Erbrecht: Was wenn der Überlebende alles verschwendet?
Hallo,
angenommen mein Ehepartner und ich haben ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) und wir haben ein Vermögen von X. Unseren Kindern soll zu verschiedenen Teilen etwas vererbt werden. Wenn ich sterben sollte, darf er das Testament an sich gar nicht ändern. Aber er köpnnte theroetisch das Vermögen für sich selbst nutzen und den Kindern dann gar nichts zum erben lassen, oder?
Und wenn ja, kann man sowas schriftlich im Testament vorbeugen?
8 Antworten
Hallo Du kannst ein Testament machen, wann der erste von Euch stirbt, dann bekommen die Kinder ihren Teil ausbezahlt, so wie Du es haben willst.
am besten zu einem Notar gehn
Schon deine Prämisse zu Beginn ist falsch: Ihr habt nicht ein Vermögen X, sndern eins von F und M.
Die Idee ist es, den Zugriff der Kinder auf den Tod des Längstlebenden zu verschieben, da sie ohnehin beide Eltern beerben, aber den Letzversterbenden nicht zu Wohnungslosigkeit nach Hausverkauf zu verdammen, weil Erbrechte des Erstversterben bedient werden müssen.
Natürlich mögen sich Vermögen verändern. Sie für einen sündhaft teuren Pflegeplatz auszugeben ist nun wahrscheinlich. Aber ist es nicht gerade die Grundidee eures gemeinsamen Testamentes, diese Absicherung im Alter seinem Partner zukommen zu lassen? Und den Kinder nur das, was man (auch in seiner gemeinsamen Lebensabend) übrig lassen konnte?
Will man das nicht, solte man sein eigenes Testament machen, den Kinder die Hälfte oder sogar mehr seines Nachlasses zukommen lassen und den Witwer mit seinem Vermögen und ggf. nur Pflichtteilsrechten eben zurechtkommen lassen.
Wenn man seinem Partner nicht über den Weg traut, dann macht man kein Berliner Testament, sondern wendet sich an einen Notar.
Wenn du diese Sorgen hast, ist das Berliner Testament, in dem es in erster Linie darum geht, den Ehepartner abzusichern, scheinbar nicht die richtige Testament-Form für euch.
Macht doch einfach ein anderes Testament.
Das ist doch problemlos möglich!
Aber er köpnnte theroetisch das Vermögen für sich selbst nutzen und den Kindern dann gar nichts zum erben lassen, oder?
So ist es
Und wenn ja, kann man sowas schriftlich im Testament vorbeugen?
Ein anderes Testament verfassen.