Kann ich meinen Vater enterben, so dass er nicht mal den Pflichtteil bekommt?
Mein Vater hat sich nie um mich gekümmert und auch keinen Unterhalt bezahlt. Daher möchte ich nicht dass er mal was von mir erben sollte, falls ich durch Unfall etc. vor ihm sterben würde. Wie kann ich das machen dass er nicht einmal den Pflichtteil beanspruchen kann (auch wenn Testament da ist); ich soll nämlich bald das hälftige Haus von meiner Mutter überschrieben bekommen; und das soll er auf gar keine Fälle bekommen bzw. einen Anspruch auf Geld bekommen? Kann ich mich mit 30 J. noch von meinen Stiefvater adoptieren lassen? Dann hätte doch der leibliche Vater keinen Erbanspruch mehr, oder?
10 Antworten
Unter berücksichtigung der gestellten Frage, kam es wohl zu Missverständnissen. Der Vater des fiktiven Erblassers braucht sich doch um einen Pflichtteil keine sorgen machen.
Wenn keine Abkömmlinge 1. Linie vorhanden sind, geht das Erbe auf die Eltern des Erblassers über. Sowohl Mutter und auch Vater erben dann zu je 1/2.
Da die Überschreibung der Haushälfte ohnehin unter Hinzuziehung eines Notars erfolgen muss, wäre es ratsam, sich von diesem hinsichtlich des Erbes beraten zu lassen.
@tanztrainer,
nichts für Ungut. Ich habe mich zu sehr von dem Begriff Plichtanteil leiten lassen, der in diesem Fall ja auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.
Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach §2333 Abs 1 Satz 3 eine der wenigen Ausnahmen, die einen Pflichtteilsenzug erlauben.
Der Pflichtteilsenzug muß dabei explizit im Testament als solcher ausgesprochen und begründet werden. Der der sich auf den Enzug beruft, muß die Gründe nachweisen können.
Kann ich mich mit 30 J. noch von meinen Stiefvater adoptieren lassen?
Ja, das mindert aber in der Regel den Pflichtteil nur, da bei der Volljährigen Adoption die Verwandschaftsverhältnisse nicht aufgelöst werden, sondern nur eine neue Verwandschaft zu den Adoptivelternteil erzeugt wird.
Die aktuelle Regelung zum Entzug des Pflichtteils findest Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlu.htm
Wenn Du noch ein bisschen durch hältst, würde dies eher zum tragen kommen:
finanztip.de/recht/erbrecht/erbrechtsreform.htm
Das geht schlicht nicht. Der Pflichtanteil heißt nicht aus Spaß so.
Aber erben nicht automatisch die Eltern wenn die Kinder sterben und haben dann einen Pflichtanspruch (wenn von mir keine Kinder oder sonstige Erben vorhanden sind)
Ein Pflichtanspruch besteht prinzipiell nicht für die Eltern.
ist leider so. Heirate doch und setz doch einfach Kinder in die Welt!! Dann hat Dein Vater das Nachsehen!! Oder wenn Du heiratest, dann mach ein Berliner Testament, das heißt dann erbt erst Deine Frau alles und erst später, wenn sie auch stirbt, erst die Kinder!! Vllt hilft auch nur ein Kind zu adoptieren. Frag aber hierzu besser einen Anwalt!!
Ich glaub auch beim Berliner TGestament gibt es für die Eltern den Pflichteil?
lese dazu auch hier: http://www.purovivo.de/erben-und-vererben/die-gesetzliche-erbfolge viel spass
Quatsch, ein Vater hat keinen Anspruch.