Erbt man die Katze im Sack?
Nach nun ca 40 Jahren höre ich dass ein Angehöriger ersten Ranges verstorben ist. Also 40 Jahre nichts gehört. Jetzt der Brief "in oben genannter Nachlasssache" mit der Bitte um weitere Adressen möglicher Erben. Frage 1 Beginnt die 6 Wochenfrist jetzt oder bekommt man noch eine Nachricht "Sie haben geerbt"? Frage 2 Jetzt habe ich etwas Geld gespart, Ist das eventuell weg wenn ich Schulden Erbe? Frage 3 Habe ich vor Erbenantritt irgendeine Möglichkeit zu erfahren ob nach aller Abwicklung noch etwas übrig ist. Also ohne Erbschein erfahre ich doch nichts und der Verwandte wohnte schon weit weg, oder Erbt man die Katze im Sack ?
4 Antworten
Nein, man erbt die Katze nicht im Sack. Zu Frage 1. Die 6-Wochenfrist beginnt jetzt. Zu Frage 2. Wenn man ein Erbe annimmt, erbt man auch die Schulden, dann kann das Geld weg sein. Zu Frage 3. Ja, hast Du. Das Erbe wird offengelegt, bevor man sich entscheiden muss, ob man das Erbe annimmt. Du kannst es ablehnen. Nochmal zum Angehörigen ersten Ranges. Wenn Du Angehöriger (Erbe) ersten Ranges bist , meinst Du vermutlich Verwandter 1. Grades (also Sohn oder Tochter). Dann sind weitere mögliche Erben ausschließlich weitere Kinder Deines verstorbenen Elternteils. Sollte ich das hier falsch verstanden haben, sorry. Gruß regloh.
Hallo.
Die Antwort ist Falsch.
Es muss einen Erbschein beantragen beim Amtsgericht.
Wer sollte dir Auskunft darüber geben. ?
Es wird vom Gericht ggf. ein Nachlassverwalter eingesetzt.
Mit Gruß
Also ja es handelt sich um meinen Vater. Der hat uns sitzen lassen und nun ist es soweit. Leider hatte Ihn schon vergessen. Wer legt das Erbe denn offen. Ist ja ein sehr großer Aufwand ( evtl. Grundbuch, Schufa,Aktien) Und sind die 6 Wochen dann nicht vieleicht schon rum
Du kannst das Erbe annehmen oder auch nicht. Worum es geht, wird bei einer notariellen Verhandlung geklärt, dann kannst Du spätestens entscheiden... Aber wie geht das, dass Du erst 40 Jahre später vom Ableben eines Verwandten 1. Grades erfährst?
Na ich war noch ein Kleiner Bub und mein Leiblicher Vater hat einen Schuh gemacht. Das ist 40 Jahre her ! Kein Unterhalt einfach by by. Jetzt wäre es schön aber Schulden will ich auch nicht habe eigene Familie. Was ist eine notarielle Verhandlung gibt es das immer ?
Okay , das ist traurig.... sorry, ... Ja, klar gibt es diese Sitzung/Verhandlung beim Notar, es heißt nur in Dtld anders als in Österreich - aber da wird jedenfalls offengelegt, worum es geht - und dann kannst Du annehmen oder nicht.
Das kommt doch vom Nachlassgericht und nicht vom Notar ist das dass selbe?
ja, das ist dasselbe, in Ösiland heißt es eben Notar - aber der Vorgang ist gleich!
Soweit ich weiß erbt man die Katze im Sack. Irgendwem muss man doch eine evtl. vorhandene Schuld unterschieben.
das weiß ich noch selbst nach 3jahren:nein
Was weist du nach 3 Jahren
oder Erbt man die Katze im Sack ?
Jain. Es kommt keiner, der Ihnen das Erbe das Verstorben auflistet.
Zunächstmal sollten sie sich in der Wohnung des Verstorben umsehen. Dort findet man in der Regel Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen Rentenbescheide, Harz 4 Anträge usw. Damit kann man sich einen groben Überblick verschaffen. Wenn man ein Konto mit 20000€ Guthaben findet dann werden wahrscheinlich keine Schulden vorhanden sein. Findet man hingegen einen Harz 4 Bescheid, dann wird wohl kein Vermögen vorhanden sein. Relevant ist noch ob er in Eigentum oder zur Miete wohnte. Das bekommt man über das Grundbuchamt heraus. Außerdem kann man Nachbarn fragen.
Frage 2 Jetzt habe ich etwas Geld gespart, Ist das eventuell weg wenn ich Schulden Erbe?
Jain. Es gibt nach der Annahme die Möglichkeit der Nachinsolvenz. Dadurch wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt. Weis man aber definitiv, das das Erbe überschuldet ist, dann sollte man ausschlagen. Denn eine Nachlassinsolvenz ist mit Aufwand, Kosten und Risiken verbunden.
Wer bitte darf in eine ihm nicht Eigene Wohnung Zutritt gewähren.?
Das währe Einbruch.
Das ist komplett falsch. WER bitteschön, soll da etwas offenlegen ?
Und nach Ablauf der 6 Wochenfrist ist man Erbe, sofern man nicht ausgeschlagen hat.
Das Problem ist ganz im Gegenteil, das man solange man das Erbe nicht angenommen hat, auch gegenüber Dritten kein Auskunftsrecht hat. Man kann allerdings in die Wohung des Verstorben und sich die Unterhaltgen anschlauen.