Erbauflistung?
Hallo, kann mir jemand helfen?
Mein Mann ist verstorben, und ich muss nun meine Vermögensverhältnisse offen legen. Bei den Konten ist das ja kein Problem, aber wie ist das mit der Eigentumswohnung, in der wir leben. Muss ich da das ganze Inventar aufnehmen? Wie wird die Wohnung selber festgelegt? Kann ich beim Auto nach der Schwacke-Liste gehen? Schaffe ich das alles selber, oder brauche ich da Hilfe? Wer würde da helfen?
7 Antworten
Mein Mann ist verstorben, und ich muss nun meine Vermögensverhältnisse offen legen.
Wem gegenüber und weshalb deine? Interessiert sich dafür das Sozialamt, um Antrag auf Bestattungskostenübernahme zu prüfen? Oder die Kinder des Erblasers?
Muss ich da das ganze Inventar aufnehmen? Kann ich beim Auto nach der Schwacke-Liste gehen?
Für ein bewertetes Nachlassverzeichnis, daß die gesetzl. Erben als Pflichtteilsberechtigte, da vom Nachlass ausgeschlossen, angefordert haben, brauchst du das nicht.
Sowohl der Hausrat als auch das Familienauto des Erblassers steht dir außerhalb deines Erbes als sog. Voraus des Ehagatten, § 1932 BGB zu.
Wie wird die Wohnung selber festgelegt?
Den auf den Erblasser entfallenden Wert des Miteigentumsanteils eurer ETW erfährst du bei der Hausverwaltung, die den aktuellem Marktwert kennen sollten.
Schaffe ich das alles selber, oder brauche ich da Hilfe?
Das solltest du allein hinbekommen. Eine Seite für Vermögenswerte, die dem Erblasser gehörten: Neben ETW-Anteil, Konten, die ohm allein oder euch beidenn hälftig gehören bliebe gut erhaltenen Oberbekleidung, Schmuck zu ebay-Preisen. Schreibe dort, wo du schätzt "ca. XXX EUR".
Es macht sich gut, wenn "Bargeld Geldbörse: 17,56 EUR" oder überzahlte Jahresprämien gekündigter personengebundener Versicherung den Eindruck der Vollständigkeit erzeugen.
Auf der zweiten Verbindlichkeiten-Seite gehören hälftige gemeinsame Schulden, und die Bestattungskosten einschl. Bewirtung, Grabkosten, Grabstein und Grabpflege.
Über diese eigene Aufstellung würde ich einen Steuerberater gucken lassen, der arbeitet für einen Bruchteil des Honorars eines Rechtsanwalts.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Wende Dich am besten an das Nachlaßgericht. Ist die Wohnung auf beide im Grundbuch eingetragen, mußt Du nur den halben Einheitswert angeben. Das Fahrzeug wird mit dem Zeitwert berechnet.
Aber im Nachlaßgericht wird Dir über alles Auskunft erteilt; die stellen auch den Erbschein aus.
Ich weiß, was Du grade durch machst - mein Beileid.
Wenn die Kinder jetzt so nett sind und ihren Pflichtteil bei dir einfordern:-( , dann sei du bitte auch so konsequent und überdenke, ob du nicht ein Testament schreibst!
Auflisten musst du nur, was Eigentum deines Mannes war.
Seid ihr beide Eigentümer der Wohnung zu 1/2 den halben Wohnungswert. Im Moment kannst du den selbst schätzen ( und nein das ist nicht der Einheitswert), sondern der aktuelle Marktwert. Erkundige dich mal bei deiner Hausbank, ob die dich hier kostenneutral unterstützen. Noch vorhandene gemeinsame Schulden, Restdarlehen, als Negativwert auflisten. (gemeinsame auch zur Hälfte).
Inwieweit dies von den Kindern akzeptiert wird, ergibt sich dann. Wenn deine Werte nicht akzeptiert werden, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Von den Konten lässt du dir einen Kontostand zum Todestag erstellen, nur die gemeinsamen Konten ( davon dann natürlich auch nur der halbe Wert) bzw. die nur von deinem Mann.
Schieb es nicht vor dir her, auch wenn gerade vieles auf dich einstürmt, auf den Anspruch des Pflichteil können auch noch Zinsen verlangt werden.
Und rufe auf keinen Fall selbst den Anwalt deiner Kinder an!
Ich wünsche dir viel Kraft.
Und rufe auf keinen Fall selbst den Anwalt deiner Kinder an!
Sehr guter Ratschlag ... und auf keinen Fall selber irgendetwas schreiben!
Den eigenen Anwalt sollte sie unverzüglich beauftragen.
Als erstes mein herzliches Beileid.
Wenn du ein sog. "Nachlassverzeichnis" erstellen musst (weil dies z.B. ein anderer Erbe verlangt), musst du dezidiert die einzelnen Gegenstände des Erbes anführen (Stichtag: Zeitpunkt des Todes), aber nicht deren Wert. Auch hier gilt die anteilige Erfassung, bsp. eine wertvolle Kommode ist bei Zugewinn nur zu 1/2 geerbt, die andere Hälfte ist dein Eigentum. Ein Nachlassverzeichnis kann man selbst erstellen ... aber wg. der Komplexität empfehle ich dies notariell beglaubigt erstellen zu lassen. Kann ein paar hundert Euro kosten, hat aber den Vorteil, dass wenn dieses Verzeichnis angefochten wird, sich der Anfechter zuerst mit dem Notar anlegen muss.
Auf Basis dieses Verzeichnisses kann man dann verhandeln. Wenn nun keine Einigung erzielt werden kann, kann der Pflichtteilsberechtige eine gutachterliche Bewertung fordern. Dies geht zu Lasten des Nachlasses.
Für die Wohnung ist meist ein Wertgutachten einzuholen, es gibt hier 3 Verfahren. Das sog. Vergleichswerteverfahren ist am preiswertesten und gerichtsfest.
Nachtrag: Bevor absende, habe ich noch mal die Kommis durchgelesen ... ein Nachteil von gF, dass man hier meist in den Kommis auf Informationsschnitzeljagd gehen muss. Gutes Beispiel ist Wohnungsinventar und Pkw. Das Inventar ist nur zu 1/2 Erbe deines Mannes, die andere Hälfte ist dein Eigentum, welches bei der Wertberechnung nicht berücksichtigt werden darf. Das Auto hingegen ist, da auf deinen Mann zugelassen, wohl zu 1/1 dem Erbe zuzurechnen.
Also beauftrage am besten selbst einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen. Das Sachgebiet ist hochkomplex und meist emotional sehr aufgeladen ... schaffe deswegen auch ein wenig Distanz.
Denk auch unbedingt daran, dass nicht nur das Vermögen aufgelistet wird, sondern auch die Schulden, falls die etw. noch nicht abbezahlt ist, oder er ein Konto überzogen hat. Eine Lebensversicherung, bei der du der Empfänger bist, gehört nicht zu den Vermögenswerten
Danke für die Hilfe, ihr seid echt Spitze
Schulden haben wir nicht....