Lohnanpassung in der Ausbildung?

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Du hast dem Vertrag ja zugestimmt also hast du meines Wissens nach kein Recht auf Anpassung.

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass eine Anpassung möglich ist, wenn der Chef denn da mit macht. Mein Gehalt wurde jetzt auch zum 2. Lj hin auf die Empfehlung der Kammer angehoben. Aber auch erst nachdem ich meinen Chef gefragt habe.

Trau dich einfach wird schon nicht so schlimm =)

BierKing 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 20:45

Gibt es bei euch einen Tarifvertrag? Oder wie kommt die Kammer darauf eurem Chef eine Empfehlung auszusprechen?

DrillbitTaylor  14.08.2014, 07:19
@BierKing

Auch bei Euch ist ein Tarifvertrag anwendbar (auch wenn AG oder AN nicht organisiert sind). Die Kammern sind verpflichtet (bei Eintragung des Ausbildungsvertrages) den Ausbildungsvertrag zu prüfen und bei Abweichungen Empfehlungen auszusprechen. Unabhängig davon, kann man sich auch während der Ausbildung immer an den Ausbildungsberater der Kammer wenden.

Empfehlungen der Kammer sind auch Grundlagen für Rechtstreitigkeiten.

Floh605  14.08.2014, 15:27
@DrillbitTaylor

Einen Tarifvertrag gibt es nicht aber die Steuerberaterkammer Nordbaden empfiehlt regelmäßig Gehaltsanpassungen für Auszubildene in den Berufen.

Man muss sich nicht dran halten aber in der Regel halten sich die Steuerberater daran.

Entscheidend ist: Was steht in deinem Ausbildungsvertrag>?

Nur das ist wirklich massgeblich! Hast du zum Lehrbeginn das nun gezahlte Lehrgehalt des dritten Jahres unterschrieben? Dann kannst du nix machen, Vertrag ist Vertrag.

Wenn der neue Azubi mehr bekommt....hat er besser gehandelt zum Vertragsabschluß bzw dein Boss hätte sonst keinen Azubi mehr bekommen zu den "schlechten" Konditionen deines Vertrages!

Aktuell hate s mehr offene Lehrstellen als Schulabgänger!

ähne zusammen, absolviere deine Lehre...wenn man dich nach Abschluss übernimmt, DANN ist die Zeit gekommen, übers Gehalt zu handeln. Nicht vorher.

DrillbitTaylor  12.08.2014, 12:36

Was ist, wenn im Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen wurde?

...dann ist der Vertrag oder sind Vertragsbestandteile nicht gesetzeskonform und somit nichtig - so einfach ist das!

SimonG30  12.08.2014, 12:57
@DrillbitTaylor

Ausbildungsverträge müssen bei der zuständigen Kammer eingereicht & eingetragen werden. In diesem Rahmen müsste sowas auffallen.

DrillbitTaylor  12.08.2014, 15:41
@SimonG30

"müsste" heißt nicht, dass es auffällt. Ich hab schon Ausbildungsverträge gesehen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben, obwohl sie von der Kammer eingetragen wurden. Sind halt auch nur Menschen...die sich wahrscheinlich auch möglichst nicht, mit wem auch immer, konfrontieren wollen!

BierKing 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 20:43
@DrillbitTaylor

Ich denke der Vertrag an sich verstößt gegen kein Recht, ist meines Erachtens ein ganz "Normaler". Wir haben den Vertrag mit dieser Vergütung auch unterschrieben. Was uns Azubis im dritten LJ stört ist eben, dass die neuen Azubis im gleichen Beruf (und OHNE Verhandlung) gleich im ersten Jahr mehr bekommen als wir.

Was natürlich ein weiteres Problem an der Sache sein könnte (weiß nicht ob das möglich ist) - dass das Gehalt der Neuen an UNSER Gehalt angepasst wird. Und das wollen wir natürlich erst recht nicht...

Die Ausbildungsvergütung steht von vorneherein fest (siehe Ausbildungsvertrag - hier muß eine Steigerung in jedem Ausbildungsjahr vorhanden sein) - hier ist, sofern vorhanden, der Tarifvertrag maßgeblich - die Veränderungen (z. B. Tarifsteigerungen bei den Azubivergütungen) des Tarifvertrages sind auf alle Azubis anzuwenden.

Ansonsten gibt es Empfehlungen der IHK/Handwerkskammer, nach denen sich ein ausbildender Betrieb richten sollte.

Es kann natürlich sein, daß Azubis in einem Betrieb je nach Ausbildungsberuf unterschiedliche Ausbildungsvergütungen erhalten; aber Azubis im gleichen Ausbildungsberuf und im gleichen Ausbildungsjahr haben, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, auch das Recht auf die gleiche Vergütung.

DerSchopenhauer  12.08.2014, 13:14

Das Gebot der Gleichbehandlung greift immer dann ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip auf Grund einer abstrakten Regelung gewährt. Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen.

BierKing 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 20:57
@DerSchopenhauer

du schreibst, dass Azubis im gleichen Beruf + Lehrjahr ein Recht auf die gleiche Vergütung haben. Das ist bei uns auch so, aber wie sieht es in unterschiedlichen Lehrjahren aus?

Bei uns kriegen ja die Neulinge mehr als die im dritten Jahr, wie sieht es da aus?

Es gab übrigens keine Verhandlungen mit den neuen Azubis, noch hatten diese besondere Vorkenntnisse oder besonders gute Noten/Qualifikationen. Eher im Gegenteil. Es kann sich im Betrieb wirklich keiner erklären.

Du bekommst kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung, dass ist was anderes. Ob die höhe deiner derzeitigen Vergütung richtig ist, kann dir die zuständige Kammer sagen. Eine generelle "Lohnanpassung" (?) während einer Ausbildung gibt es nicht und mit Gleichbehandlung hat das nichts zu tun. Wenn der Azubi noch sonstige Leistungen durch ( oder über ) den Betrieb erhält, dann ist das Sache des Chefs.

Jetzt mal unabhängig von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung...

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Höhe der Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auszubildender im 1. Ausbildungsjahr mehr bekommt als Du!

BierKing 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 20:50

Klar, es steigt jährlich. Immer um 50 € brutto. Die neuen Azubis kriegen trotzdem schon mehr als ich - ansonsten hätte ich ja nix zu meckern und würde hier nicht um Rat fragen. =)