Kann das Finanzamt was dagegen haben, wenn ich meinem Schwager für 3 bis 5 Monate 50.000€ leihe?

10 Antworten

schenkungsteuer kann das fa nicht verlangt haben denn bei 1.grades sind die freibeträge höher.

da stimmt etwas nicht.

lass dich mit deiner forderung in sein grundbuch eintragen notariell bitte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Macht einen schriftlichen Darlehensvertrag, damit solltet ihr auf der richtigen Seite sein.

weil ein Freund von mir seinem Kind mal 30.000€ fürs Studium geliehen hat und nach 6 Monaten wieder zurück bekommen hat. Er wurde dann zur Zahlung von Schenkungssteuer vom Finanzamt gezwungen

Das kann nicht stimmen, da dieser Betrag weit unter dem Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder liegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

christl10 
Beitragsersteller
 05.08.2019, 13:47

Eltern an Kinder, da hast Du Recht. Es gibt bei der Schenkungssteuer um die Rückzahlung vom Kind an die Eltern, denn das ist der Freibetrag nur ganz gering!

PatrickLassan  05.08.2019, 13:51
@christl10

Das ist in beiden Fällen dieselbe Steuerklasse und daher ist der Freibetrag auch gleich.

Sollte kein Problem sein. Vorsichtshalber Kontakt mit dem Notar beim Grundstückkauf aufnehmen. Erst als Kaufteilzahlung geben und nicht vorher - also erst, wenn du einen Eintrag für eine Grundschuld bekommst.

Denn sonst kannst du deinem Geld bei einem Problem (Scheidung, Auswanderung) eher nachwinken...

Das Finanzamt kann die fehlenden Zinsen für das private Darlehen als Schenkung ansehen. Soweit ich weiß, wird alles bis 3% Zinsen als Schenkung angesehen.

Die Frage ist auch, was der Kreditgeber sagt, wenn das Eigenkapital ja gar kein Eigenkapital ist.

Vom Gefühl her: Vertrag über Privatdarlehen mit Zinsen vereinbaren. Rückzahlung dann auch mit diesen Zinsen. Diese Zinsen kann man ja irgendwie an den Darlehensnehmer zurückführen. Aber Zinseinkünfte in der Steuer dann nicht vergessen.

Insgesamt sollte man sich so Privatdarlehen gut überlegen. Bei der Barauszahlung ist immer die Gefahr des Verlusts. Bei Vertrag kommen halt die Steuergeschichten.

Und vorher dann eben auch das mit dem eigentlichen Kreditgeber besprechen.

Ob die finanzierende Bank das als Eigenkapital akzeptiert, ist eine andere Frage. Dann muss er ja die Frage nach "sonstigen Verbindlichkeiten" mit einer Falschaussage beantworten. Das könnte man ihm dann als Betrugsversuch auslegen.

Dem Finanzamt ist es natürlich NICHT egal, wenn plötzlich 50.000 € auftauchen. Dann wirst du die legale Herkunft dieses Geldes erklären müssen.