Wie lange darf ein Azubi maximal krank sein?
Ausbildungsberuf: Kaufmann im Einzelhandel.
13 Antworten
Krank sein darf jeder Arbeitnehmer, egal ob Azubi oder Chef. Krank "machen" (um nicht arbeiten zu müssen) darf höchstens der Chef, aber der wird es nicht machen.
Also: Wenn Du wirklich arbeitsunfähig krank bist, dann bleib zuhause, bis zu wieder arbeitsfähig bist. Da kann Dir niemand was.
Wenn Du aber bei jedem kleinen Schnupfen, verstauchtem Fingernagel etc. krank machst, dann wird Dir die Firma bald dahinterkommen und -selbst wenn eine Kündigung nicht erfolgt - Dich zumindest nicht übernehmen und Dir ein Zeugnis ausstellen, mit dem Du nur schwer eine Anstellung bekommst.
Ich denke, es geht hier um die Frage, ob in einem Angestelltenvertrag eine Regelung geschrieben steht, wie lange ein Auszubildender erkrankt sein "darf", ohne dass die IHK einem Azubi die Möglichkeit versagt, das betreffende Ausbildungsjahr als komplett geleistet anzuerkennen. Normalerweise ist das bei langwierigen Erkrankungen (z.B. echte Grippe) kein Problem, da es ja nachweisbar ist, warum Jemand für 6-8 Wochen der Arbeit fern bleibt. Sollte aber ein gewisses Maß an Tagen überschritten werden, welches man im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule gefehlt hat, kann es passieren, dass man das Jahr wiederholen muss, wenn einem der Arbeitgeber nicht zuvor anrät, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. "Krankfeiern" fällt jedem guten Chef auf, da meist Montags und Freitags ein verlängertes Wochenende herausgeholt werden soll oder die Kranktage einen gewissen Rhythmus aufweisen (so alle 3 Wochen 3 Tage Pause mehr machen usw. Sollte man/frau nicht machen, ein Gespräch mit einem Kollegen, wenn in der Ausbildung etwas zu viel wird und das Gefühl besteht, es nicht zu schaffen (aus welchem Grund auch immer), hilft, und es ist ein Anfang in die richtige Richtung. Ihr versaut euch wirklich den Lebenslauf, auch wenn man das jetzt noch garnicht hören möchte.
...das entscheidet der Arzt. Ich kann deinem Arbeitgeber nur empfehlen dich zum mediznischen Dienst zu schicken, da stellt nämlich ein unabhängiger Gutachter fest , ob du wirklich Arbeitsunfähig bist. Ja, das geht, wenn dein Arbeitgeber Deiner Krankenkasse zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit mittteilt. Sollte sich dies bewahrheiten ist Kündigung fällig, Grund : Vertrauensbruch...dies geht auch in einem Ausbildungsvertrag und sieht echt sch... im Lebenslauf aus...den Du dein Lebenslang mit dir trägst, also entscheide selbst ob du wirklich krank sein willst!!!
âlsoo wo ich nicht mehr wolte war ich zuerst 3 wochn krankenstand dann war ich 1 woche arbeiten und dann wieder 12 monat krankenstand ..wolte das sie mich kündign aba chefin hat gesagt die darf mich nicht kündigen egal wie oft ich krank bin..dann haben wir uns auf eine beideseitige kündigung entschieden :)
alsoo du kannst so oft gehen wie du willst .. haha
war auch im einzelhandel :)
ok.
Ich habe so meine Zweifel, ob die Antwort von KoKiLein so wirklich hilfreich ist - es sei denn, Dein Ziel ist es, mit Hilfe von "Krank"-sein die Lehre vorzeitig oder zumindest mit einem schlechten Zeugnis zu beenden...
Bis zum Ende der Erkrankung.Es kann niemandem vorgeschrieben werden,wie lange er maximal krank sein darf.
1 monat meinte ich nicht 12 monat :)