SV-AG ANTEIL
Liebe Leute,villeicht jemand weis SV-AG Anteil sollte man von Arebitgeber abgezogen werden oder gibt es verschiedene fällen auch.Bei mir obengenannte Anteil von meinem Nettolohn abgezogen wurde. Danke im Voraus
5 Antworten
Auf einer Gehaltsabrechnung finden sich viele Zahlen.
Der Haupteil einer Gehaltsabrechnung ist jedoch die Ermittlung Deines Nettolohnes und des auszuzahlenden Betrages; hier werden vom Brutto Steuern und die AN-Anteile zur SV abgezogen - das ergibt dann den Nettolohn.
Die AG-Anteile finden sich, wie schon zutreffend bemerkt wurde, meist an anderer Stelle wieder (drüber/drunter oder in Spalten neben Deiner Abrechnung).
Vom Nettolohn werden ausschließlich ggf. Nettoabzüge abgezogen um den auszuzahlenden Betrag zu ermitteln (Pfändungen, Vorschüsse, Direktversicherungen, Essensgelder, Mitarbeiterdarlehensraten etc.).
Also: auf keinen Fall dürfen irgendwelche AG-Anteile noch abgezogen werden.
Sollte es sich um einen Minijob handeln, dürfen auf keinen Fall die Pauschalabgaben zur KV/RV noch vom Netto abgezogen werden - diese dürfen nicht auf den AN abgewälzt werden - es kommt schon einmal gelegentlich rechtswidrig vor, daß AG auf selbstgestrickten Abrechnungen diese Beträge beim AN abziehen - das wäre Betrug...
Normalerweise werden die Gehaltsabrechnungen mit zertifizierten Programmen beim Arbeitgeber, Steuerberater oder einem Rechenzentrum erstellt; da kann ein solcher Fehler, wie Du ihn beschreibst nicht vorkommen.
Am besten Du postest die Abrechnung einmal (persönliche Daten schwärzen) - dann kann man näheres sagen...
von den SV bezahlt der Arbeitgeber 50% und der Arbeitnehmer 50%. Also zahlt die Firma das selbe wie du. Ob er es tatsächlich auch abführt, das kannst du erfahren indem du deine Krankenkasse anrufst und fragst, denn dort muss der AG es einzahlen
dann geh schnellstens zu eurer Lohnabteilung oder zu deinem Chef und weise freundlich darauf hin,. dass da ein Fehler passiert ist. Das kann (auch bei Gehaltsabrechnungen) immer mal passieren. Diese Gehaltsrechner sind ganz gut, deshalb darf das nicht so weit auseinander klaffen.....
ja ok.ich weis das selber,aber der Chef hat mir gekündigt und hat kein Lust mit mir darüber reden,deswegen interessiere ich mich dafür in Online um meinen Recht zu erreichen. Danke
Die Lohnabrechnung des Arbeitsnehmers enthält alle Anteile, die von seinem Lohn abgezogen werden.
Die Abrechnung enthällt:
AN-Brutto
- alle Abzüge (Lohnsteuer, Soli, RV, KV, PV, AV)
= Netto. Das wird ausgezahlt.
Die Anteile des Arbeitsgebers tauchen auf dieser Abrechnung nicht auf. jacky05 hat es genau richtig gesagt.
Danke für die Antwort,aber es geht darum,dass bei meiener Abrechnung steht SV-AG Anteil und die Summe,die als Lohnsteuer genannt ist 3 fach mehr abgerechnet wurde. (es habe ich nach der Online Brutto-Netto Rechner bemerkt)
..dann kann ich nur raten, sich vom AG die Abrechnung mal erklären zu lassen.
Ergänzung: Die PV wird voll vom Arbeitnehmer bezahlt.
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Es zahlen immer beide:
Lediglich in Sachsen bezahlen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet - dafür ist der Buß- und Bettag noch gesetzlicher Feiertag und in allen anderen Bundesländern nicht.
Sachsen 2,05% = AN: 1,525% - AG: 0,525%
alle anderen Bundesländer:
Allgemeiner Satz: 2,05% - AN: 1,025% - AG 1,025%
Kinderlose ab 24. LJ: 2,3% - AN: 1,275% - AG 1,025%
Vom Nettolohn wird nichts abgezogen. Netto = NACH Abzug aller Abgaben, also die Auszahlsumme. Es wurde höchstens vom Brutto abgezogen.
Was der AG für dich einzahlt, siehst du gar nicht, weil das unter Lohnnebenkosten fällt.
Auf einer anständigen Abrechnung sind alle Abzüge aufgeschlüsselt. Ich sehe genau, wie viel KV, PV, AV, RV usw. abgezogen werden.
Ja, der Arbeitnehmer-Anteil.
Achso ich dachte um den geht es.
Danke für die Antwort,aber es geht darum,dass bei meiener Abrechnung steht SV-AG Anteil und die Summe,die als Lohnsteuer genannt ist 3 fach mehr abgerechnet wurde. (es habe ich nach der Online Brutto-Netto Rechner bemerkt)