umsatzsteuer auf provision? muss ich MwSt abführen auch wenn ich sie nachweisslich nicht erhalte
Umsatzsteier auf provisoion ? kann mir jemand mal meine frage beantworten?
ich bin selbstständig und verdiene meinen lebensunterhalt mit einer hundepension die angemeldet ist und für die ich umsatzsteuerpflichtig bin. aufgrund meiner tätigkeit empfehle ich den kunden auch eine bestimmte sorte hundefutter. dieses wird nur im sogenannten networkmarketing vertrieben. dort bin ich auch als "berater eingetragen. diese firma vertreibt ihre produkte (sind übrigens wirklich klasse:) ) nur im direktvertrieb. für vertragsabschlüsse, bzw genauer gesagt für von kunden gekaufte produkte erhalte ich provision. ich bekomme eine provisionsrechnung sowie die einzelnen posten aufgelistet als liste wo jeder provisionsbetrag steht und aus der liste ist ersichtlich das ich keine mehrwertsteuer von der firma erhalte also es werden auch nur die nettobeträge verprovisioniert. diese provisionen gehen natürlich ordnungsgemäß in meinen umsatz und werden auch damit als gewinn versteuert und sind auch damit in der ekst. nun bekomme ich eine BP :(( . ein bekannter sagte mir nun das auch die provision einkommenssteuerpflichtig ist und ich , obwohl ich diese nur netto bekomme , auch von diesem betrag umsatzsteuer bezahlen müsste??? kann mir jemand dazu ne antwort geben , am liebsten mit § ? danke im voraus
3 Antworten
Die Firma sollte dir eigentlich richtige Provisionsabrechnungen mit USt geben, Beispiel:
Monatsprovision Januar 100€ zzgl USt = Auszahlungsbetrag 119 €, diese 100 € kommen ganz normal in die mtl. UStVA, es werden wieder 19 € ans FA abgeführt. Als Einnahmen (in der EÜR) werden 100 € Netto und 19 € erhaltene USt berücksichtigt, bei den Ausgaben 19 € gezahlte UStVA (sofern du, was ich annehme, nicht buchführungspflichtig bist und deinen Gewinn mittels EÜR nach § 4 (3) EStG ermittelst).
Umsatzsteuerlich erhälst du eben die USt und führst sie ab, ertragsteuerlich siehe oben. Das wäre der NORMALfall. Leider zahlt dir die Firma aber nur Netto, also im Beispiel 100 € aus. Du hast trotzdem USt abzuführen, da es ja für dich normale Erlöse sind, also 84,03€ Netto und 15,97€ USt (abzuführen). Etragsteuerlich wird es behandelt, wie wenn es richtige Abrechnungen wären, da die 100€ ja trotzdem 119% darstellen.
Du musst es also umsatzsteuerlich korrekt und ertragsteuerlich korrekt berücksichtigen, auch wenn die Firma falsche Abrechnungen erstellt. Es entbindet dich nicht von der Pflicht, die USt abzuführen. Ich würde trotzdem mal bei der Firma anrufen und fragen, WARUM keine USt ausgewiesen und bezahlt wird.
Provisionszahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG). Befreit sind gemäß § 4 UStG hiervon unter bestimmten Bedingungen die Vermittlung ausgewählter Finanzdienstleistungsprodukte.
Genauere Informationen findes du unter folgender Seite:
http://new.financekey.de/lexikon_provisionen/#Provision_Steuer
Bei der Auszahlung der MwSt ist zusätzlich immer die Kleinunternehmer Regelung zu beachten und daher sollte eine professionelle Provisionsabrechnung erstellt werden.
Informationen und Fragen zur Provisionsabrechnung und zur Kleinunternehmer Regelung findest du unter folgender Seite:
http://new.financekey.de/vertriebsmanager/provisionsabrechnung/
Du musst von allen Einkünften auch Umsatzsteuer bezahlen. Was du einnimmst ist erstmal kein Gewinn, sondern nur Umsatz. Erst nach Abzug der Umsatzsteuer ergibt sich der Gewinn. Wenn du Selbstständig bist solltest du das wissen. Die Umsatzsteuer ist übrigens nicht die Einkommensteuer! Es handelt sich bei der Umsatzsteuer um die Mehrwehrtsteuer.
Umsatzsteuer wird nicht auf Einkünfte (Gewinn), sondern auf Einnahmen (Umsatz) berechnet.