Rückzahlung Steuer, weniger als 6 Monate steuerpflichtig gearbeitet?
Hallo, stimmt es wenn man in einem Jahr weniger als 6 Monate steuerpflichtig gearbeitet hat, dass man die komplett bezahlten Steuern zurück bekommen? Und wenn ja wo finde ich diese Regelung?
3 Antworten
Eine derartige Regelung gibt es nicht, denn es kommt immer auf die Höhe des Einkommens an. Die gezahlte Lohnsteuer wird nur dann komplett zurück gezahlt, wenn Du mit Deinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004,00 € bei Ledigen oder 16.008,00 € bei Verheirateten liegst. Wenn aber in den übrigen Monaten Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. gezahlt werden, ergibt sich eine ganz andere Rechnung.
Hallo, ich war bis Juli in meiner Ausbildung und ab September als 400 Kraft beschäftigt und ab November Vollzeit mit Brutto 1500 €, bin alleinerziehend und habe Lohnsteuerklasse 2.
Kommt auf die Werbungskosten an. Hartz 4 wird nicht eingetragen, weil dies sonst die Rückzahlung verringert & dies auch nicht der Steuerprogression unterliegt.
Km-Geld, Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen (6 € am Tag bei > 8 Stunden Abwesenheit von Zuhause)
Handwerkerrechnungen können jetzt auch geltend gemacht werden, Waschmaschinenreparaturen, Thermenwartung, Schornsteinfeger etc
Dies alles erhöht die Werbungskosten & man bekommt mehr zurück
Minijobs werden auch eingetragen
Es gibt da ganz gute Programme wie T@x oder Wiso
Das wäre ja mega-dreist.
Dann könnte ein Finanzmogul ja 6 Monate für 200.000€ im Monat arbeiten, dann 6 Monate frei machen und würde keine Steuer bezahlen?