Lohnanpassung in der Ausbildung?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast dem Vertrag ja zugestimmt also hast du meines Wissens nach kein Recht auf Anpassung.

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass eine Anpassung möglich ist, wenn der Chef denn da mit macht. Mein Gehalt wurde jetzt auch zum 2. Lj hin auf die Empfehlung der Kammer angehoben. Aber auch erst nachdem ich meinen Chef gefragt habe.

Trau dich einfach wird schon nicht so schlimm =)

Entscheidend ist: Was steht in deinem Ausbildungsvertrag>?

Nur das ist wirklich massgeblich! Hast du zum Lehrbeginn das nun gezahlte Lehrgehalt des dritten Jahres unterschrieben? Dann kannst du nix machen, Vertrag ist Vertrag.

Wenn der neue Azubi mehr bekommt....hat er besser gehandelt zum Vertragsabschluß bzw dein Boss hätte sonst keinen Azubi mehr bekommen zu den "schlechten" Konditionen deines Vertrages!

Aktuell hate s mehr offene Lehrstellen als Schulabgänger!

ähne zusammen, absolviere deine Lehre...wenn man dich nach Abschluss übernimmt, DANN ist die Zeit gekommen, übers Gehalt zu handeln. Nicht vorher.

Die Ausbildungsvergütung steht von vorneherein fest (siehe Ausbildungsvertrag - hier muß eine Steigerung in jedem Ausbildungsjahr vorhanden sein) - hier ist, sofern vorhanden, der Tarifvertrag maßgeblich - die Veränderungen (z. B. Tarifsteigerungen bei den Azubivergütungen) des Tarifvertrages sind auf alle Azubis anzuwenden.

Ansonsten gibt es Empfehlungen der IHK/Handwerkskammer, nach denen sich ein ausbildender Betrieb richten sollte.

Es kann natürlich sein, daß Azubis in einem Betrieb je nach Ausbildungsberuf unterschiedliche Ausbildungsvergütungen erhalten; aber Azubis im gleichen Ausbildungsberuf und im gleichen Ausbildungsjahr haben, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, auch das Recht auf die gleiche Vergütung.

Du bekommst kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung, dass ist was anderes. Ob die höhe deiner derzeitigen Vergütung richtig ist, kann dir die zuständige Kammer sagen. Eine generelle "Lohnanpassung" (?) während einer Ausbildung gibt es nicht und mit Gleichbehandlung hat das nichts zu tun. Wenn der Azubi noch sonstige Leistungen durch ( oder über ) den Betrieb erhält, dann ist das Sache des Chefs.

Jetzt mal unabhängig von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung...

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Höhe der Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auszubildender im 1. Ausbildungsjahr mehr bekommt als Du!