Unsere Mutter wurde heimlich beerdigt und die Kinder(wir) wissen nicht wo

11 Antworten

Erst einmal mein aufrichtiges Beileid und ganz viel Erfolg wünsche ich Euch!

der geschiedene Mann welcher auch mein Vater ist hat sie beerdigt, ohne uns Kindern zu informieren.

Deine Eltern waren geschieden, somit hat dieser "Mann" nichts aber auch gar nichts mehr mit Eurer Mutter zu tun!

Ihr als Kinder seit die nächsten Angehörigen und man hätte sie gar nicht bestatten dürfen, ohne Eure Zustimmung und Euer wissen! Sofern natürlich Euer Aufenthaltsort kein Geheimnis ist, aber davon gehe ich jetzt erst mal aus!

Wendet Euch an einen Fachanwalt für Erbrecht! Der kennt sich mit diesen Angelegenheiten am Besten aus. Ruf beim Anwalt vorher an und erkundige Dich nach dem Preis für ein "Beratungsgespräch" - solch ein Preis ist immer verhandelbar - vielleicht noch eine 2. Kanzlei anrufen und ebenfalls den Preis erfragen!

Der Anwalt wird Euch die weitere Vorgehensweise erklären!

Sollte dieser oben erwähnte Ex-Mann Eurer Mutter, sich Eigentum angeeignet haben, so steht dieses ausschließlich Euch zu und er hat sich strafbar gemacht! Ihr könnt ihn anzeigen!

Nochmals alles Gute und möge alles schnell geregelt sein!

Modiemo 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 19:34

Vielen, vielen Dank! werde ich machen, hilft mir Weiter.

Ihr könntet es mal beim Standesamt versuchen, dort in der Bestattungsabteilung. Die können euch sicher auch beraten, wie ihr am besten vorgeht oder euch sogar helfen. Es kann nicht sein, dass der Vater sämtlichen öffentlichen Organe anweisen konnte, den Kindern nicht Bescheid zu geben, wo die Mutter beerdigt ist - und das auch noch erfolgreich. Also liegt ihr schon richtig damit, nachzuforschen.

Falls ihr den Wohnort kennt, könntet ihr auch einfach den Friedhof abgehen. Die Aussicht auf Erfolg ist nicht gerade klein. lg

derbas  29.09.2016, 12:24

Das Standesamt erfährt nicht, wo genau beerdigt wird. Höchstens, in welcher Stadt aber nicht auf welchem Friedhof. Dafür ist das Friedhofsamt zuständig.

Modiemo 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 19:18

Standesamt ist gleich morgen drann! Danke

auchmama  05.11.2013, 19:38
@Modiemo

Das Standesamt stellt nur den Totenschein aus. Da wirst Du kaum Erfolg haben :-/

auchmama  05.11.2013, 19:44
@auchmama

Sorry, nicht den "Totenschein" sondern die Sterbeurkunde! Und normaler Weise muss das Nachlassgericht, nach den nächsten Angehörigen forschen und das seit ihr Kinder und kein anderer!

Hallo,

zunächst mein Beileid für Dich.

"auchmama" hat vollkommen Recht mit ihren Ausführungen. Vielleicht schreibt der Anwalt für Euch an das Bestattungsunternehmen und fordert die Herausgabe der Bestattungsstatt Deiner Mutter. Auch hier vorher den Preis abklären,

oder Du schreibst den Brief selbst .... nach Rücksprache mit meinem Anwalt, fordere ich sie als Tochter von Frau xyz auf, mir die letzte Liegestatt meiner Mutter, die durch ihr Institut bestattet wurde, bekanntzugeben. Ihr geschiedener Mann, Herr XYZ hat unrechtmäßig die Bestattungsauftrag an ihr Institut vergeben. Sollte ich bis in 14 Tagen keine Nachricht von Ihnen erhalten, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

So müsste es gehen.

Ich würde mich mal vernünftig mit meinem Vater zusammensetzen und ihm erklären, welche Gefühle in dir hochsteigen. Das es für die Trauerarbeit wichtig ist, einen Ort der Begegnung und Zweisprache zu haben. Und warum er dir das als seine Tochter antut.

Bist du sicher, das du dir eine vergbliche Suche antun möchtest? Ist es nicht eher Scham, Reue oder Wiedergutmachungsgefühl, da man Sterben, Abschied und den Tod seiner eigenen Mutter offenbar nicht mitbekam?

Und für dich viel wichtiger: Lebt die Erinnerung an deine Mutter nicht einfach nur in deinem Herzen, wo sie dir niemand nehmen kann?

Denn mit dem Datenschutz ist es so eine Sache. Und wenn sie feuerbestattet und anonym beigesetzt wurde, gibt es diesen besonderen Ort einer Grabstelle einfach nicht :-(

Ich denke, du brauchst Hilfe. Ob die dir ein Anwalt oder Gericht geben kann?

G imager761

auchmama  06.11.2013, 10:11

Hallo imager761

Ich würde mich mal vernünftig mit meinem Vater zusammensetzen und ihm erklären, welche Gefühle in dir hochsteigen. Das es für die Trauerarbeit wichtig ist, einen Ort der Begegnung und Zweisprache zu haben. Und warum er dir das als seine Tochter antut.

