Probleme mit EON / Stromrechnung?

3 Antworten

Gibt es kein Gesetz/Paragraph, dass EON verpflichtet, einen Nachweis für die in Rechnung gestellte Strommenge zu erbringen?

Nein, die Erfassung und Übermittlung des Zählerstandes ist der Netzbetreiber zuständig. Also bekommt EON den Zählerstand vom Netzbetreiber (Achtung nicht vom Stadtwerk! Maximal von einer Tochterfirma mit ähnlich klingenden Namen)

EON erbringt also keinen Nachweis, sondern rechnet maximal die von Dir oder dem Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstände ab.

Wäre es nicht die Aufgabe von EON den Fall aufzulösen und eine Zählerprüfung zu beantragen?

Nein. Vielmehr muss lt. den AGB folgendes Beachtet werden
" Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn

die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder

der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.§ 315 BGB bleibt davon unberührt."

Hättest Du übrigens selber nachlesen können!

Ebenfalls wird in den AGB´s von EON auf die Kostenübernahme der Zählerprüfung hingewiesen. Dafür muss nun mal ein Defekt vorliegen. Sonst verlangt jeder bei einer höheren Rechnung eine Zählerprüfung und schwubbs steigen die Strompreise für alle!

Zu Erst überprüf bitte, ob in den letzten Jahren Ablesewerte vorlagen oder ob rechnerisch ermittelt wurde. Steht in der Rechnung drin. Dann überlegst Du, ob evtl. - auch kleinere - Veränderungen stattgefunden haben (z.B. Aquarium angeschafft, Pool beheizt ...)

Greift das alles nicht, kann man auch mal alle!!!! Stecker ziehen und schauen, ob der Zähler sich weiter dreht.

Ggf. ist auch eins oder mehrere Endgeräte defekt und ziehen vermehrt Strom, hier kann man mit einem Strommessgerät nachmessen.

Auch Stromablesung täglich über eine Woche und dann den Verbrauch hochrechnen kann was bringen.

Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass der Zähler defekt ist, dann lass ihn prüfen. Ist er okay, muss Du aber die Gebühr zahlen!

Mein Stromanbieter stundet einen Teil der Rechnung aber bei einer Zählerprüfung.

Ansonsten muss Du den Rechnungsbetrag zahlen, denn Du musst darlegen warum die Rechnung falsch ist insoweit die Zählerstände stimmen.

Der Netzbetreiber "behauptet" erstmal dass der Zähler nicht defekt ist (das machen die Pauschal) Er wird eichfristen und Kontrollfristen eingehalten haben und somit nicht in der Beweispflicht sein dass der Zähler nicht defekt war.
Entsprechend bist du da in der Beweispflicht..
Ich kenne das so als Aussage an (unsere) Kunden
Wenn du willst kannst du den Zähler überprüfen lassen... wenn der Zähler dann defekt ist musst du nix bezahlen und die Rechnung wird korrigiert. Wenn aber nachgewiesen wird (was der Netzbetreiber eh schon behauptet) dass er einwandfrei gemessen hat dann musst du die Kosten der Überprüfung zahlen.
Ich kenn da nur nen wert von 180 bis 200 Euro die da entstehen was aber regional unterschiedlich sein kann..

Deshalb empfehlen wir unseren Kunden immer das vorher alles andere überprüft wird.(also ist die Heizung ggf defekt oder falsch eingestellt oder gab es im letzten Jahr ne Schätzung)

Leider dauert es tatsächlich mit der Überprüfung meistens sehr sehr lange..

Ruf bei deinem Anbieter an und frag nach langfristiger Ratenzahlung was anderes wird dir wahrscheinlich nicht übrig bleiben

Viel Glück

aus deiner mail geht nicht hervor warum wurden der zähler 2x getauscht ?  .

Auch solltest du dir angewöhnen selbst jeden monat z.b. zum 30 deinen Zähler selbst abzulesen und aufzuschreiben das mache schon jahre lang so .

Onyer 
Beitragsersteller
 27.06.2016, 17:14

Der Zähler wurde das erste mal getauscht, weil er Geräusche (klackern, rattern) gemacht hat. Ein zweites mal, weil er falsche angeschlossen wurde.