Entsorgung von Müll anderer Mieter in die Betriebskosten verrechnen? Darf der Vermieter sowas?

6 Antworten

ja das darf er! Du kannst dem Vermieter aber mitteilen von welcher Mietpartei der Müll ist, dann muß sie es bezahlen.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:18

das weiß ich leider nicht. Das sind mehrere Mieter. Nur wieso muss ich für die andern bezahlen?

ChristianLE  14.03.2017, 17:26
@pwrsplinter

Nur wieso muss ich für die andern bezahlen?

 

Hier greift das Gemeinschaftsprinzip.

Oder anders: Warum soll der Vermieter die Kosten tragen, wenn ein oder mehrere Mieter nicht in der Lage sind, den Müll zu entsorgen?

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:29
@ChristianLE

Naja nur dann soll der Vermieter rausfinden wer das ist und die zur Kasse bitten. Aber scheint ja rechtlich nich drin zu sein :(

bwhoch2  14.03.2017, 17:33
@ChristianLE

Der Vermieter hat laufend die Möglichkeit, die Bewegungsfreiheit in den beanstandeten Räumen zu prüfen oder z. B. von einem Hausmeisterservice prüfen zu lassen. Steht was rum, auch wenn es nur ein Karton oder Fahrrad ist, kommt das in einen separaten Raum und wird erst wieder heraus gegeben, wenn sich der Eigentümer vor ihm oder seinem Hausmeister auf den Boden schmeisst und bittet und bettelt, man möge doch bitte seinen Kram wieder raus rücken. Dann kommt es erst gar nicht zu solchen Zuständen. Alles Erziehungssache!

TrudiMeier  14.03.2017, 18:06
@pwrsplinter

Naja nur dann soll der Vermieter rausfinden wer das ist

Wie denn? Soll er von Tür zu Tür gehen,klingeln und nachfragen? Um dann mit dem Ergebnis da zu stehen, dass keiner der Mieter da nur irgendwas abgestellt hat und keiner eine Ahnung hat, wie der Kram dort hin kommt? Das ist dann wie im Kindergarten - keiner wills gewesen sein.

Wo ist das Problem.?

Räume einfach mit auf. Sozialverhalten ist bei Dir scheinbar ganz unten.
Du benutzt auch diesen Gang mit. Also bist Du auch ein Teil dafür zuständig, das er sauber und sicher ist.

TrudiMeier  14.03.2017, 17:38

Sozialverhalten ist bei Dir scheinbar ganz unten.

Woran machst du das bitte fest? Daran, dass er seinen Kram nicht in den Kellergang stellt? Oder dass er nicht freiwillig den Kram anderer Mieter wegräumt, die dann garantiert protestieren und ihn des Diebstahls oder der Sachbeschädigung beschuldigen, weil der Riss im Kinderwagen natürlich ausgerechnet bei seiner Räumaktion entstanden ist.

Hannes789  14.03.2017, 17:40
@TrudiMeier

Das er nicht helfen will. Aber wie gesagt es gibt ja eine alternative. 

Und spekuliert wird hier nicht.  Du kannst nicht behaupten vlt. Beschweren sich die anderen. 

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:40
@TrudiMeier

endlich mal jemand der es versteht

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:42
@Hannes789

die andern werden sich ganz sicher beschweren

Hannes789  14.03.2017, 17:44
@pwrsplinter

Gut, wenn Du meinst. Dann lass es lieber stehen. Geht ja auch.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:45
@Hannes789

omg.. du verstehst es nicht

Hannes789  14.03.2017, 17:47
@pwrsplinter

Du verstehst nicht.

Lass die Sachen einfach stehen und fertig.

Und überlege mal einen Erziehungs Kurs zu besuchen.

Damit Du weißt, wie man es später bei seinen eigenen Kindern richtig macht.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:57
@Hannes789

Wow du kannst ja richtig gut diskutieren. Voll gut wenn man den Gegenüber einfach nur beleidigt. Richtig gutes Argument.

Hannes789  14.03.2017, 17:59
@pwrsplinter

Wow Du beleidigst mich. Jetzt denkst Du Dir auch noch was aus. Außerdem ist das nur ein hinweis. Jeder der Deine Texte hier liest, merkt das Du alles andere als Sozial bist.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 18:01
@Hannes789

Ich glaube eher andersrum :) Ich habe nie gesagt das ich nicht helfen würde die Sachen weg zu stellen. Ich habe nur gesagt ich mach das nicht ohne die Erlaubnis der andern Mieter. Anscheinend kann da einer nicht lesen? ;) Ich werde morgen einfach meinen Anwalt fragen. Besser als dein Halb/Nichtwissen.

