Kann ein Anbieter eine Portierung wg. offener Rechnungen ablehnen?
Hallo,
mein Vater hat sich bei Vodafone einen DSL-Anschluss bestellt und möchte jetzt im Rahmen der "Gigakombi" auch dort einen Mobilfunktarif abschließen, jedoch nur, wenn er seine Nummer behalten kann. Heute wollte er bei o2 das "Opt-In" setzen lassen, damit Vodafone portieren kann. Jedoch wurde dies mit der Aussage "Er müsse erst seine offenen Rechnungen zahlen", abgelehnt.
Die offenen Rechnungen kamen zustande weil o2 Bedingungen des Vertrages nicht erfüllt hat. Daraufhin hat mein Vater die Zahlungen nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt reduziert. Nicht unbedingt die klügste Entscheidung, aber darum geht es hier ja auch nicht.
Die Frage: Hat o2 überhaupt das Recht aufgrund offener Teilbeträge eine Portierung abzulehnen?
4 Antworten
Es gibt keine Rechtsgrundlage für O2 die Nummer nicht freizugebem. Die ausständigen Rechnungen sind hierzu kein Grund.
Hatte den gleichen Spaß auch einmal, ebenfalls mit O2. Der Konzern sieht das TKG leider oft nur als grundlegende Handlungsempfehlung an statt als tatsächliche gesetzliche Grundlage.
Ein Anbieter hat auch "einfach so" das Recht keinen vertrag mit jemanden einzugehen.
Und wenn noch offene Forderungen bestehen, dann sowieso. Warum sollte o2 dir/deinem Vater entgegen kommen wenn deren Forderungen nicht beglichen werden?
Natürlich, die können das deswegen ablehnen.
Da wird er sich wohl einen anderen Provider suchen müssen.