Ausbau Elternhaus - Erbrecht/Grundbucheintrag
Hallo, Ich habe eine Frage zu meinem aktuellen Vorhaben. Ich würde gerne den Dachboden meines Elternhauses zu einer vollständigen Wohnung ausbauen. Jetzt wäre die Frage wie genau lass ich dies eintragen, dass mir die Dachgeschoß Wohnung vollständig gehört, da ich diesen Ausbau komplett selbst finanziere. Ich möchte auch nicht, dass es nach dem versterben meiner Eltern einen Erbstreit mit meiner Schwester gibt. Hauswert inkl. Grundstück würde ich auf 300.000€ schätzen und für den Ausbau rechne ich derzeit 150.000€. Des Weiteren wäre die Frage ob die Bank für einen Kredit noch eine Sicherheit fordern würde? (Ich mein das Haus gehört mir nicht aber ich hätte dann ja quasi eine Eigentumswohnung) Danke für eure Tipps.
5 Antworten
Das geht in der Tat nur durch Bildung von Wohnungseigentum. Der Sache nach werden dabei Miteigentumsanteile am Grundstück in Verbindung mit dem Sondereigentum an genau zu bezeichnenden Flächen gebildet. Deine Eltern behalten dann einen Miteigentumsanteil von xy% (entsprechend des ihnen verbleibenden Flächenanteils) in Verbindung mit dem Sondereiogentum an ihren Wohnflächen für sich und übertragen die restlichen % Miteigentumsanteil in Verbindung mit dem Sondereigentum an den von Ihnen geplanten Flächen im DG (unentgeltlich oder gegen Entgelt) an Sie. Das muss aber baurechtlich zuvor genehmigt werden. Da diese Transaktion (es werden dann Wohnungs-Grundbücher gebildet und die neugebildeten Anteile dahin übertragen. Zu allem brauchen Sie einen Notar (oder Rechtsanwalt und Notar), der Ihnen auch genau sagen wird, wie Sie vorzugehen haben und Sie dabei unterstützen. In diesem Zusammenhang sollten Sie dann auch einvernehmlich mit Eltern und Schwester besprechen und sich einigen, wie.die Erbfolge gerecht geregelt werden soll. Auch dazu ist die Hilfe eines RA bzw. Notars nützlich.
Hast du einen Bauantrag beim Bauamt hierfür gestellt?
OK
Da hilft nur das Umwandeln in Eigentumswohnungen. Dann kann ein genau bezeichneter Teil auf Dich übertragen werden. Oder Deine Eltern tragen Dich als Miteigentümer ein und bestimmen für welchen Teil. Am besten fragst Du einen Notar, da beides eh beurkundet werden muss, ansonsten kann Deine Schwester auch Erbe an dem Teil beanspruchen, den Du ausgebaut hast.
Na ja....alles, was hier evtl eingetragen oder umgewandelt werden soll, geht ja nur, wenn deine Eltern als Eigentümer der Immobilie das machen! Wenn diese nicht wollen, dann geht gar nichts
Sind deine Eltern damit einverstanden, dir einen Anteil an der Immobilie zu schenken/ zu verkaufen?
Darüber hab ich mit Ihnen noch nicht geredet. Was hätte ich dann für Vorteile?
Noch nicht wird aber dann vor der engldgültigen Entscheidung noch gemacht werden.