Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?
Guten Abend
ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:
Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.
Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.
Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.
Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.
11 Antworten
Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel
Damit ist der Erbfall während des ALG-II-Bezuges eingetreten und das Erbe wird als Einkommen angerechnet.
Der Zufluß des Erbes ist der Zeitpunkt, wann der Erbfall eingetreten ist und das ist der Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Dabei spielt es keine Rolle, wann man tatsächlich über die Erbschaft verfügen kann.
Der Zeitpunkt, wann man tatsächlich über das Erbe verfügen kann, ist dann für den Zeitpunkt der Anrechnung maßgeblich.
Das Abmelden aus dem ALG-II hilft also nicht mehr; das müsste man spätestens im Vormonat des Monats in dem jemand stirbt, machen.
Erbschaften können nicht abgelehnt werden sondern sie können ausgeschlagen werden - nur, dann stellt sich ja die Frage mit dem Jobcenter nicht...
Aus dem Beitrag des Fragestellers ist eindeutig erkennbar, daß er grundsätzlich nicht ausschlagen will...
Es gibt eine Reglung die heist schulden gehen vor da würde ich mal im Sozialgesetzbuch nachschauen..Weis aber nicht wie aktuell das ist.auch kann es sein das dein erbe in Höhe des schon vermögen ist je nach alter sind das entweder noch 200*Lebensalter oder 150 *Lebensalter.!
Vermögen hast du schon, wenn du in den Leistungsbezug eintrittst.
Wenn du Leistungsbezieher bist und bekommst was, dann ist das Einkommen, egal ob es der Höhe des Schonvermögen entspricht oder nicht.
Hier gehen Schulden sicher nicht vor - dann könnte man ja sein Einkommen zur Schuldentilgung nutzen und sich durch den Steuerzahler unterhalten lassen - auch nicht anders, als wenn wir als unbeteiligte Steuern zahlende Bürger für jemanden die Schulden mit unserem Geld bezahlen ...
Das steht so mit Sicherheit nicht im SGB II.
Das wird nicht funktionieren.
Man kann sich nicht einfach so abmelden und anmelden, wie man grad Lust hat.
Und das auch noch um sich Geld zu erschleichen, dass man sonst anrechnen würde...
Ist dir klar, dass das eine Straftat ist?
Und ob man kann sich immer vom Jobcenter abmelden und freiwillig auf Leistungen verzichten. Eine Verizichtserklärung genügt. Man ist keineswegs verpflichtet Leistungen zu beziehen.
Du könntest dich mit allen andern absprechen, dass du das Erbe zwar ausschlägst, aber die anderen Erben dafür deine Schulden in Höhe des sonst dir zustehenden Erbteils tilgen.
Grade wenn Eltern und Bruder 3 von 4 Parteien sind, macht das Sinn.
Wenn ich das Erbe ausschlage, dann macht mir das Jobcenter auch einen Strich durch die Rechnung, denn das wäre laut denen grob fahrlässig. Da ich damit die Vorraussetzung der Hilfebedürftigkeit herbeiführe und nicht beende.....
Hallo "rikks", eine prima und hilfreiche Idee. Ein Lösungsweg mit Aussicht auf Erfolg!
Vielen Dank und weiter so!
Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich
mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt.
Das funktioniert nicht, es wird troztdem angerechnet. Einzige Möglichkeit ist, das sie für 6 Monate ausziehen. Dann wird das Geld nur bei Ihnen und nicht beim Rest der Familie angerechnet.
Unsinn. Erbschaften können auch abgelehnt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, wann in welchem Monat das Geld zufließt (= Einkommen.)