Entfernungspauschale während Wiedereingliederung (Steuererklärung)?
Hallo alle zusammen!
Ich war Anfang des Jahres 2013 für zwölf Wochen in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell). In diesem Zeitraum fuhr ich täglich 45 km zu meiner Arbeitsstelle, war aber offiziell noch krank geschrieben und habe Krankengeld erhalten. Kann ich für diesen Zeitraum bei der Steuererklärung die Entfernungspauchale verlangen? Schließlich wiederspricht sich das in der Steuererklärung, wenn ich die Menge der gearbeiteten Tage und die Krankheitstage angebe. Oder reicht es wenn ich zur Erklärung einen kleinen Zweizeiler hinzufüge?
Vielen Dank für euren Rat im vorraus! Gruß, Kidow777
1 Antwort
Man könnte die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten ansehen. Denn nach § 9 Einkommensteuergesetz ("Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.") erstreckt sich der Begriff der Werbungskosten nicht nur auf Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Man könnte also die Maßnahme als Sicherung der Einnahme betrachten.
Andererseits handelt es sich (lt. http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_%28Rehabilitation%29) beim Hamburger Modell um eine Rehilitationsmaßnahme, in Rahmen derer der Arbeitgeber "mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung" hat und auch keinen Lohn zahlt. Die Fahrten zum Arbeitgeber könnte man sogesehen auch als Krankheitskosten werten.
Ich würde es in der Steuererklärung die Aufwendungen als Werbungskosten ansetzen (immerhin bist du ja tatsächlich zur Arbeit gefahren und hast gearbeitet). Sollte das Finanzamt dies ablehnen, könnte man zur Not versuchen die Fahrtkosten als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen anzusetzen.