Betriebskosten bei Gewerbe im Haus komplett auf die Mieter umlegbar?
Der Vermieter legt die Betriebskosten (auch die für sein Gewerbe) für die komplette Nutzfläche auf alle Mieter um. Ausnahme: Müllabfuhr. Hier hat er die Nutzfläche für sein Gewerbe herausgerechnet, sprich: Hier dürfen die reinen Wohnungsmieter den Müll mitbezahlen, der bei ihm im Gewerbe anfällt. Muss ich das hinnehmen? Muss die Grundsteuer für das Gewerbe nicht aus der Betriebskostenabrechnung herausgerechnet werden?
5 Antworten
Die Betriebskosten wie Wasser, Heizkosten, sollten über Zähler verbrauchsgenau abgerechnet werden. Beim Müll wäre die Frage, ob in dem Gewerbe besonders viel Müll anfällt. Bei mir im Haus wird je Wohnung gerechnet, allerdings sind diese sehr ähnlich groß. Da gibt es sicher Anpassungsfaktoren bezogen auf die Quadratmetergröße der Wohnung. Im Zweifelsfall wären getrennte Mülltonnen sinnvoll.
Hauslicht wird auf die Wohnungen verteilt. Ebenso Hausmeister und Wartungskosten.
Da eurer Vermieter aber sowieso die Kaltmiete erhöhen kann, wenn er dass noch nicht ausgereizt ist, ist die Diskussion irgendwie sinnlos.
Klar kann er die Kaltmiete erhöhen, falls er sie noch nicht ausgereizt hat...in diesem Fall greift dann das Sonderkündigungsrecht ^^
"Hauslicht wird auf die Wohnungen verteilt. Ebenso Hausmeister und Wartungskosten." Das machen zwar viele Vermieter so, muss aber nicht in jedem Fall von den Wohnungsmietern hingenommen werden...und es hängt auch von der mietvertraglichen Vereinbarung ab.
Das kommt auf den Einzelfall an.
Zum Einen müsste man die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten kennen und zum Anderen verursachen unterschiedliche Gewerbe unterschiedliche Kosten. Büroräume fallen kaum ins Gewicht, hingegen Kneipen, Frisöre etc. schon eher
Wenn bei einem Wohnhaus mit Gewerbe die Mehrkosten für die Mieter nicht 15 % Toleranzwert übersteigen, so muss der Mieter das i.d. R. hinnehmen.
Wenn allerdings nachweislich durch das entsprechende Gewerbe die Betriebskosten erheblich höher sind, so muss zumindest die erhöhte Grundsteuer und die erhöhte Versicherung vor Umlage auf die Wohnmieter abgezogen werden.
Dazu gibt es jede Menge Gerichtsurteile, wie die Gerichte entscheiden, hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Falls du im Mieterschutz bist, empfehle ich dir, die Betriebskostenabrechnung dort prüfen und ggf. korrigieren zu lassen, denn da 85 % aller Abrechnungen falsch sind, schadet dies nicht
Hier ist speziell zum Thema NK bei Wohnungsanmietung im Haus mit Gewerbe ein interessanter Artikel:
-allgemeine.de/web/mobil/leben/detail/-/specific/Wohnen-im-Gewerbehaus-kann-Betriebskosten-hochtreiben-1904084885
Sofern es sich um Haushaltsmüll handelt, etwa aus seinen Büro oder dem Sozialraum sowie Grünschnitt der Gemeinschaftsflächen, ja. Nur Gewerbeabfälle muss er auf Kosten der Firma entsorgen.
Und Grundsteuer fällt - wie der Name schon sagt - für das bebaute Grundstück, nicht die Gebäude als Wohn- oder Gewerberaum an.
G imager761
Das Gewerbe hat keine "eigene" Grundsteuer.
Und die übliche Frage: Was steht im Mietvertrag, wie die Nebenkosten verteilt werden ????
...
Ich kann mich nur wiederholen:
Was habt Ihr im Mietvertrag unterschrieben ?
4x so hoch ? Das ist bestimmt vierteljährlich, die wird nämlich vierteljährlich gezahlt. Und ich wiederhole mich: Das Gewerbe hat keine eigene Grundsteuer.
Nein, es ist bestimmt nicht vierteljährlich. Die Grundsteuer ist tatsächlich, auf den Monat umgerechnet, vier mal so hoch wie im BK-Spiegel angegeben. Da darf man doch mal stutzig werden. Am besten lasse ich mir den Grundsteuerbescheid sowie die Festsetzung des Einheitswertes vorlegen. Hatte mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Danke!
der Einheitswertbescheid geht dich einen feuchten Kericht an ......
dir steht ausschl. der Grundsteuerbescheid als Kopie zu ......
(bytheway: das Finanzamt meldet die Einheitswerte an die zuständige Gemeinde ...)
und es ist absolut logisch, dass ein Gebäude, welches eine (oder mehrere) Gewerbeeinheiten beinhaltet, einen höheren Einheitswert erzielt als ein reines Wohngebäude. (da beim Einheitswert eine fiktive Miete eingegeben wird)
Wie kommst du darauf, dass dem Mieter oder Mietervertreter die Einsichtnahme in den Einheitswertbescheid verwehrt werden kann? Mit Quellenangabe bitte!
nee, so läuft das nicht. Sag du, warum er das gewähren sollte.
Mit Quellenangabe bitte !
Gewerbeeinheiten haben mitunter eigene Gewerbemülltonnen, wenn viel Müll anfällt. Wenn keiner anfällt oder eine bestimme Art Müll immer über Wertstoff- oder Recyclinghöfe entsorgt wird, dann taucht bei der Abrechnung nur die Anzahl der Wohneinheiten auf.
Die Grundsteuer fällt auf das Haus an und wird auf die gesamte Fläche umgelegt.
Die Kosten für die Grundsteuer sind 4 x (!) so hoch, wie im BK-Spiegel angegeben. Von daher irritiert mich dieser hohe Betrag sehr. Muss der VM die Betriebskosten für sein Gewerbe nicht aus der Betriebskostenabrechnung für die Mieter herausrechnen, bevor die NK-Abrechnung erstellt?