Darf ich als Arbeitnehmer Entfernungspauschale trotz Bahncard 100 absetzen?
Wenn mir mein Arbeitgeber im Rahmen von Dienstfahren bei Auswärtstätigkeit eine Bahncard 100 zur Verfügung stellt, darf ich trotz dessen bei meiner privaten Steuererklärung die Entfernungspauschale zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung ansetzen?
Zur Info: Die Bahncard wird nur im Bezug auf Auswärtstätigkeit genutzt, nicht für die Wege zur ersten Tätigkeitsstätte da ich diesen Weg mit dem privaten PKW aufgrund der schlechten Bahnverbindung zurücklege.
Darf da die Entfernungspauschale dennoch nicht angesetzt werden, weil es theoretisch möglich wäre mit der Bahncard zur Arbeit zu kommen?
3 Antworten
gehalt geht weiter , firma trägt die kosten und du möchtest noch die kaffee flatrate ?
Du hast die Bahncard 100 vom Arbeitgeber grundsätzlich zur Verfügung und nutzt sie auch für die Wege zur Arbeit? Das ist ein geldwerter Vorteil, der entsprechend versteuert wird. Das ist wie ein dir zugeteilter Dienstwagen. Dann kannst du die Pendlerpauschale ansetzen.
Hast du die Bahncard 100 nur punktuell für Dienstreisen und du nutzt sie gelegentlich in dem Zusammenhang auch für den Heimweg? Dann setzt du die Kosten genau genommen nicht an. Ebenfalls analog einem für eine Dienstreise zur Verfügung gestellten Fahrzeug, das du abends bis zum nächsten Tag mit nach Hause nimmst.
Dann gibst du deine Fahrten zur Arbeit wie gewohnt an.
Nein, denn der Arbeitnehmer ist nun für die Pendlerkosten eingetreten.
Hast dich leider vertan ! Die Firma / der Arbeitgeber übernahm die Kosten des Transport !
Naja, streng genommen ja nicht da ich trotz dessen mit dem privaten PKW zur Arbeit fahre da die Anbindung mit Bahn schlecht ist.
das war ja nicht die fragestellung , nicht wahr ?
Eigentlich schon, ich fragte ob es möglich ist wenn der Arbeitgeber im Rahmen von Auswärtstätigkeit eine Bahncard stellt. Von Fahrten zur ersten Arbeitsstätte war nicht die Rede.
Die Bahncard wird nur für die Wege für Dienstreisen genutzt, zur Arbeit komme ich mit dem privaten PKW