Kann ein Fahrzeug gepfändet werden wenn eine andere Person es gekauft hat?
Ein Beispiel: Ein Freund hat ein Auto gekauft. Es gehört ihm. Ich würde das Auto unter meinen Namen versichern lassen und damit fahren. Kann mir das Auto in dem Fall gepfändet werden?
9 Antworten
Hi ihr Kleingauner, oder die ihr vllt. werden wollt,
dieses Konstrukt gelingt ja auch nur dann wenn dein Freund einen Kaufvertrag hat und das Kfz auf seinen Namen zuläßt und somit sozusagen auch als Halter im ehem. Kfz-Brief steht. Er bekommt übrigens nun sämtliche Knöllchen etc.
Viele Versicherungen lehnen es seit geraumer Zeit ab, das Halter und Versicherer nicht ein und dieselbe Person sind und wenn du einen Versicherer gefunden hast der das noch macht, dann sind hier häufig hohe teuerungszuschläge fällig.
Bei einer genaueren Überprüfung, wenn hier tatsächlich hohe Werte vorenthalten werden sollen, kann auch der Zahlungs-Verlauf für das Kfz genauer überprüft werden und hier wird dann schnell klar Wer wann Was Wem abgekauft hat oder eben nicht!
na denn, Optiman
Klar kann das Auto gepfändet werden, und zwar wegen Schulden des Eigentümers. In dieser speziellen Konstellation halt nicht wegen Schulden des Halters, weil der nicht der Eigentümer ist.
Hmm lies dir das mal durch
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrzeug-halter-soll-nicht-Eigentuemer-sein---f77495.html
Rein theoretisch darf ja nur dein Eigentum gepfändet werden, wenn aber dein Freund in der Rechnung steht und den Fahrzeugbrief hat, sollte er der Eigentümer sein, auch wenn es auf dich gemeldet ist.
Nein eigentlich nicht. Er ist Eigentümer du benutzt es. Da können die nicht dran.
Nein, es ist ja nicht deins. Du bist zwar in dem Moment der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Das ist ähnlich wie wenn du ein Auto mit einem Kredit abbezahlst, wo die Bank den Farzeugbrief bekommt. Diese ist der Eigentümer und Du bist der Besitzer.
Oder anders, wenn ich dir dann das Klaue, bin ich im Besitz des FAhrzeugs was deines Freundes Eigentum ist.