Deutscher-Inkasseo-Dienst - was muss ich zahlen?
Der DIK-Dienst hat uns einen Brief geschickt, in dem sie Geld für eine noch nicht beglichene Rechnung von Bonprix (14.08.) eintreiben wollen.
Hauptforderung: 155,91 Euro Mahnkosten Auftraggeber: 32,00 Euro Inkassovergütung: 70,20 Euro Weiterer Verzugsschaden: 1,01 Euro
Das Geld soll innerhalb von sieben Tagen überwiesen werden. Eine Original-Rechnung liegt nicht bei.
Wir haben wohl die Rechnung tatsächlich nicht überwiesen, haben aber auch nie eine Mahnung erhalten. Telefonische Auskunft bei Bonprix: das Konto ist inzwischen erloschen, alles an den DIK-Dienst abgegeben.
Fragen: - welche Summen muss ich an wen überweisen? - an wen muss ich ggf. schriftliche Widersprüche einlegen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke,
M.Möller
7 Antworten
Bonprix gehört zu Otto (siehe http://www.ottogroup.com/de/die-otto-group/konzernfirmen/bonprix.php). EOS DID genauso. Die Behauptung des Inkassos, dass hier ein Schaden entstehen würde, den man als Schadensersatz schließlich zu zahlen habe ist eine pure Erfindung und meiner Meinung nach reinrassiger schwerer/gewerblicher Betrug. Stattdessen ist es so, dass sämtliche Inkassogebühren, die erhoben werden, einen Reingewinn für Otto darstellen.
Ich würde daher auf jeden Fall das Amtsgericht in Hamburg informieren und mich über EOS DID beschweren. Darin klarstellen, dass das Inkasso betrügt, indem es behauptet, es entstünde ein Schaden, obwohl das aber ein Reingewinn für Otto darstellt. Das Aufsichtsgericht möge prüfen, ob man dem Inkasso die Lizenz entziehen muss. Hintergrund: So eine Beschwerde kostet nichts und das Amtsgericht beobachtet EOS DID zur Zeit genau deswegen. Weil es einfach so die Konzernbeziehungen verschweigt und damit bei Schuldnern den Irrtum erzeugt, man müsse zahlen, weil EOS ein externes Inkassobüro sei. Stattdessen ist es aber eine interne Mahnabteilung des Konzerns, die nur auf dem Papier als Unternehmen existiert.
Wenn nie eine Mahnung kam, bist du normalerweise auch gar nicht Verzug. Ich würde dennoch neben der Hauptforderung zusätzlich 2,50€ Mahnkosten, sowie Zinsen überweisen, allerdings nicht ans Inkasso, sondern direkt an Bonprix. Bei den Zinsen Google mal nach "Basiszins Zinsrechner" und rechne sie dir aus. Im Verwendungszweck ergänzen "Nur HF + Briefporto + Zinsen".
Dem Inkasso würde ich folgendes schicken per Einschreiben: "Wertes Inkasso. Die unverschämten wucherischen Mahnkosten weise ich zurück. Des Weiteren ist mir bekannt, dass sowohl Bonprix, als auch EOS DID dem Otto-Konzern angehören. Sollten Sie darauf bestehen, dass ich einen Schadensersatz zu begleichen hätte in Form von Inkassogebühren oder sollten Sie versuchen, diesen mittels Mahnbescheid oder Klage geltend zu machen, werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige wegen schweren Betrugs gegen Sie erstatten. Ich gehe davon aus, dass Sie das nicht wollen und dass sich der Fall somit erledigt hat. Sie hören vom Aufsichtsgericht, was ihre Inkassolizenz wegen diesem betrugsversuch prüfen wird."
Und damit ist es gut. Eventuell kommen noch irgendwelche Bettelbriefe, wo sie das versuchen zu erklären. Das schläft dann aber ein. Einklagbar ist von diesen absurden Gebühren nichts.
Hauptforderung: 155,91
Wenn berechtigt, bitte bezahlen, an Bonprix.
Mahnkosten Auftraggeber: 32,00
Entspricht 12-13 Mahnbriefen (!!!). Witzlos. Also hier 2,50 € pro Mahnung, mehr nicht.
Inkassovergütung: 70,20 Euro
Darfst du ignorieren.
Weiterer Verzugsschaden: 1,01 Euro
Warum schreibt man nicht einfach Zinsen. Denn genau das soll es wohl sein. Hab jetzt nicht nachgerechnet, aber die erscheinen mir zu hoch für den Zeitraum von gerade mal 2 Monaten.
So lange du keine Rechnung erhalten hast, sind alle Mahnungen gegenstandslos. So lange du keine Rechnung erhalten hast befindest du dich NICHT im Zahlungsverzug und musst weiterhin nur die Hauptforderung zahlen.
Hi, also ich habe schon viel Erfahrung mit Inkasso firmen gemacht. Eine original Rechnung ist mir dabei, nur die Daten des Gläubigers und die Rechnungssumme inkl. Mahn und Inkasso Kosten. normalerwise kommet nach 4-6 Monaten ein Brief von Inkasso Unternehmen und den Widerspruch musst du auch beim Inkasso Büro schriftlich einreichen. Wenn du bezahlst kannst du aber auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Aber mach das am besten bevor die Frist abläuft, sonst wird es noch teurer
Ratenvereinbarungen mit Inkassos abzuschließen ist Blödsinn. Das löst nur weitere Gebühren aus. Zudem kann es nicht teurer werden, die Inkassogebühren sind absolut und können sich nicht beliebig erhöhen. Davon abgesehen ist das sowieso nicht mal ansatzweise durchsetzbar, was EOS fordert.
Du musst alles bezahlen. Wenn nicht kann es sehr schnell noch viel teurer werden.
Ich werde diese heilige Ehrfurcht vor den Inkassobüros nie verstehen.
Ihr macht Euch alle gleich in die Hosen, wenn Ihr nur "Inkassobüro" lest.
Könnt Ihr ja machen, aber dann hört auf, andere zu verunsichern.
Inkassogebühren bei mangelndem Zahlungsverzug sind nicht durchsetzbar.
Inkassogebühren eines konzerneigenen Inkassobüros sowieso schon gleich 3-mal nicht.
Überhöhte Inkassogebühren abseits der Vorgaben nach RDG und RVG schon gleich 5-mal nicht.
Wie kommst du darauf?
An das Inkassobüro. Die sind auch deine ansprechpartner
Nope.