Erbschaftssteuern wenn man ein Haus der kirche vermacht
Hallo! Wenn mein Opa sterben würde, würde seiner Frau (Stiefoma) 75% des Hauses gehören. Sie verzichtet aber auf 25% und daher gehören jeweils 25% meinem Onkel und 25% meinem Vater. Meine Stiefoma würde meinen Onkel und Vater auszahlen und dann das Haus der Kirche vermachen. Ich würde aber wenn ich größer bin gerne in der Nähe studieren und später auch dort leben. Bei uns in der Stadt sind die Grundstücke sehr teuer und wenig vorhanden. Wir könnten ihr das Haus auch ganz abkaufen und dann könnte sie den Betrag der Kirche spenden wenn sie das unbedingt möchte. Jetzt brauche ich Argumente, weil sie sich nicht umstimmen lassen möchte. Meiner Meinung nach, fallen bei dem Haus dann hohe erbschaftskosten an.... Wisst ihr wie viel Prozent das ungefähr sind? Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert erklärt...:/ vielen Dank
4 Antworten
Meine Stiefoma würde meinen Onkel und Vater auszahlen und dann das Haus der Kirche vermachen. [...] Jetzt brauche ich Argumente, weil sie sich nicht umstimmen lassen möchte.
Vielleicht sind da ein paar Argumente für Dich dabei:
Ein weiterer Link folgt als Kommentar hier drunter - geht leider nicht direkt hier...
... und mehr zum irrwitzigen Vermögen der Kirche(n):
http://carstenfrerk.de/wb/journalistisches/das-unbekannte-vermoegen-der-kirchen.php
Meiner Meinung nach, fallen bei dem Haus dann hohe erbschaftskosten an.
Erbschaftssteuerpflichtig ist immer der Erbe. Das heißt nicht das Haus wird mit der Erbschaftssteuer belastet, sondern der / die Erben. Kirchen sind aber als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Jetzt brauche ich Argumente, weil sie sich nicht umstimmen lassen möchte.
In der Regel dürfte der Kirche Geld lieber sein als das Haus. Insoweit sollte man mal mit den Pfarrer ihres Vertrauens sprechen.
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Stimmt bezüglich der Verteilung.
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Erbschaftsteuer würde in diesem Fall entfallen, weil Kirchen gemeinnützig sind und keine Erbschaftsteuer anfällt.
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Für Deinen Vater udn den Onkel stimmt das allerdings. die beiden haben 20.000,- pro Person frei. Der Rest kostet Steuer.
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Ein Argument gegenüber der oma wäre, dass die Kirche mit Bargeld viel besser die mildtätigen Zwecke erfüllen kann, als mit einem Haus, was ggf. renoviert werden muss, einer Verwaltung bedarf, kosten verursacht usw. Da würde ggf. der Pfarrer Hilfe leisten.
Der Freibetrag beträgt für
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den Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €;
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jedes Kind/Stiefkind: 400.000 €;
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jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 €;
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jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 €;
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jede sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
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jede Person aus Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen) oder III (z. B. Lebensgefährten, Freunde): 20.000 €.
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Freibetr.C3.A4ge
dass die Kirche mit Bargeld viel besser die mildtätigen Zwecke erfüllen kann
...und was so eine kleine Bischofs-Wohnung eben kostet, wissen wir ja auch dank eines Herrn van Eltz. Daher werden ja dringend Spenden gebraucht.
SCNR
die erbschaftsteuer wird nach dem verkehrswert des hauses und grundstücks berechnet, wenn ich mich nicht irre.
zudem hat jeder erbe einen bestimmten freibetrag, je nach verwandtsschaftsgrad.
da solltet euch vom fachmann beraten lassen.
vorallem die aussage über die verteilung der erbeteile finde ich merkwürdig. das muss man ein fachmann anschauen