Macht es Sinn, sein 13. Monatsgehalt durch den AG auf 12 Gehälter umlegen zu lassen, um so ein höheres Fixgehalt für die Bemessung des Elterngeldes zu bekommen?

2 Antworten

"Einmal-, Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen werden bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens nicht berücksichtigt."

Wenn dein AG das nun als "normales Gehalt" ausweißt dann würde das helfen.

Zählt ein 13. Gehalt wirklich als Sonderzahlung? Bei uns ist das ein fester Gehaltsbestandteil. Ein Kollege hat jetzt aber kürzlich erst eine Umstellung von 13 auf 12 Gehätler vorgenommen - das wäre ja eigentlich die sicherere Variante, oder?