Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

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Also ich finde 100.000 stimmt nicht. 200.000-300.000 ist 100.000. Also die Differenz zum Vorjahr, da was entnommen wurde müssen die 50.000 dazugerechnet werden. Da Einlagen getätigt wurden kommen 25.000 wieder weg, also 125.000

Jens2212 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 22:05

Sorry, das Ergebnis hatte ich von einer anderen Aufgabe.

Was ich allerdings nicht verstehe, warum werden die Entnahmen wieder dazu gerechnet und die Einlagen abgezogen?

latifa86  13.05.2010, 22:08
@Jens2212

Die 300.000 sind ja das Endergebnis am Ende des Jahres. Während des Jahres hat man Geld entnommen, also wurde das EK geringer. Das hat aber nichts mit der Geschäftstätigkeit zu tun, kann also nicht als Verlust angesehen werden, also muss es dazu gerechnet werden. Die Einlage hat ja auch nichts mit der Geschäftstätigkeit zu tun, das hat das Unternehmen ja nicht eingenommen, also muss es abgezogen werden.

Eigenkapital am Jahresende minus Eigenkapital am Jahresanfang plus Privatentnahmen minus Privateinlagen im Laufe des Jahres. Das ist Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich. Die 2. Methode ist Erträge minus Aufwand (GuV)

Ist ja kein Gewinn! Privat Einlagen nimmst du von deinem privaten Vermögen um dein Kapital kurzfristig zu erhöhen, z.B. für Anschaffungen...gruss

Eine sehr theoretische Frage, die die Praxis so wohl nie stellen wird...

EK am 31.12. 300.000

Priv.entn. + 50.000

Priv.Einl. ./.25.000

EK am 1.1. 200.000


Gewinn 125.000

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Wie Du auf 100.000 kommst - Schleicherhaft. Auch unlogisch. Das Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres ist ja durch die Privatentnahmen gesunken und durch die Einlagen erhöht. Das muss ja berichtigt werden.