Halbbruder verstorben
Mein Halbbruder ist verstorben, unser gemeinsamer Vater ist auch schon verstorben.bin ich erbberechtigt?
4 Antworten
Wenn Ihr Halbbruder kein Testament sowie keine Ehefrau und keine Abkömmlinge hinterlassen hat, wird er von seinem Vater und seiner Mutter zu je 1/2 gesetzlich beerbt. Da der Vater vorverstorben ist, treten dessen Abkömmlinge (also vermutlich Sie) an die Stelle des Vaters und erben also dieses 1/2. Sollte auch die Mutter schon vorverstorben sein, würden deren Abkömmlinge die zweite Hälfte erben. Eine etwa vorhandene Stief-mutter des verstorbenen Halbbruders wäre nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufen.
Danke für die Antwort,sie hat mir sehr geholfen.
Das käme darauf an, ob es vorrangige Erben oder testamentarisch verfügte Erben des Halbbruders gäbe; ein Pflichtteilsanspruch besteht nicht.
G imager761
Wenn der Halbbruder noch eine Mutter hat, ist die auch erbberechtigt. Das gleiche ist, wenn es von der Mutter noch weitere Kinder gibt.
Falls dies nach dem Tod deines Halbbruders nicht deine erste (oder gar einzige) Frage sein sollte: herzliches Beileid !
Und: für eine Antwort bezgl. Erbrecht sollte man ohnehin noch weitere Angaben haben.