Einspruch Steuerbescheid – Belege nachreichen?
Hallo liebe Community,
ich habe für 2020 meine erste Steuererklärung abgegeben. Aus Unwissenheit habe ich dabei zwei größere Sachen nicht angegeben, die aber versteuert werden müssen. Der Zeitraum für einen Einspruch, den ich nun einlegen muss, erlischt am 1.2. Da mir leider noch immer Infos fehlen (es geht um recht komplexe Fonds-Angelegenheiten und mein Anlagenberater ist noch dabei, die Infos einzutreiben), kann ich die Belege zu meinem Einspruch nicht bis Fristende einreichen.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob es auch in Ordnung ist, diese später nachzureichen und nur den Einspruch fristgerecht zu stellen? Das zuständige Finanzamt selbst konnte mir bei der Frage nicht weiterhelfen.
Danke für jede Hilfe!
3 Antworten
Auf jeden Fall legst Du fristwahrend Einspruch ein. Das Finanzamt wird Dich dann auffordern, den Einspruch zu begründen. Hierfür kannst Du notfalls um Fristverlängerung bitten.
> es geht um recht komplexe Fonds-Angelegenheiten
Falls es sich um eine deutsche Depot-Bank handelt: Kannst Du dazu etwas mehr verraten?
Ich dachte, mit Einführung der Vorab-Pauschale seien die letzten komplizierten Fondsprobleme abgeschafft bzw. auf die Bank verlagert worden?
Es geht leider nicht um eine deutsche Depot-Bank, sondern um eine österreichische, daher auch recht komplex (zumindest für eine Laiin wie mich).
Du legst sofort Einspruch zur Fristwahrung ein und reichst die Belege nach.
Das zuständige Finanzamt selbst konnte mir bei der Frage nicht weiterhelfen.
Mit wem hast du da gesprochen, mit dem Hausmeister?
Bist Du sicher, dass Du beim Finanzamt angerufen hast? War gerade Betriebsfeier und nur die Telefonzentrale besetzt?
Ich bin einigermaßen fassungslos und schäme mich für meine 'Kollegen'.
Da bin ich mir sicher. Unser Finanzamt ist aktuell nur alle zwei Tage besetzt (wegen Corona, laut Website), vielleicht liegt es daran?
Hätte ich normalerweise weitergeleitet werden müssen?
Das war auch eher eine rhetorische Frage. Das mag zwar ein Grund sein, aber die Person hat sich m. E. dennoch unprofessionell verhalten. Wenn sie selbst nicht auskunftsfähig war, dann hätte sie dies begründen können und Dir wenigstens einen Kontakt nennen, den Du zu einem späteren Zeitpunkt hättest erreichen können oder ggf. per E-Mail.
War dann wohl sehr im Stress oder hatte schon mehrere ungehaltene Anrufer. Wer weiß. Aber das kann man Dir nicht anlasten. Service sieht jedenfalls anders aus. (Leider verstehen sich noch zu wenige Ämter als Dienstleister.)
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, die Frage habe ich mir ehrlicherweise auch gestellt. Die Dame am Telefon konnte mir nicht einmal das Datum des Fristendes für den Einspruch bestätigen. Auch auf Nachfrage, ob ich mich an eine andere Stelle im Finanzamt wenden könne, reagierte sie nur ungehalten und wollte mich offensichtlich loswerden.