Ksp Gebühren bezahlen?

7 Antworten

Hallo

Bei berechtigten Forderungen trägt der Schuldner die Kosten die durch das Inkassoverfahren verursacht wurden. Zunächst müssen Sie jedoch im Verzug sein. Um in Verzug zu geraten muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen über die eine ordnungsgemässe und fehlerfreie Rechnung erstellt wurde. Diese Rechnung muss Ihnen zugegangen sein, d.h. die Rechnung muss in ihrem Briefkasten angekommen sein. Den Zugang der Rechnung an ihre Anschrift muss der Gläubiger beweisen. Zu beweisen wäre der Zugang im Grunde nur bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Weiterhin muss in aller Regel eine Mahnung über die fällige Forderung zugegangen sein. Auch den Zugang der Mahnung hat der Gläubiger zu beweisen. Der Gläubiger ist ausserdem verpflichtet die Beitreibung so kostengünstig wie möglich zu gestalten und das Inkassobüro muss sich an die allgemeine Schadenminderungspflicht halten. Die Kosten für das Inkasso können somit niemals höher sein als die Kosten die ein gerichtliches Verfahren verursacht. Das Amtsgerichts Neuruppin hat mit Urteil vom 19.11.2010 (42 C 24/10) entschieden, wonach die Aufwendungen für ein Inkassounternehmen in Höhe einer 3/10-Rechtsanwaltsgebühr nebst Telefonkostenpauschale erstattungsfähig sind. Bei einer Hauptforderung von bis zu 500,- Euro wären nach diesem Urteil Inkassogebühren in Höhe von 13,50 zulässig. Kontoführungsgebühren sind im Übrigen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

mepeisen  13.09.2013, 10:05

Es gibt auch genug Gerichte, die Inkassogebühren komplett streichen oder auf 3€ zusammenstreichen. Sauber begründet und rechtskräftig. Wenn nur die Inkassogebühren übrig bleiben, finden sich kaum gewonnene Klagen. Überhaupt werden die Inkassogebühren selten bis nie eingeklagt. Das Risiko ist den Inkassos viel zu hoch. Zumal viele Inkassos damit werben, kostenlos zu arbeiten. Wer aber kostenlos arbeitet und nie eine Rechnung erstellen wird, bei dem kann auch nie Schaden entstehen, der als Schadensersatz einklagbar wäre.

  • Hauptforderung sollte bezahlt werden oder man widerspricht dieser, wenn man denkt, dass keine Forderung besteht.
  • Zinsen ebenso
  • alles andere ist ziemlich unkonkret gehalten. Für jede Mahnung 2,50 € für jede Rücklastschrift 3-6,- €.
  • Ich würde die Forderung direkt an den Auftraggeber zahlen nicht an KSP.

KSP ist nicht gerade klagefreudig, das macht die Sache für dich einfacher. Lass mich raten, es geht um ebay, paypal oder xing.

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 08:05

Ja genau es geht um Paypal ich habe von denen vorher nie eine Mahnung oder sowas bekommen.

kevin1905  13.09.2013, 12:11
@Waldi1990
ich habe von denen vorher nie eine Mahnung oder sowas bekommen.

Es ist ein Irrglaube dass man immer angemahnt werden muss um in Verzug zu geraten. Es kann vertraglich festgelegt werden und ist meistens auch so, dass wenn ein konretes festgelegtes Zahlungsziel überschritten wird der Verzug danach automatisch eintritt.

Zahle die Hauptfoerung + Verzugszinsen. Das raten wir immer unseren Klienten. Noch nie hat ein Inkasso-Institut versucht, seine horrenden Gebühren einzuklagen. Zumal Gerichte ja schon entschieden haben, daß diese überhöhten Gebühren nicht gezahlt werden müssen. Urteile dazu kannst du kostenlos im Internet lesen.

Scrappy28  12.09.2013, 22:11

Ja, nur Hauptfoerdung und Zinsen zahlen! Die schreiben dann noch einige Zeit Drohbriefe....Das wars. Lies die Gerichts-Urteile dazu.

Tuedelband  12.09.2013, 22:16
@Scrappy28

Die Justiz-Ministerin will doch auch schon gegen diese Gebühren-Gangster angehen. Nur Hauptfoerderung + Verzugszinsen zahlen. Möglichst an den Gläubiger. Hast du dessen Konto-Nr. nicht, überweise an Ksp.Laß sie drohen, es kommt nix nach.

rainerendres  13.09.2013, 07:54
@Tuedelband

Leute , alles gut und schön ...aber KSP ist eine Anwaltskanzlei und kein Inkassobüro

Anwaltsgebühren sind im Verzugsfall im Gegensatz zu vorgerichtlichen Inkassogebühren durchsetzungsfähig

mepeisen  13.09.2013, 10:02
@Tuedelband

Bei Überweisung an KSP deutlich dazu schreiben im Verwendungszweck: "Nur Hauptforderung + Briefporto + Zinsen".

Briefporto so aller höchstens 2,50€ je Briefpost-Schreiben (eins oder zwei reichen aber auch).