Ich gebe Dir vollkommen recht, dass das die vernünftigste Alternative wäre! Allerdings sind mir auch schon Menschen begegnet, mit denen man alles andere aber KEIN vernünftiges Gespräch führen kann. Diese Menschen sind nicht vernünftig und für kein, noch so nachvollziehbares Argument offen! Selbst den eigenen Kindern gegenüber nicht :-(

Bist du sicher, das du dir eine vergbliche Suche antun möchtest? Ist es nicht eher Scham, Reue oder Wiedergutmachungsgefühl, da man Sterben, Abschied und den Tod seiner eigenen Mutter offenbar nicht mitbekam?

Diese Hintergründe sind nicht weiter bekannt. Somit ist es reine Spekulation. Ein sehr weit entfernter Wohnort der Kinder, würde für mich schon einiges erklären. Ebenso ein schneller Tod der Mutter und halt nur der Ex-Mann erreichbar - warum auch immer!

Hast Du schon mal erlebt, dass ein Ex-Partner "freiwillig" die Bestattungskosten übernimmt? Ohne Gegenleistung? Alles schon ein wenig mysteriös! Oder?

Verwandtschaft - Bekanntschaft, alle stehen irgendwie im dunklen, keiner weiss etwas, und nach seiner Ansicht sollte es so auch bleiben!

Selbst bei einer anonymen Bestattung, gibt es ein Bereich zum Trauern! Und die Kinder sind die "einzigen" Hinterbliebenen, selbstverständlich haben diese ein Recht darauf zu erfahren, wo diese Bestattungsstelle liegt!

sassenach4u  06.11.2013, 14:41
@auchmama

Wo steht das? Das jemand das Recht hat zu erfahren, wo jemand bestattet wurde? Es gibt kein Gesetz dazu und einzig damit würden die Kinder erwirken können, zu erfahren, wo sie liegt. Moralisch ist das alles andere als schön, aber er hat es getan. Übrigens kajjo kann jeder als Besorger der Bestattung auftreten. Es ist keine Verfügungsgewalt über einen Leichnam. Es gibt eine Bestattungspflicht in Deutschland und das Recht des Besorgers der Bestattung, sich diese Kosten von den zur Kostenübernahme verpflichteten, hier den Kinder, wiederzuholen. Wir alle kennen nicht die Hintergründe, warum der Mann so handelte oder warum keines der Kinder der Mutter so nah war, dass es von deren Tod hätte erfahren können.

auchmama  06.11.2013, 17:55
@sassenach4u

Wo steht das? Das jemand das Recht hat zu erfahren, wo jemand bestattet wurde?

Unter anderem hier:

Gleichzeitig besteht auch ein entsprechendes Recht zur Totenfürsorge, in das Dritte nicht eingreifen dürfen. Wer zur Totenfürsorge berechtigt ist, entscheidet etwa über die Art der Bestattung und den Ort der Beisetzung.

Die Totenfürsorge für eine menschliche Leiche obliegt in Deutschland den nächsten Angehörigen, soweit der Verstorbene gemäß seinem postmortalen Selbstbestimmungsrecht keine anderen Anordnungen getroffen hat. Sie besteht unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Leichnams.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Leiche

sassenach4u  11.11.2013, 17:04
@auchmama

O.k. da haben Sie Recht. die Frage ist doch, warum wissen die Kinder nichts von Tod der Mutter? Wie eng war der Kontakt? Wenn ich regelmäßig Kontakt habe, dann wäre ich doch auch im Bilde, was passiert. Wir kenne alle die Hintergründe nicht. die totenfürsorge hat nun, ob berechtigt oder nicht, der Ex übernommen. Auf Basis der von Ihnen angegebenen Quelle würde ich dann an Stelle der Fragestellerin mich an das Bestattungsinstitut wenden, sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eigentlich wiederrechtlich gehandelt haben und die Nennung der Bestattungsstätte einfordern.

Seid Ihr volljährig?

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Bestattung

Erst einmal vorab mein herzliches Beileid.

  • Der geschiedene Mann hat doch gar keine Rechte mehr, den Ort oder die Art der Beerdigung festzulegen, es sei denn, die Verstorbene hätte es ausdrücklich so verfügt. Wieso hat er das überhaupt durchführen können?
  • Warne doch mal das Beerdigungsinstitut vor, dass beim Einschalten rechtlicher Mittel auch deren Sorgfaltspflicht geprüft werden. Wahrscheinlich hat auch das Beerdigungsinstitut rechtswidrig gehandelt, wenn der geschiedene Mann gar keine Verfügungsgewalt über den Leichnam hatte. Vielleicht sollte hier ja sogar eine Straftat vertuscht werden?
  • Im Zweifelsfall müsst Ihr einen Anwalt hinzuziehen, der Euch genau beraten kann, was zu unternehmen ist. Eine Erstberatung darf nicht teurer als Euro 190,00 sein und dafür erhaltet Ihr dann sicherlich hilfreiche, weiterführende Informationen.
  • Sind den Erbschaft und Nachlass wenigstens korrekt abgewickelt worden?