Kann ich meinen Vater enterben, so dass er nicht mal den Pflichtteil bekommt?

10 Antworten

Unter berücksichtigung der gestellten Frage, kam es wohl zu Missverständnissen. Der Vater des fiktiven Erblassers braucht sich doch um einen Pflichtteil keine sorgen machen.

Wenn keine Abkömmlinge 1. Linie vorhanden sind, geht das Erbe auf die Eltern des Erblassers über. Sowohl Mutter und auch Vater erben dann zu je 1/2.

Da die Überschreibung der Haushälfte ohnehin unter Hinzuziehung eines Notars erfolgen muss, wäre es ratsam, sich von diesem hinsichtlich des Erbes beraten zu lassen.

@tanztrainer,

nichts für Ungut. Ich habe mich zu sehr von dem Begriff Plichtanteil leiten lassen, der in diesem Fall ja auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.

Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach §2333 Abs 1 Satz 3 eine der wenigen Ausnahmen, die einen Pflichtteilsenzug erlauben.

Der Pflichtteilsenzug muß dabei explizit im Testament als solcher ausgesprochen und begründet werden. Der der sich auf den Enzug beruft, muß die Gründe nachweisen können.

Kann ich mich mit 30 J. noch von meinen Stiefvater adoptieren lassen?

Ja, das mindert aber in der Regel den Pflichtteil nur, da bei der Volljährigen Adoption die Verwandschaftsverhältnisse nicht aufgelöst werden, sondern nur eine neue Verwandschaft zu den Adoptivelternteil erzeugt wird.

Die aktuelle Regelung zum Entzug des Pflichtteils findest Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlu.htm
Wenn Du noch ein bisschen durch hältst, würde dies eher zum tragen kommen: finanztip.de/recht/erbrecht/erbrechtsreform.htm

Das geht schlicht nicht. Der Pflichtanteil heißt nicht aus Spaß so.

GerdaG  13.06.2009, 20:20

Quatsch, ein Vater hat keinen Anspruch.

Habedieehreserv 
Beitragsersteller
 13.06.2009, 20:21
@GerdaG

Aber erben nicht automatisch die Eltern wenn die Kinder sterben und haben dann einen Pflichtanspruch (wenn von mir keine Kinder oder sonstige Erben vorhanden sind)

Volker13  13.06.2009, 20:22
@Habedieehreserv

Ein Pflichtanspruch besteht prinzipiell nicht für die Eltern.

tanztrainer1  13.06.2009, 20:24
@Habedieehreserv

ist leider so. Heirate doch und setz doch einfach Kinder in die Welt!! Dann hat Dein Vater das Nachsehen!! Oder wenn Du heiratest, dann mach ein Berliner Testament, das heißt dann erbt erst Deine Frau alles und erst später, wenn sie auch stirbt, erst die Kinder!! Vllt hilft auch nur ein Kind zu adoptieren. Frag aber hierzu besser einen Anwalt!!

tanztrainer1  13.06.2009, 20:38
@tanztrainer1

Ich glaub auch beim Berliner TGestament gibt es für die Eltern den Pflichteil?