Kann das Finanzamt was dagegen haben, wenn ich meinem Schwager für 3 bis 5 Monate 50.000€ leihe?
Mein Schwager will sich mit seiner Freundin hier ein Haus kaufen. Es fehlt hedoch an Eigenkapital. Einnahmen sind zusammen 5.500€ im Monat vorhanden. Das Haus kostet 300.000€ Plus Makler und NK. Damit er Eigenkapital vorweisen kann würde ich ihm 50.000€ leihen und ind ein paar Monate, wenn er seine Wohnung in Polen verkauft hat wieder bekommen. Spricht da seiten des Finanzamtes was dagegen? Nicht das die dann von mir oder von meinem Schwager Schenkungssteuer verlangen, obwohl es ja keine Schenkung ist. Ich frage deshalb, weil ein Freund von mir seinem Kind mal 30.000€ fürs Studium geliehen hat und nach 6 Monaten wieder zurück bekommen hat. Er wurde dann zur Zahlung von Schenkungssteuer vom Finanzamt gezwungen. Vom Leihen wollte das Finanzamt nichts wissen. Könnte es uns auch so ergehen? Wen frage ich da am besten?
10 Antworten
schenkungsteuer kann das fa nicht verlangt haben denn bei 1.grades sind die freibeträge höher.
da stimmt etwas nicht.
lass dich mit deiner forderung in sein grundbuch eintragen notariell bitte.
Macht einen schriftlichen Darlehensvertrag, damit solltet ihr auf der richtigen Seite sein.
weil ein Freund von mir seinem Kind mal 30.000€ fürs Studium geliehen hat und nach 6 Monaten wieder zurück bekommen hat. Er wurde dann zur Zahlung von Schenkungssteuer vom Finanzamt gezwungen
Das kann nicht stimmen, da dieser Betrag weit unter dem Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder liegt.
Das ist in beiden Fällen dieselbe Steuerklasse und daher ist der Freibetrag auch gleich.
Sollte kein Problem sein. Vorsichtshalber Kontakt mit dem Notar beim Grundstückkauf aufnehmen. Erst als Kaufteilzahlung geben und nicht vorher - also erst, wenn du einen Eintrag für eine Grundschuld bekommst.
Denn sonst kannst du deinem Geld bei einem Problem (Scheidung, Auswanderung) eher nachwinken...
Das Finanzamt kann die fehlenden Zinsen für das private Darlehen als Schenkung ansehen. Soweit ich weiß, wird alles bis 3% Zinsen als Schenkung angesehen.
Die Frage ist auch, was der Kreditgeber sagt, wenn das Eigenkapital ja gar kein Eigenkapital ist.
Vom Gefühl her: Vertrag über Privatdarlehen mit Zinsen vereinbaren. Rückzahlung dann auch mit diesen Zinsen. Diese Zinsen kann man ja irgendwie an den Darlehensnehmer zurückführen. Aber Zinseinkünfte in der Steuer dann nicht vergessen.
Insgesamt sollte man sich so Privatdarlehen gut überlegen. Bei der Barauszahlung ist immer die Gefahr des Verlusts. Bei Vertrag kommen halt die Steuergeschichten.
Und vorher dann eben auch das mit dem eigentlichen Kreditgeber besprechen.
Ob die finanzierende Bank das als Eigenkapital akzeptiert, ist eine andere Frage. Dann muss er ja die Frage nach "sonstigen Verbindlichkeiten" mit einer Falschaussage beantworten. Das könnte man ihm dann als Betrugsversuch auslegen.
Dem Finanzamt ist es natürlich NICHT egal, wenn plötzlich 50.000 € auftauchen. Dann wirst du die legale Herkunft dieses Geldes erklären müssen.
Eltern an Kinder, da hast Du Recht. Es gibt bei der Schenkungssteuer um die Rückzahlung vom Kind an die Eltern, denn das ist der Freibetrag nur ganz gering!