Erbschaftswert?

2 Antworten

Nachlasswert bestimmt sich nach dem Vermögen bei Eintritt des Erbfalls.

silwer 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 16:39

Super vielen Dank

kabbes69  20.10.2018, 16:46
@silwer

gerne. Kommt drauf an um was es geht, macht nicht immer Sinn darauf zu beharren.

Als Erbe hier noch was zu beweisen?

Mal abgesehen davon, inwieweit hier bereits was verjährt ist.

silwer 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 19:13
@kabbes69

Es geht um ein Haus ohne Grundstück.

Was kann denn verjähren der Erbanspruch? Doch nicht oder

kabbes69  20.10.2018, 19:37
@silwer

ein Haus ohne Grundstück = Erbbaurecht.

Erbbaupachtvertrag in der Regel auf 99 Jahre befristet. Es wird eine monatliche oder jährliche Erbpacht fällig: wer hat die in den letzten 33 Jahren bezahlt?

https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/BJNR000720919.html

Weckt man hier mit einem Erbanspruch ( Erbschein) evtl schlafende Hunde?

Der Erbanspruch an sich verjährt meines Wissens nicht. Nur in 33 Jahren kann viel geschehen. Es kommt darauf an, warum so lange nichts geschehen ist.

Ohne Kenntnisse des Gesamtzusammenhangs: die Unterstützung eines guten Anwalts oder zumindest ein Beratungsgespräch wäre hier angebracht.

silwer 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 20:19
@kabbes69

Kennst du dich da aus? Bin hier für jeden Rat dankbar. Die Erbpacht würde von dem in dem Haus wohnenden Sohn bezahlt.welcher sein Erbe auch nicht offiziell angetreten hat.

die Kinder hätten somit Ihre verstorbenen Eltern beerben können..

das Erbe wurde aus Faulheit und Unwissenheit auch von der Schwester nicht angetreten..1985 war das ganze auch nicht wirklich attraktiv im Osten Deutschlands. jetzt möchte Sie aber gern nach dem Tod ihres Bruders ihren 1/2 Anteil von der Ehefrau es Bruders welche in dem Haus wohnt.

ist schwierig hier zu erklären

danke erstmal für deine Geduld

kabbes69  20.10.2018, 20:37
@silwer

Osten: falls Haus vor der Wende errichtet wurde, bin ich hier inhaltlich raus. Irgendwo habe ich mal was mit Schuldanpassungsgesetz oder so ähnlich in Erinnerung.

http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=267720605&ATOZ=S&KEYWORDID=7926

Ansonsten: Die Eltern waren Hauseigentümer im Osten. Das längstlebende Elternteil ist 1985 gestorben. Der Sohn hat 33 Jahre alle Kosten getragen, jedoch wurden nie irgendwelche Verträge oder das Grundbuch berichtigt,( falls es ein solches überhaupt gibt?) . Damit hat er zumindest das Erbe angetreten.

Such dir auf jeden Fall einen Anwalt im Osten.

silwer 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 20:56
@kabbes69

Ich danke dir und wünsche noch ein schönes Wochenende

Wir hatten das grade.

Der Erblasser verstarb 2002: durch Erbstreit durch mehrere Instanzen erging das letztendliche Urteil erst letztes Jahr.

Erbschaftssteuer wurde nach Wert zum Zeitpunkt des Versterbens berechnet.

silwer 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 16:36

Danke also auch der Wert des Nachlasses wird nach dem Todestag berechnet ?

gibt es einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann?.