Wie kann ich mehrere Steuererklärungen nachreichen?
Ich bin nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Da ich jedoch mit Nachzahlungen rechne, möchte ich die Erklärungen für die vergangenen vier Jahre 2016, 2015, 2014, 2013 nachholen.
Ich habe gelesen, dass nur eine Steuererklärung pro Jahr abgegeben werden kann. Wenn dem so ist könnte ich also in diesem Jahr die Steuererklärung für 2013 abgeben, im Jahr 2018 die Steuererklärung für 2014 usw. Ich würde demnach stets um vier Jahre hinterherhinken.
Ist es richtig, dass nur eine Steuererklärung pro Jahr abgegeben werden kann? Bzw. gibt es eine Möglichkeit mehrere Steuererklärungen pro Jahr abzugeben um "aufzuholen"?
Gruß, Matthias
5 Antworten
Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden. Das, was du da gelesen hast, wird wohl so gemeint sein, dass du für jedes Jahr nur eine Steuererklärung abgeben kannst. Wann das geschieht (innerhalb der Vier-Jahre-Frist) ist wurscht.
Ich war selbst schon mal in der gleichen Situation, habe die StE der vergangenen vier Jahre dann innerhalb von ein paar Tagen nacheinander eingereicht. Wurden ohne Komplikationen bearbeitet und die zuviel gezahlte Steuer zurückerstattet.
Du kannst dem Finanzamt sämtliche Steuererklärungen seit 2013 schicken das ist gar kein Problem. Die werden dann abgearbeitet.
Du kannst Bis Ende dieses Jahres alle 4 Erklärungen abgeben.
Aber nur über einen Steuerberater. Vlh zum Beispiel.
Aber rechtzeitig, damit die das bearbeiten und noch dieses Jahr den Bescheid erlassen können. Also idealerweise bis Ende November.
Nein. Nicht nur über einen Steuerberater. Sondern auch. Oder Lohnsteuerhilfeverein. Für selbstständige zwingend den Steuerberater, für Angestellte auch der Verein. Natürlich erlässt das Finanzamt den Bescheid. Soviel Grundwissen habe ich einfach vorausgesetzt, um das nicht im Detail aufzudröseln. :))
Es gibt keine Pflicht sich durch einen Steuerberater oder einen Verein helfen zu lassen, man kann das auch selbst.
Problem ist nur viele können es nicht und jene die es können wollen die Zeit dafür nicht aufbringen.
Würde ich meine Erklärungen selber machen bräuchte ich dafür mindestens eine Woche. Vierteljährliche UStVA und die Lohnabrechnung unserer Angestellten ganz außen vor.
Du kannst alle gemeinsm einreichen. Das mit nur eine pro Jahr meinte wahrscheinlich das du zB. keine 2 Stück für 2016 einreichen kannst.
Nein, wäre ja vollkommen sinnfrei. Du kannst für jedes Jahr, für das du keine Erklärung gemacht hast, eine machen und abgeben, jetzt.
Was du nicht machen kannst, ist EINE Erklärung für 4 Jahre, jedes Jahr muss getrennt für sich gemacht werden. Also in deinem Fall eine für das Jahr 2013, eine für das Jahr 2014, eine für 2015 und eine für 2016.
Wenn du aber eh eine Nachzahlung erwartest, warum machst du sie dann?Wer zahlt denn schon gerne Steuern nach?
Danke dir! Was die "Nachzahlung" angeht so hab ich mich vertan. Ich meinte natürlich, dass ich eine Steuererstattung erwarte :)
Autsch ....
warum nur über einen Steuerberater?
und Lohnsteuerhilfevereine bitte NICHT als Steuerberater bezeichnen ......
und, byhteway: weder ein Steuerberater noch ein Lohnsteuerhilfeverein erläßt einen Bescheid. dies kann ausschl. das Finanzamt