Entschuldigte Fehltage (Azubi) nicht bezahlt?
Leute!!! Ich habe jetzt eine Lehre als Kaufmann im Einzelhandel angefangen. Wegen einer Magendarm-grippe müsste ich (("IM 1 MONAT")) 3Tage zu Hause bleiben. Die waren aber vom Hausarzt verschrieben und bei den Betrieb wurde eine Bestätigung (Artest) abgegeben. Als ich meine Vergütung bekamm, merkte ich, dass die Fehltage nicht bezahlt worden sind:( Meine Frage lautet : Ist es erlaubt im ersten Monat die Fehltage NICHT zu bezahlen?
5 Antworten
Wenns dir im Betrieb gefällt, würde ich höchstens kurz nachfragen. Wenn es dir dort nicht gefällt, würde ich das Geld verlangen. Es stehen dir bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung zu wenn du krank bist.
Allerdings dürfen die dich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen - die sitzen also am längeren Hebel und können theoretisch alles tun und lassen was sie wollen.
Du würdest also bei einer Klage das Geld für die 3 Tage bekommen, aber deinen Job verlieren.
Musst du also selber wissen, was dir wichtiger ist :-)
Danke für den Tipp!
Die waren aber vom Hausarzt verschrieben und bei den Betrieb wurde eine Bestätigung (Artest) abgegeben.
Wenn Du im Betrieb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hast, ist der Chef zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Wenn Du aber lediglich ein Attest (NICHT Artest !) abgegeben hast, sind das Fehltage, die nicht von der Lohnfortzahlung abgedeckt sind.
Haha) Danke!! es scheint so, als ob ich wort wörtlich verarscht wurde:(
Im Falle einer Krankheit hast du bis zu 6 Wochen das Recht auf Lohnfortzahlung, egal seit wann du dem Betrieb angehörst. Es war demnach nicht rechtens, dass dir die 3 Tage nicht ausgezahlt wurden.
Vielen Dank!!! Jetzt kriegt mein Cheff erst mal schön auf den Deckel:)
Natürlich muß dir dein AG die Krankheitstage bezahlen - er bezahlt übrigens bei der Krankenkasse einen monatlichen Umlagebeitrag dafür und bekommt dann i.d.R. 70% erstattet. Ich weiß aber nicht ob es unbedingt günstig ist jetzt großen Ärger zu machen, schließlich bist du noch in der Probezeit. Warte erst einmal ab auf die nächste Lohnabrechnung - möglicherweise bezahlt er erst, wenn er die Erstattung von der Krankenkasse erhalten hat ( meist 70%, das kann er aber selbst festlegen, je nachdem wie hoch er seine Umlage gewählt hat), aber dich muß er auf jeden Fall voll durchbezahlen.
ahhh stimmt, ich zahle ja noch Steuer an die hehe
In den ersten vier Wochen hast du gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch. Ob das auch als Azubi gilt, kann ich dir nicht sicher sagen.
Lies mal hier nach:
Punkt 3
Danke! Sehr hilfreich...