Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung für Einkommensteuer bekommen
Ich bin ledig mit normalen Einkommen und habe noch nie eine Aufforderung zur Steuererklärung bekommen. Hab aber die letzten Jahre immer eine freiweillige Steuererklärung gemacht wo ich auch immer was zurück bekommen habe. Letztes Jahr musste ich aber was nachzahlen (hat mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu tun wo ich Prämien bekommen). Deshalb hatte ich nicht mehr vor eine freiwillige Erklärung zu machen. Muss ich das jetzt wegen der Aufforderung trotzdem oder kann ich einfach ankreuzen, dass ich dazu nicht verpflichtet bin (was ja bisher auch so war). Danke für eure Tipps!
6 Antworten
Was heißt denn nicht verpflichtet? Eine Steuererklärung zumal nach Aufforderung muß gemacht werden. Es kommt auch darauf an welche Einkommensarten man hat. Sollten es auch nur ein paar Sparzinsen sein ist man in der Tretmühle wieder drin. Das einzige was bleibt ist dann nur wegen Geringfügigkeit eine Befreiung zur Abgabe einer Steuererklkärung zu beantragen. Ein Lohnsteuerhilfeverein gibt hier bestimmt Auskunft oder direkt mit dem Finanzamt, dem entsprechenden Sachbearbeiter reden. Das haben wir gemacht! Eine Steuererklärung mußte trotzdem gemacht werden.
Eine Steuererklärung mußte trotzdem gemacht werden.
Falsch! Muss nicht jeder machen.
Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. Wenn Sie nur sehr geringe Einkünfte haben, die unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.004 Euro im Jahr liegen (Stand: Oktober 2012), sind Sie ebenfalls nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob Sie diese Einkünfte aus nichtselbständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen haben. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.
Du bist zur Abgabe verpflichtet und irgendwann wird das Zwangsweise auffallen, denn die Einkommen werden ja gemeldet und laufen unter deiner Steuer ID zusammen, also gib sie so schnell wie möglich ab, bevor eine Strafe ausgesprochen wird.
Dann kannst du Glück haben und es gibt auch keine Strafe. So schnell schiessen die normalerweise nicht.
Du hast doch dieses Jahr sicher wieder Prämien erhalten oder? Dann musst du halt eine abgeben.
Wenn das Finanzamt denkt, dass eine Nachzahlung fällig ist, dann fordern sie dich auf eine Lohnsteuererklärung abzugeben, diese musst Du dann auch machen.
Ja, wenn Du aufgefordert wirst musst Du eine Steuerklärung abgeben.
Wenn du ein Einkommen hast bist du auch verpflichtet Einkommenssteuer zu zahlen. Und um die zu ermitteln muss man eine Steuererklärung abgeben.
Mit freiwillig oder nicht hat das nichts zu tun. Wat mut dat mut!
Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen.
Sorry, bin schon so lange Selbstständig dass ich das komplett verdrängt habe ;-)
Zählen dann die Prämien die ich seit letztem Jahr von meiner neuen Krankenkasse bekomme zu "Nebeneinkünfte" oder warum wollen die die Erklärung plötzlich von mir??
Es ist meistens so das man sobald man einmal ne Nachzahlung hatte in den kommenden Jahren aufgefordert wird eine Steuerklärung abzugeben
Ok, dann ist es klar da ich ja letztes Jahr nachzahlen musste.
Falsch!
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_46110950/steuererklaerung-2013-wer-darf-auf-die-abgabe-verzichten-.html