Erbe ausschlagen Vermächtnis annehmen
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Kann man ein Erbe ausschlagen und ein Vermächtnis annehmen?
Mein Vater und ich sind zu gleichen Teilen (Grundbuch jeweils zu 50%) Besitzer eines Wohneigentums. Das Eigentum werde ich irgendwann mal übernehmen. Nun ist es so, dass mein Vater leider Schulden bei der Bank hat (unabhängig vom noch laufenden Baudarlehen). Um diese Schulden nicht vererbt zu bekommen, möchte ich gerne das Erbe ausschlagen. Von daher frage ich mich, ob man notariell ein "Vorvermächtnis" für das Haus aufsetzen kann, so dass ich das Erbe und somit die Schulden ausschlage und das Vermögen in diesem Fall das Haus vermacht bekomme. Ist es so möglich?
Ich bedanke mich schon einmal für Eure Rückmeldungen!
3 Antworten
Ich bin ähnlicher Ansicht wie @halbwissender, würde aber keinen Nießbrauch, sondern ein Wohnrecht einräumen.
Sollte es mal zu einer Vermietung (oder auch nur Teilvermietung) kommen, verliert ihr mit dem Nießbrauch die Abschreibungen.
Eine Erbausschlagung hilft Dir nicht, weil eine Ausschlagung durch Dich Deine Kinder zu erben macht, hast Du keine Kinder, erben seineEltern, leben die nicht mehr seine Geschwister. usw.
Grundsätzlich kann man ein Erbe ausschlagen und ein Vermächtnis annehmen. Ihr "Plan" funktioniert aber natürlich dennoch nicht. Zunächstmal wird nämlich der Erbe Eigentümer des Hauses bzw. des Anteils. Ein Vermächtnis vermittelt ein Recht auf Erfüllung gegen den Erben. Der Erbe kann die Erfüllung verweigern bzw. kürzen, wenn der Nachlass durch das Vermächtnis überschuldet würde.
Selbst eine lebzeitige Schenkung würde nur begrenzt funktionieren. Zum einen begibt man sich potentiell in den Bereich der Strafbarkeit (§283 BGB). Zum Anderen kann der Erbe eine Nachlassinsolvenz beantragen und der Insolvenzverwalter die Geschenke der letzten 10 Jahre herausverlangen.
So wie ich das sehe, lebt der Vater noch, da kann Er das Haus zu lebzeiten an dich verschenken und ein Niesbrauchsrecht in Anspruch nehmen ( Damit er lebenslang in dem Haus wohnen darf). Ein Notar kann euch beraten.