TrudiMeier  14.03.2017, 18:02
@Hannes789

Nein, du willst nicht verstehen. Gegen eine gemeinsame Räumungsaktion ist nichts einzuwenden - wenn alle mitspielen. Der FS hat auch nicht behauptet nicht helfen zu wollen, sondern nur, dass er ganz sicher keinen Kram anderer Mieter wegwirft, wenn die ihre Zustimmung nicht gegeben haben. Und wenn auch nur einer nicht mitspielt und hinterher behauptet er habe davon nichts gewusst, weil er ja gar nicht da war, dann haben die anderen schon die A...karte.

Hannes789  14.03.2017, 18:02
@pwrsplinter

Hoffentlich empfiehlt er Dir einen Kurs mit zu machen. Mami und Papi würden sich auch freuen. Nicht nur wir.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 18:04
@Hannes789

Ok jetzt singt das Niveau. Ich hatte hier auf Hilfe/Rat gehofft und nicht auf ein Gespräch mit Minderjährigen.

Hannes789  14.03.2017, 18:05
@pwrsplinter

Und ich nicht mit einem Kind. Hoffentlich haben mama und papa ihr Einverständnis geben.  

Hannes789  14.03.2017, 17:32

Wenn sie ihre Sachen nicht wegräumen. Dann werden Sie sich wohl kaum Beschwerden. Außerdem wurde alles angekündigt, und jeder wußte Bescheid.M dies ging an pwrs

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:34
@Hannes789

trotzdem glaube ich nicht das ich das so einfach darf. Das ist immer noch deren Eigentum

TrudiMeier  14.03.2017, 17:39
@pwrsplinter

Wo willst du auch hin damit? In deinen Kellerraum?

Hannes789  14.03.2017, 17:41
@TrudiMeier

Nach draußen stellen. 

Bzw. Dies säubern und weg stellen. So das es nicht im weg steht. 

Hannes789  14.03.2017, 17:31

BW hat Dich hier irgendjemand gefragt? Das Du hier unter meiner Antwort was schrieben darfst. Ich schätze nein. Er darf dies, da es hier um die Sicherheit geht. Und auch alle anderen Mieter dies wissen, daß dort aufgeräumt wird. Ist ja nicht plötzlich. Sondern alle wurden informiert.

TrudiMeier  14.03.2017, 17:59
@Hannes789

Sag mal, was läuft denn bei dir falsch?  Hier darf jeder seine Meinung äußern, sogar du. 

Hannes789  14.03.2017, 18:00
@TrudiMeier

Ja, aber nicht unter meinen Antworten. Jeder darf auch auf der Straße rum laufen. aber nicht jeder darf in Dein haus rein.

Hannes789  14.03.2017, 17:27

Dann zahlst Du halt die Kosten. Das ist auch kein Problem. Es ist ja Deine Entscheidung. Und nicht dafür gemeinsam zu sorgen. Obwohl man diesen ganz tag täglich nutzt nennst Du Sozialverhalten. naja..... Jeder so wie er will. Der Vermieter hat Dir ja eine alternative angeboten.

bwhoch2  14.03.2017, 17:29
@Hannes789

@Hannes789: Was soll der Unsinn. FS darf doch nicht einfach die Sachen anderer Mieter wegräumen bzw. entsorgen.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:30
@Hannes789

Also wär es sozialer das Eigentum anderer Leute ohne ihr Einverständnis einfach an die Straße zu stellen und Entsorgen zu lassen? okay...

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:24

Ich räume aber nicht die Kinderwagen der andern Mieter einfach weg. Vielleicht wegen meinem Sozialverhalten?

TrudiMeier  14.03.2017, 17:36
@pwrsplinter

Ich räume aber nicht die Kinderwagen der andern Mieter einfach weg.

Verständlich. Dann heißt es nämlich garantiert: "Wähhh - der hat den geklaut!"

Hannes789  14.03.2017, 17:38
@TrudiMeier

Klauen ist wohl was anderes. 

Jeder wusste von dieser Aktion. 

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:44
@Hannes789

Selbst dann darf ich das nicht

Hannes789  14.03.2017, 17:45
@pwrsplinter

Doch weil alle von dieser Info wussten. 

Außerdem muss dieser weg frei sein.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:47
@Hannes789

Es is immer noch deren Eigentum, auch wenn die davon wissen. Ich habe kein Recht das anzufassen..

Hannes789  14.03.2017, 17:49
@pwrsplinter

Doch, weil das Recht auf einen sicheren Fluchtweg vorgeht. Es ist nicht umsonst Gesetzlich festgeschrieben. Dieser Weg kann im Ernstfall um Leben - oder Tod entscheiden. 

TrudiMeier  14.03.2017, 17:49
@Hannes789

Von welcher Aktion? Von der gemeinschaftlichen Räumung des Kellers? Da muss man eh erstmal alle Mieter unter einen Hut kriegen. Je mehr Mieter, desto weniger funktioniert es.  Natürlich ist klauen was anderes - hindert aber renitente Mieter nicht daran, zu behaupten, dass ihnen etwas geklaut wurde.