Ansonsten noch der Hinweis: Das Gesetz muss noch fertig durchgewunken werden, auf dass sich Tuedelbank bezieht. Wir werden sehen, was aus der Empfehlung der Gesetzgeber, das auf 10€ pauschal zu begrenzen, am Ende bleibt.

naja wie wär es damit Rechnungen zu Bezahlen?? Dann endtstehen keine Kosten und man muss nicht heulen Warum hast du die knapp 67 € nicht einfach bezahlt Dem Gläubiger endstehen Kosten wenn du nicht bezahlst und er überträgt die Ausgaben auf dich Ich finde es frech dann noch zu überlegen wie man dascumgehen kann In der heutogen Zeit denken alle nur dran wie sie es vermeiden können dinge zu bezahlen

also der tipp bezahlen und weitere kosten werden vermieden

Manuel12s  14.09.2013, 18:56

Was für ein sparsamer Vorschlag, sorry, aber das kann doch** wohl nicht dein Ernst** sein? Dann verschicke ich auch eine Mahnung an dich und werde auch nicht den Verzugschaden vergessen...

Niemand sollte zahlen, um Ärger zu vermeiden!!!

Und wie soll es zu 58,50 Verzugsschaden bei einer Hauptforderung von 68,77gekommen sein? Über die Begründung einer solch fantastischen Zahl wird sich jeder Jurist den Bauch halten. Verzugsschaden können Zinsen und sonstige Kosten sein: aber auch nur, wenn der Schuldner bereits in Verzug ist. Und da gibt es Regeln zu...

mepeisen  13.09.2013, 15:25

Man muss nicht einfach jeden Unfug bezahlen, der als Kostennote frei erfunden wird. Der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht. Wenn er die Mahnung per Bote und Fernsehkamera überbringt und zudem in einer riesigen 500€-schweren Truhe, muss man trotzdem nur die Kosten für einen einfachen Brief (1,50€ bis maximal 2,50€) bezahlen.

Und ja, das ist die gängige Rechtsprechung zu diesem Thema. Inkassobüros sind überflüssig und geschäftserfahrene Gläubiger können sich gerade nicht darauf zurückziehen, dass sie benötigt werden und vom Schuldner bezahlt werden müssen.

Gib mal mehr Infos zur Forderung !

Um was gehts ? Lastschriftrückläufer ? paypal etc pp..

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 08:04

Es geht um Pay Pal ich habe vergessen mein Konto auszugleichen und es kam auch nie eine Mahnung von Paypal.

rainerendres  13.09.2013, 08:17
@Waldi1990

Kannst Du Dich bei paypal noch einloggen ?

Willst Du paypal weiter nutzen ?

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 08:34
@rainerendres

ne ich brauche Paypal nicht mehr. Ja kann mich noch dort einloggen.

rainerendres  13.09.2013, 08:40
@Waldi1990

OK

Es klingt kurios - ist aber so

Paypal bzw KSP klagen nicht - selbst bei unstrittigen Forderungen ist das maximale Szenario die Paypal Kontokündigung

In den Urteilsdatenbanken ist keine einzige Klage zu finden

Grund ist das undurchschaubare Firmenkonstrukt und die Angst einen Präzedentzfall zu schaffen

http://www.vzbv.de/11683.htm

Weitere Briefe kommen trotzdem bevor ausgebucht wird

Wie ist Dein Nervenkostüm ?

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 08:42
@rainerendres

naja zum gerichtsverfahren will ich es eig nicht kommen lassen aber sonst geht es

rainerendres  13.09.2013, 08:55
@Waldi1990

Es ist noch nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen

"...Sehr geehrtes KSP Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das KSP das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 08:59
@rainerendres

also schicke ich das so zu Ksp oder? also per e-mail?

rainerendres  13.09.2013, 09:13
@Waldi1990

Ja - an KSP schicken - am Besten per FAX UND per email - also 2 mal

oder alternativ per Einschreiben

Waldi1990 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 09:15
@rainerendres

also muss ich danach nur stur bleiben und mich nicht unterkriegen lassen dann passiert auch nix weiter.

rainerendres  13.09.2013, 09:39
@Waldi1990

Wie gesagt : in den urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de ist diesbezüglich keine einzige Klage zu finden - auch in den bekannten Foren hat kein User bisher über die Zustellung einer Klage berichtet

Vereinzelt ist es zu einem Mahnbescheid gekommen welcher zu widersprechen ist

Googel mal zu diesem Thema

mepeisen  13.09.2013, 10:07
@Waldi1990

Eine Garantie ist das nicht. Wenn du das Pech der Welt gemietet hast, könntest du ausgerechnet der sein, der vor Gericht gezerrt wird.

Aber gerade wenn dein Konto-Minus aus einem verlorenen Paypal/ebay-Streitfall herrührt und du eigentlich zu Unrecht verloren hast, würde ich stur bleiben und nichts bezahlen.

Waldi1990 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 15:43
@mepeisen

Hallo, ich bin es nochmal ich habe jetzt mehrere Schreiben von KSP bekommen mit Vergleichsangeboten und Drohungen wie soll ich weiter verfahren?