Erhalte Fixgehalt + Provision. Im neuen Monat wird meine Provision vom Umsatz abgezogen, Begründung: Mehrkosten für den Arbeitgeber. Ist das rechtens?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Anliegen, welches nicht ganz so einfach zu erläutern ist. Ich beziehe von meinem Arbeitgeber ein Fixgehalt + 15% Provision vom Monatsumsatz. Vom Monatsumsatz wird generell immer mein Bruttolohn (+AG-Anteil) und der Bruttolohn meiner Mitarbeiterin (+AG-Anteil) abgezogen. Vom Gewinn, der dann noch übrig bleibt, erhalte ich 15% Provision auf meinen Bruttolohn. Der Knackpunkt: Das Gesamtgehalt, das sich auf das Fixgehalt + Provision bezieht, erhalte ich immer erst einen Monat später.
Hier ein Beispiel mit Zahlen:
Nehmen wir an ich habe einen Umsatz von 10.000€ im Monat. Meine Mitarbeitern und ich "kosten" unserem Arbeitgeber im gleichen Monat 5.500€ inklusive AG-Anteil. Bleiben 4.500€ übrig, von denen ich 675€ auf mein fixes Bruttogehalt hinzugerechnet bekomme. Wenn dies also im November der Fall war, erhalte ich mein Fixgehalt + 675€ Provision Ende Dezember ausgezahlt.
Nun hatte ich vor einigen Tagen ein Gespräch mit der Personalabteilung, die mir folgendes -sinngemäß- gesagt hat:
Da ich beim AG durch die Provision einen höheren AG-Anteil verursache, soll der höhere AG-Anteil vom Umsatz des nächsten Monats abgezogen werden.
Um beim Beispiel oben zu bleiben, würde mein Umsatz im Januar durch den höheren AG-Anteil -verursacht durch meine Provision im Dezember- belastet werden. Nehmen wir beispielsweise an, dass der Arbeitgeberanteil im Dezember durch die Provision in Höhe von 675€ um 100€ steigt, würden mir diese 100€ also im Januar vom Umsatz abgezogen werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ist dieses Verhalten rechtens?
Vielen Dank für die Antworten, ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich machen!
1 Antwort
Ein richtig komplexes Thema, das Dir wahrscheinlich nur ein Arbeitsrechtler endgültig beantworten kann (und auch der kann durch das Arbeitsgericht überstimmt werden).
Du bekommst wohl eine Gewinnbeteiligung als Provison. Jetzt kommt es auf den Vertrag an, der die diese Provision regelt. Wenn er nur die festen Gehaltsbestandteile als Kosten nennt, wäre es nicht rechtens. Wenn er dagegen Gewinn minus tatsächliche Gehaltskosten als Basis der Berechnung nennt, wäre es rechtens.
Dazu kommen noch diverse Detailfragen, wie Scheinselbständigkeit, ob Du als Kaufmann oder als Arbeitnehmer agierst, die ich nicht sachverständig beantworten kann.
Ohne Rechtsberatung wirst Du hier keine hilfreiche Antwort bekommen. Anwälte werden hier wohl auch nicht posten und sich ihr eigenes Geschäft kaputt machen.