Hannes789  14.03.2017, 17:50
@TrudiMeier

Ja, okay behauten können sich alles.

Der Vermieter hat allerdings allen Mietern einen Brief geschickt.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:52
@Hannes789

Mein Fluchtweg ist ja sicher... es geht um einen Teil des Hauses in dem ich eigentlich gar nicht bin.

Hannes789  14.03.2017, 17:54
@pwrsplinter

Falls Du da aber mal bist. 

Das kann sich schnell ändern. Falls Du dort mal bei jemandem zu Besuch bist.

Oder auch aus anderen Gründen. Die sich ergeben können.

pwrsplinter 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 17:54
@pwrsplinter

Und da zeig mir mal einen Gesetztestext oder ein Urteil in dem steht das ich berechtigt bin anderes Eigentum zu entwenden damit mein Fluchtweg sicher ist.

Hannes789  14.03.2017, 17:57
@pwrsplinter

Bitte selber lesen:

https://dejure.org dann auf Gesetze.

Und dann Z.B. AAG anklicken. Und alles durchlesen. Dann wirst du fündig. Lesen kannst Du sicher.

Für Dich ist das doch ganz einfach. Antworte dem Vermieterin etwa so:

Alle in Ihrem Schreiben genannten Bereich habe ich dahin gehend überprüft, ob etwas von mir dort steht und ich versichere Ihnen hiermit, dass nichts von mir dabei war. Wäre was dabei gewesen, hätte ich es jetzt sofort weg geräumt.

Falls bis zu dem von Ihnen genannten Termin immer noch Gegenstände im Weg liegen, sind diese nicht von mir. Insofern bitte ich Sie vorsorglich, mich bei der Aufteilung evtl. Entsorgungskosten außen vor zu lassen.

Der Vermieter kann zwar eine Umlage von evtl. Entsorgungskosten androhen, aber er darf das nicht pauschal tun, es sei denn, es gibt im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung. Vermutlich gibt es diese nicht, da Vermieter immer davon ausgehen, dass die Mieter schon so ordentlich und vernünftig sein werden, dass so etwas gar nicht nötig ist.

Ich vermute jetzt einfach mal, dass die meisten anderen Mieter jetzt ebenso reagieren, wie Du und dass sie ihr Zeug wegräumen. Übrig bleibt vermutlich weniges, das man dann auch verursachergerecht zuordnen kann.

bwhoch2  14.03.2017, 17:38

Muss ergänzen, ChristianLE hat Recht. Nach dem von ihm erwähnten BGH-Urteil ist die Umlage rechtlich in Ordnung. Das Schreiben schadet trotzdem nicht, denn es hilft dem Vermieter, die konkreten Verursacher zu ermitteln.

schleudermaxe  15.03.2017, 06:32
@bwhoch2

... nicht so ganz, die Aktion darf keine einmalige sein.

Der Mieter muß sich daran beteiligen können, mit Terminvorgabe vom Vermieter, so die Gerichte hier bei uns!

ChristianLE  15.03.2017, 08:08
@schleudermaxe

nicht so ganz, die Aktion darf keine einmalige sein.

 

Doch, laut BGH geht das auch bei einer einmaligen Aktion.

Der Mieter muß sich daran beteiligen können, mit Terminvorgabe vom Vermieter

 

Der Vermieter hat alle Mieter aufgefordert, die Gegenstände zu beseitigen. Damit wurde dieser Anforderung genüge getan.

Hallo.

Ich kann nur scheiben, was in der Satzung unseres Landkreises steht.
Da es sich hier wohl um Sperrmüll handelt, und jede Mietpartei 2 Sperrmüllkarten je Halbjahr  zur Verfügung hat,  a 3 rm je Mietpartei.

Jedes Mehrfamilienhaus wird max 4 x im Jahr also 2 x im 1+2 x im 2 Halbjahr. Vom 15. Dez - bis 15 Jan. erfolgt keine Sperrmüllabfuhr.
Es werden je Mietpartei, jedoch nur 1x im Halbjahr angefahren./abgeholt.

Diese Abfuhren sind in den Regelmäßigen Kosten einbezogen.
Sonderabfahrten müssen mit dem Müllunternehmen vereinbart und bezahlt werden.

Bley 1914

... wir Vermieter dürfen, wenn diese Aktion regelmäßig/wiederkehrend erfolgt, denn jeder Mieter kann nun sich daran beteiligen.

Machen wir es heimlich oder nur einmalig, tragen wir auch die Kosten und Lasten und warum sollten wir dies müssen?

Also kommen die Träger einmal Jahr in unserem Bestand.