Einkommenssteuer verpflichtet?
Moin,
meine Mutter hat heute per Post eine Erinnerung an die Abgabe der Einkommenssteuer für das Jahr 2019 bekommen.
Sie hat 2019 nur 5 Monate lang als Servicekraft gearbeitet und war sonst nur im Ausland, um meine Oma zu pflegen.
Zudem bezieht sie auch Witwenrente.
Ist sie gesetzlich verpflichtet eine abzugeben ?
Falls ja, könnte ich für sie eine Fristverlängerung beantragen, da sie momentan aus den selben Grund, wie oben im Ausland ist ?
Danke !
4 Antworten
Wenn sie dazu aufgefordert wurde, dann ja, ist sie auf jeden Fall zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Das kannst du tun, wirst aber im Zweifel eine schriftliche Vollmacht deiner Mutter vorlegen müssen, dass du für sie handeln darfst.
Wenn sie 2019 nur als Arbeitnehmerin Einkünfte hatte, ist sie zur Abgabe einer Steuererklärung dann verpflichtet, wenn ein Grund nach § 46 EStG zutrifft. Unabhängig davon könnte es sich für sie lohnen, da sie nur 5 Monate im Jahr gearbeitet hat, die Lohnsteuer aber so berechnet wird, als hätte sie das Monatsgehalt alle 12 Monate über bekommen.
https://dejure.org/gesetze/EStG/46.html
Und die Erinnerung war WIE? Mündlich? Getrommelt? ODer wie war die, wenn die nicht geschreiben, also schriftlich war?
Rein rechtlich muss das Finanzamt nichtmal erinnern.
Der 31.7. als Stichtag ist öffentlich bekannt. Wann eine Pflicht zur Abgabe besteht, auch.
Dieser Brief ist also ein reiner "Freundschaftsdienst".
Aufgrund der Waisenrente besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Abgabefrist ist am 31.07. abgelaufen, wenn man keinen Steuerberater beauftragt hat.
Aufgrund der Witwenrente besteht eine Pflicht zur Abgabe.
Eine Steuererklärung kann man von überall aus machen (ELSTER).
Frist war der 31.7.2020.
Für jeden Monat zu spät kostet es Verspätungszuschlag. Also schleunigst mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen & die Steuererklärung machen.
Och nö ;(
Im Brief steht Zitat :"Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte diese [...] bis spätestens 24.09.2020 ein."
Impliziert es, dass noch keine Verspätungszuschläge angefallen sind ?
Doch, der Zuschlag wird im Bescheid ausgewiesen.
Das impliziert es nicht unbedingt.
Das hängt vom Ermessen des Finanzamts ab. Manche sind nachsichtig, andere verhängen ab dem 1. Monat (also August) den Zuschlag.
Werdet ihr dann sehen, wenn der Steuerbescheid kommt.
Nach dieser neuen Frist (24.9.) werden sie mit einem Zwangsgeld von 200€ drohen (zusätzlich zum monatlichen Verspätungszuschlag).
Also besser so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen, ELSTER-Zugang beantragen (das dauert nämlich auch 2 Wochen) und dann die Erklärung machen.
Ok ! Danke !
Er/Sie sollte aber am besten um eine Fristverlängerung beten oder ? ( Sicherheitshalber ) Oder was meintest du mit Kontakt aufnehmen ?
Ja, das meine ich mit Kontakt aufnehmen.
Dort arbeiten ja keine Unmenschen, und manchmal lassen sie mit sich reden.
Das wäre aber reine Kulanz. Einen Anspruch auf Fristverlängerung hat man nur in begründeten Ausnahmefällen.
"Ich hab nichts davon gewusst" ist kein so guter Grund.
Aber naja, Anrufen & Email schicken schadet nicht (Fristverlängerungen müssen schriftlich beantragt werden).
Nein, lieber nicht beten, sondern beim Finanzamt melden ;)
Kurzes Update : Habe so eben dort angerufen und der nette Sachbearbeiter meinte, dass er es mit einem Schätzungsbescheid regeln wird und wir somit nichts machen müssten. Er hat gesagt, dass ihm alle Daten vorliegen würden ( Die Monate von der Arbeit sowie Witwenrente, die sie vorher auch schon bezogen hat ) und er es quasi jetzt schnell regelt.
Einfach nur wow :D. Super nett von ihm !
Er meinte auch, dass wir sogar Geld bekommen würden ! ( ca. 85€ ) :D
Freut mich für euch 😉👍 Fragt aber am besten gleich nach, ob nächstes Jahr wieder eine Steuererklärung fällig wird. Falls ja, lohnt es sich schon, einen ELSTER-Zugang einzurichten.
Wenn sie per Post eine Aufforderung zur Abgabe bekommen hat, dann hat sie eine abzugeben.
Fristverlängerung KANN man theoretisch beantragen, fraglich ist ob sie gewährt wird. Das dürfte aktuell wegen Corona aber weniger das Problem sein.
Sie wurde nicht schriftlich aufgefordert. Wir haben nur eine " Erinnerung " bekommen.
Unten im Brief steht auch Zitat : "Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärungen [...] ein."
In aller Regel werden solche Briefe nur rausgeschickt, wenn auch eine Pflicht besteht (bzw. das Finanzamt der Meinung ist).
Sonst würden ja Millionen Menschen in Deutschland so einen Brief bekommen.
Ich z.B. hab das nicht bekommen.
Sie wurde nicht schriftlich aufgefordert. Wir haben nur eine " Erinnerung " bekommen.
Unten im Brief steht auch Zitat : "Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärungen [...] ein."