Testament mit unterschiedlichen Stiften geschrieben
Hallo, zur Vorgeschichte: Schwiegervater ist im Dezember 2013 verstorben. Hinterbliebene sind die Ehefrau (also meine Schwiegermutter) und eine Tochter (meine Ehefrau). Schwiegermutter hat auf Nachfrage stets gesagt, dass es kein Testament gebe. Nun aber, beim Aufräumen eines Kleiderschrankes, taucht doch ein Testament auf. Darin setzen sich die beiden Eheleute (Schwiegervater und -mutter) als gegenseitige Erben ein. Aber: das Testament wurde von der Schwiegermutter mit dem Vornamen in blauer Tinte unterschrieben, wohingegen der Rest des Namens (2. Vorname, Nachname und der Zusatz "geb. XXX") in schwarzer Tinte geschrieben wurde. Wir vermuten, dass diese "weitere Unterschrift" später hinzugefügt wurde; evtl. sogar erst jetzt nach dem Auffinden des Testamentes. Frage: Ist ein solches Testament gültig und was können wir (bzw. meine Frau) ggf. tun?
11 Antworten
Wenn die Ehefrau sowohl den blauen wie den schwarzen Teil persönlich unterschrieben hat und wenn daran keine Zweifel bestehen, ist das Testament selbstverständlich wirksam. Es muss dem Nachlassgericht abgeliefert werden, und wenn Sie Zweifel an der Echtheit haben, äußern Sie diese gegenüber dem Nachlassgericht. Es muss dann bei einem Erbscheinsantrag von QAmts wegen entscheiden, ob es das Test. für wirksam oder unwirksam hält.
Frage: Ist ein solches Testament gültig und was können wir (bzw. meine Frau) ggf. tun?
Ein gemeinsames Testament kann von einen Ehegatten geschrieben und unterschrieben und von den anderen Ehegatten nur unterschrieben werden. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit des Testaments anmelden, muß der der sich darauf beruft, nachweisen, das das Testament echt ist, also auch tatächlich vom Ehegatten unterschrieben wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass zunächst kein Testament vorhanden zu sein schien, wurde ein Erbschein beantragt.
Wenn man einen Erbschein beantragt, muß man an Eides statt versichern, das man keine Kenntniss von einen Testament hat. Von einen gemeinsamen Testament haben aber beide Ehegatten zwingend Kenntnis, da es ja gemeinsam verfaßt wurde.
Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Testament nur mit einem Stift in einer Farbe verfasst sein darf. Bei gemeinsamen handschriftlichen Verfügungen müssen lediglich beide Personen unterschreiben. Das kann auch mit verschiedenen Stiften geschehen. Die Vermutung, dass das Testament von einer Person später unterschrieben wurde müsste schon begründet und ggf. bewiesen werden. Fakt ist doch, dass es sich um den gemeinsamen letzten Willen handelt.
Die Tochter hat in dem Fall Anspruch auf den Pflichtteil.
Wenn das Testament in der gültigen Form geschrieben wurde hat es Gültigkeit Dies bedeuted: Handschriftlich mit Datum und Unterschrift. Das Testament sollte beim Nachlassgericht eingereicht werden, dort wird über die Gültigkeit entschieden. Wenn der "Zusatz" das gleiche Schriftbild hat, sehe ich kein Risiko.
Es ist gültig, egal mit welchem Stift es endgültig unterschrieben wurde.