Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

11 Antworten

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel

Damit ist der Erbfall während des ALG-II-Bezuges eingetreten und das Erbe wird als Einkommen angerechnet.

Der Zufluß des Erbes ist der Zeitpunkt, wann der Erbfall eingetreten ist und das ist der Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

Dabei spielt es keine Rolle, wann man tatsächlich über die Erbschaft verfügen kann.

Der Zeitpunkt, wann man tatsächlich über das Erbe verfügen kann, ist dann für den Zeitpunkt der Anrechnung maßgeblich.

Das Abmelden aus dem ALG-II hilft also nicht mehr; das müsste man spätestens im Vormonat des Monats in dem jemand stirbt, machen.

Kholaya  29.04.2017, 00:34

Unsinn. Erbschaften können auch abgelehnt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, wann in welchem Monat das Geld zufließt (= Einkommen.)

DerSchopenhauer  29.04.2017, 08:31
@Kholaya

Erbschaften können nicht abgelehnt werden sondern sie können ausgeschlagen werden - nur, dann stellt sich ja die Frage mit dem Jobcenter nicht...

Aus dem Beitrag des Fragestellers ist eindeutig erkennbar, daß er grundsätzlich nicht ausschlagen will...

Es gibt eine Reglung die heist schulden gehen vor da würde ich mal im Sozialgesetzbuch nachschauen..Weis aber nicht wie aktuell das ist.auch    kann es sein das dein erbe in Höhe des schon vermögen ist je nach alter sind das entweder noch 200*Lebensalter oder 150 *Lebensalter.!

EstherNele  30.04.2017, 15:02

Vermögen hast du schon, wenn du in den Leistungsbezug eintrittst.

Wenn du Leistungsbezieher bist und bekommst was, dann ist das Einkommen, egal ob es der Höhe des Schonvermögen entspricht oder nicht.

Hier gehen Schulden sicher nicht vor - dann könnte man ja sein Einkommen zur Schuldentilgung nutzen und sich durch den Steuerzahler unterhalten lassen - auch nicht anders, als wenn wir als unbeteiligte Steuern zahlende Bürger für jemanden die Schulden mit unserem Geld bezahlen ...

Das steht so mit Sicherheit nicht im SGB II.

Das wird nicht funktionieren.

Man kann sich nicht einfach so abmelden und anmelden, wie man grad Lust hat.

Und das auch noch um sich Geld zu erschleichen, dass man sonst anrechnen würde...

Ist dir klar, dass das eine Straftat ist?

herzilein35  29.04.2017, 13:37

Und ob man kann sich immer vom Jobcenter abmelden und freiwillig auf Leistungen verzichten. Eine Verizichtserklärung genügt. Man ist keineswegs verpflichtet Leistungen zu beziehen.

Du könntest dich mit allen andern absprechen, dass du das Erbe zwar ausschlägst, aber die anderen Erben dafür deine Schulden in Höhe des sonst dir zustehenden Erbteils tilgen.

Grade wenn Eltern und Bruder 3 von 4 Parteien sind, macht das Sinn.

Falco1979 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 12:01

Wenn ich das Erbe ausschlage, dann macht mir das Jobcenter auch einen Strich durch die Rechnung, denn das wäre laut denen grob fahrlässig. Da ich damit die Vorraussetzung der Hilfebedürftigkeit herbeiführe und nicht beende.....

Rasolnikow  29.04.2017, 10:21

Hallo "rikks", eine prima und hilfreiche Idee. Ein Lösungsweg mit Aussicht auf Erfolg!

Vielen Dank und weiter so!

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich
mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt.

Das funktioniert nicht, es wird troztdem angerechnet. Einzige Möglichkeit ist, das sie für 6 Monate ausziehen. Dann wird das Geld nur bei Ihnen und nicht beim Rest der Familie angerechnet.