Was tun wenn Durchlauferhitzer ausläuft?
Hallo, ich braudh dringend hilfe. Mein Durchlauferhitzer verliert immens Wasser, läüft unten wie ein Bach raus. Daraufhin war ich gezwungen das Wasser abzusperren. Jetzt hab ich das Problem das ich meinen Vermieter nicht erreichen kann. Die Hausverwaltung kann da nichts machen, da dies eine Angelegenheit ist die nur meinem Vermieter regeln kann. Darf ich da jemanden vom Fach bestellen und dann meinem Vermieter die Rechnung schicken? Ich kann ja nicht den ganzen Tag ohne Wasser dasitzen, meine Kinder und ich müßen ja auch auf die Toilette. Auch putzen und kochen kann ich vergessen.
6 Antworten
Normal ist irgendwo im Durchlauferhitzer ne Visitenkarte oder n Aufkleber von der Firma die für die den regelmäßig wartet. Zumindest beauftragen die meisten Vermieter eine bestimmte Firma die den dann einmal im Jahr überprüft und an die solltest du dich auch im Optimalfall wenden. Die Rechnung ist natürlich Sache des Vermieters. Warten bis Du den erreichst brauchst du nicht da es sich bei Wasser um ein Grundversorgungsmittel handelt und es somit ein Notfall ist.
Der Durchlauferhitzer wurde 2006 eingebaut und bisher noch keinmal gewartet.Es ist auch niergends ein Aufkleber vorhanden.
So schnell wie möglich den Vermieter anrufen und Klempner-Termin vereinbaren. Müsste auch heute noch als Notfall durchgehen.
entschuldigung, hab doch geschrieben das ich meinen Vermieter nicht erreichen kann. Weder auf Festnetz noch auf Handy
Gefahr im Verzug! Wenn Sie den Wohnungseigentümer nicht erreichen können, rufen Sie einen Nachbarn als Zeugen hinzu, der bestätigen kann, dass der Wohnunseigentümer nicht erreichbar ist und lassen Sie dann den Schaden von einem Fachmann reparieren. Sie werden sich zwar dem gegenüber für die Kostenübernahme straksagen müssen - sonst tut der nichts! -, können diese Kosten aber später dem Vermieter, falls erforderlich streitig, weiterbelasten.
Aufmachen, gucken. Vorher Stom aus. Vielleicht brauchste nur ne Schraube nachziehen.
Ja, Du darfst jemanden "vom Fach" bestellen. Die Rechnung wird Dein Vermieter übernehmen. Warmwasser gehört zur Grundausstattung und muss verfügbar sein. Anteilig könntest Du, falls der Vermieter nachher zickt, die Kosten von der Miete abziehen und wärst rechtlich auf der sicheren Seite.