Wo sind uneheliche Kinder registriert?
Der Inzwischen verstorbene Vater hat für sein Kind gezahlt,nun möchte ich wissen wo dieses Kind registriert war oder ist, Standesamt oder Einwohnermeldeamt....
2 Antworten
Beim Standesamt wird es direkt nach der Geburt angemeldet.
Beim Einwohnermeldeamt immer, wenn es umgezogen ist.
Erster Schritt: in die Geburtsurkunde schaun, wenn da der Vater drin steht ist alles klar.
Wenn da nichts drin steht, die Mutter fragen ob die Vaterschaft offiziell anerkannt war.
Wenn das nicht weiter hilft, beim Standesamt nachfragen.
Erkundigt man sich da nun dort wo der Vater zu der Zeit gelebt hat auf dem Standesamt?
Nur weil er Geld zahlt, muss das noch lange nicht heißen, dass die Vaterschaft bei den Behörden gemeldet war. Ist aber natürlich sehr wahrscheinlich.
Leider gibt es weder Vater noch Mutter beide tot,aber wenn der Vater gezahlt hat müsste das Kind ja an dem Ort registriert sein wo der Vater gewohnt oder....
Hast du keine Geburtsurkunde? Theoretisch kann sich der Vater auch so mit der Mutter drauf einigen sie finanziell zu unterstützen.
Wenn dann ist sowas da registriert, wo das Kind geboren wurde. Der aktuelle bzw. letzte Wohnort des Vaters hat damit nichts zu tun, außer es ist zufällig der selbe Ort.
Das Kind kan überall registriert sein, bzw. dort, wo es geboren wurde. Der Wohnort des Vaters spielt dabei doch keine Rolle. Es wurde schon Kinder auf Reisen gezeugt...
Sollte man aufgrund der Frage eigentlich annehmen, da er anscheinend Unterhalt gezahlt hat.