du meinst ist du hast ein Gewerbe und du nutzt die steuerliche Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. das betrifft auch nur die Umsatz/Mehrwertsteuer.
Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser reglung unberührt.
Soviel dazu.
Die BGHW ist keine Unfallversicherung für selbstständige, sondern die BGHW ist eine gesetzliche Berufgenossenschaft.
Und du hast als Einzelunternehmer keine Pflicht dich dort zu versichern.
Und ganz wichtig:
du hast im Jahr 100€ Gewinn oder meinst du Umsatz?
Deswegen meldet man kein Gewerbe an.
Denn das wird das FA als evtl. teueres Hobby ansehen.