Nebenjob ohne Das Jobcenter Bescheid zu sagen?
Hallo Leute,
ich mache eine Ausbildung aber ich bekomme trotzdem Geld vom Jobcenter so ungefähr 200 monatlich und vor zwei Monaten habe ich einen Nebenjob gearbeitet ohne das Jobcenter Bescheid zu sagen und ich habe trotzdem von ihm Geld bekommen.
ich brauchte das Geld unbedingt, weil ich so viele Schulden habe.
ich kann die die trotzdem nicht sagen, weil sonst wollen das Geld wieder haben und zurzeit habe ich Schulden und möchte zuerst damit fertig, weil die nehmen Höhe Zinsen.
was passiert jetzt, wenn ich die später sage oder mich erwischen?
7 Antworten
es kommt zur rückforderung überzahlter leistungen, sanktion, anzeige wegen leistungsbetrug. du hat dich strafbar gemacht mit deinem verhalten.
Wenn sie dich erwischen, musst du die Leistungen zurück zahlen u bekommst ne Anzeige.
Kommt auf die Laune deines Sachbearbeiters an
Dann musst du dein Hartz4 zurückzahlen und bekommst noch eine Sperre. Außerdem wirst du wegen Leistungsbetrug angezeigt.
Also dann soll ich jetzt Bescheid sagen? Damit ich keine Anzeige bekommen?
Hättest du sofort machen müssen. Auf jeden fall jetzt melden.
Es wird zumindest zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen, wenn es nicht noch eine Anzeige wegen Betrug gibt, da kann es dann nochmal eine Strafe geben, deshalb solltest du das ganze umgehend melden und nachweisen was du verdient hast und wann du es ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen hast.
Auf formlosen schriftlichen Antrag könntest du diese Rückforderung dann auch in Raten zurückzahlen.
Was hast du denn jeden Monat in deiner Nebenbeschäftigung an Brutto und Netto verdient und wie hoch ist das Brutto und Netto in deiner Ausbildung ?
Wenn es schlimm kommt Sperre. Forderungen auf Rückzahlungen.
Du darfst max. 165€ im Monat dazu verdienen.
Nachträglich würde ich es nicht machen.
Wenn dann jetzt anmelden und Belege haben dass du max. 165€ dazu verdienen wirst. sonst wird es verrechnet bei Harz 4
quatsch
Max. 165 € Zuverdienst ?
Hier geht es nicht um das SGB - lll ( Arbeitslosengeld ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit, sondern nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter, da gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll .
Auch wenn ich jetzt die Bescheid sage, dann bekommt mir eine Anzeige ?