Verzinsung der Privatentnahme bei der OHG?
Bei der Gewinnverteilung werden ja erst 4% der jeweiligen Kapitalanteile berechnet und der rest des Gewinns nach Köpfen. Privatentnahmen werden von dem Gewinn am Ende abgezogen. Was bedeutet jedoch: Auf die verzinsung der Privatentnahmen wird verzichtet? In unsere Beispielaufgabe; haben wir keine Zeitpunkte der Privatentnahmen gegeben gehabt und somit haben wir die Kapitalanteile gleich gelassen um die 4% auszurechnen (ohne berücksichtigung der Privatentnahme). Als Hinweis stand jedoch eben der verzicht auf die Verzinsung der Privatentnahmen da. Was bedeutet dieser Satz, wenn ich doch in diesem moment die Privatentnahmen bei den 4% mitverzinst habe?
2 Antworten
Ich kenne das etwas anders - ist eben vom Gesellschaftsvertrag abhängig - ich habe die Privatentnahmen mit 4 % Soll-Zins und die Gesellschaftskapitalkonten mit 4 % Haben-Zins abgerechnet, den Soll-Zins vom Haben-Zins abgezogen und dem Kapitalkonto gutgeschrieben.
In deinem Falle hättest du es einfach gehabt, du hättest ja nur die Kapitalkonten verzinsen müssen, die Privatentnahmen wären da unberücksichtigt geblieben.
Das könnt ihr regeln wie IHR wollt. Ist im Vertrag weder die Privatentnahme geregelt noch die Verzinsung, dann gibt eben keine Privatentnahme bis man sich einigt hat.
Ist doch euer Verein
Ich würde wenig "rummachen" und alles "wie vereinbart" lassen. Und darauf achten das die Steuer + Verbindlichkeiten bezahlt sind. !!